1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

RTL Zwei behält Vollprogramm-Status dank zweifelhafter Sendungen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. Oktober 2019.

  1. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. Januar 2016
    Beiträge:
    11.811
    Zustimmungen:
    7.553
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TV: LG OLED 65" C17
    mit UM oder ACC Modul
    BD-HDD Recorder:
    Panasonic DMR-BCT730
    mit ACC oder UM Modul
    Media-Player: Zidoo Z9X
    AVR: Marantz Cinema 60
    CD: Atoll CD100
    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    Anzeige
    Zu blöd zum suchen?

    Alle Meldungen der vergangenen sieben Tage | tagesschau.de

    Deine dämlichen, nichtssagenden, täglichen Einzeiler gehen mir allmählich auf den Sack.
     
  2. NFS

    NFS Institution

    Registriert seit:
    20. März 2006
    Beiträge:
    18.579
    Zustimmungen:
    3.111
    Punkte für Erfolge:
    213
  3. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. Januar 2016
    Beiträge:
    11.811
    Zustimmungen:
    7.553
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TV: LG OLED 65" C17
    mit UM oder ACC Modul
    BD-HDD Recorder:
    Panasonic DMR-BCT730
    mit ACC oder UM Modul
    Media-Player: Zidoo Z9X
    AVR: Marantz Cinema 60
    CD: Atoll CD100
    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    Da musst du nur auf die Meldung tippen/klicken.
    Soll ich dir noch sonstwas im Leben beibringen? Unmöglich.
     
  4. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

    Registriert seit:
    14. Juni 2009
    Beiträge:
    4.930
    Zustimmungen:
    3.757
    Punkte für Erfolge:
    213
    Es gibt keine gesonderten Werbezeitregelungen für Vollprogramme und auch Gelder gibt es dadurch keine. Im Gegenteil, es kostet die Sender noch mehr.

    Artikel 6 im Rundfunkstaatsvertrag verlangt von Vollprogrammen "einen wesentlichen Anteil an Eigenproduktionen sowie Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen aus dem deutschsprachigen und europäischen Raum". Für Spartenprogramme gilt das nur "soweit dies nach ihren inhaltlichen Schwerpunkten möglich ist".

    Artikel 25 Abs. 4 legt den beiden bundesweit verbreiteten reichweitenstärksten Fernsehvollprogrammen die Pflicht auf, entsprechend der Regeln des jeweiligen Landesrechts Fensterprogramme anzubieten. Das sind für RTL und Sat.1 Minusgeschäfte ohne dass sie eine sonderlich relevante Gegenleistung erhalten. (Die KEK zieht bei RTL und Sat.1 zwei Prozentpunkte ab, wenn sie den Zuschaueranteil der Sender bei Zulassung neuer Programme berechnen. Da aber keine der Sendergruppen mehr in die Nähe der relevanten 30 Prozent-Marke kommen, ist das aber kein besonderer Vorteil.)

    Artikel 26 Abs 5. verlangt zudem von Vollprogrammen, die mindestens 10% Marktanteil erreichen (oder Teil einer Sendergruppe ist, die 20% Marktanteil erreicht), dass sie Sendezeiten für Dritte frei räumen. Auch die bringen den betroffenen Sendern keine relevanten Vorteile (außer drei Prozentpunkte Abzug bei der KEK-Berechnung des Zuschaueranteils), dafür aber zusätzliche Kosten. Sie müssen diese Programme (wie die Fensterprogramme) voll finanzieren, haben keinen Einfluss und im schlechtesten Fall zudem eine Sendung im Programm, die die Zuschauer verjagt.

    Artikel 41 fasst zudem striktere Programmgrundsätze für Vollprogramme: "Die Rundfunkvollprogramme sollen zur Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum mit einem angemessenen Anteil an Information, Kultur und Bildung beitragen;"

    Auch bei den Listings gibt es keine relevanten Regelungen. Die Landesmedienanstalten machen sich zwar seit langem für eine bessere Auffindbarkeit stark, aber viel Handlungsraum haben sie nicht, die Hauptkriterien sind hier die Fragen, ob die Reihenfolge diskriminierungsfrei festgelegt worden sind. Eine verpflichtende "Vollprogramme zuerst"-Regelung gibt es nicht. Und das gilt aber nur für Netzbetreiber, nicht für Benutzeroberflächen im Allgemeinen... noch nicht.

    Die Landesmedienanstalten haben sich immer wieder dafür eingesetzt, dass Vollprogramme in Benutzeroberflächen leichter auffindbar sind ("Must be found") . Im aktuellen Entwurf für den Medienstaatsvertrag wird diese privilegierte Auffindbarkeit aber nicht direkt mit dem Begriff des Vollprogramms verknüpft. Stattdessen wird mit Kriterien gearbeitet, die charakteristisch für "richtige" Vollprogramme sind.
    "Innerhalb des Rundfunks haben die gesetzlich bestimmten beitragsfinanzierten Programme, die Rundfunkprogramme, die Fensterprogramme (§ 25 Abs. 4) aufzunehmen haben, sowie die privaten Programme, die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten, leicht auffindbar zu sein."

    und:
    "Die privaten Angebote im Sinne des Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 werden durch die Landesmedienanstalten für die Dauer von jeweils zwei Jahren be- 56 stimmt und in einer Liste im Onlineauftritt der Landesmedienanstalten veröffentlicht. In die Entscheidung sind folgende Kriterien einzubeziehen: 1. der zeitliche Anteil an nachrichtlicher Berichterstattung über politisches und zeitgeschichtliches Geschehen,
    2. der zeitliche Anteil an regionalen und lokalen Informationen,
    3. das Verhältnis zwischen eigen- und fremdproduzierten Programminhalten,
    4. der Anteil an barrierefreien Angeboten,
    5. das Verhältnis zwischen ausgebildeten und auszubildenden Mitarbeitern, die an der Programmerstellung beteiligt sind,
    6. die Quote europäischer Werke und
    7. der Anteil an Angeboten für junge Zielgruppen. "

    (Artikel 52 e, zu finden ab Seite 54 ff.: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-st...itik/190703_MStV-E_Synopse_2019-07_Online.pdf)

    Dem Kartellrecht ist es ziemlich egal, was für ein Produkt du anbietest. Da geht es darum, dass niemand seine Marktposition missbraucht. Wenn du aber um Konzentration im Medienmarkt geht (was du vielleicht gemeint hast): dann jain. Wie oben erwähnt gibt es bei der Berechnung der Meinungsmacht Bonuspunkt für Vollprogramme, aber nur wenn sie zur Ausstrahlung von Fensterprogrammen oder Programmen Dritter verpflichtet sind.
     
  5. Cineguido

    Cineguido Gold Member

    Registriert seit:
    30. März 2014
    Beiträge:
    1.204
    Zustimmungen:
    731
    Punkte für Erfolge:
    123
    „Ganz andere Gründe“ stimmt definitiv nicht. Wären die Quoten top gewesen, hätte man auch diese finanzielle Situation der Familie unterstützt. Man hätte dies sogar mit in die Doku einbinden können. Dazu hat man bei der Produktion öfters Stellung genommen. Angefangen hatte man ja bereits, indem man den ersten Betroffenen einen Steueranwalt gestellt hat.

    Aber da die Quoten ja leider stetig gesunken sind, muss ein Sender und eine Produktionsfirma halt Konsequenzen ziehen. RTL2 hätte es sich ja leicht machen und einfach die Finanzämter und deren Willkür (ja, ich benutze ganz bewusst dieses Wort, denn aus eigener Erfahrung bei unserer Steuerprüfung muss ich leider zu dem Schluss kommen, dass Finanzbeamte / Finanzämter zu viel „Ermessensspielraum“ haben, wie die das nennen) als Grund anprangern können aber das haben sie eben nicht getan.
     
  6. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. Dezember 2009
    Beiträge:
    10.820
    Zustimmungen:
    5.273
    Punkte für Erfolge:
    273
    Falsch, das war die offizielle Begründung. Woher Du dein Wissen nimmst kann ich nicht sagen, ich hab meins über eine Doku die die mal zum Thema gebracht haben.
    Warum sollte der Sender auch noch die Steuern übernehmen ?
    Ich kenne einen Insider einer anderen Dokureihe, der erzählte genau von diesem Thema, die Sender machen die Leute auf dieses Steuerproblem extra aufmerksam und lassen sie selbst über den Umfang der geleisteten Arbeit entscheiden, eben wegen dieser Steuer- Problematik.