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Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Juli 2019.

  1. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Meine Ende letzten Jahres abgelaufene Girocard hatte auch noch keine Kontaktlosfunktion, meine noch bis August 2020 gültige Kreditkarte auch noch nicht.
    Die neue Girocard hat es, eine neue Kreditkarte würde ich deswegen auch nicht bestellen. Allerdings habe ich die Kreditkarte bei der App meiner Sparkasse als Standard hinterlegt und kann so auch die Zahlungen mit dem Smartphone kontaktlos auf diese buchen (ich weiß, dass es noch Smartphones ohne NFC gibt und ich würde mir nur dafür auch kein neues kaufen).

    Die PIN blieb übrigens gleich und wie Gorcon schon schrieb, kann man die heutzutage eh selbst ändern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Juli 2019
  2. jamiro029

    jamiro029 Guest



    Ob du die Karte nun durchziehst oder ran hälst ist Wuppe.... durch das kontaktlos bezahlste nicht weniger oder mehr an Gebühren, nur das die Karte schneller abranzt und zerkratzt.
     
  3. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Warum deckelt die EU dann auch nicht die Gebühren der Abwickler, bzw lässt mal wieder so eine Gesetzeslücke zu?
     
  4. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Talk-König

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    weil es eine Richtlinie ist und keine Verordnung.
    Richtlinie = jeder Staat kann noch dran rumschrauben
    Verordnung = gilt in jedem Staat der EU gleich z.B. Roamingverordnung
     
    Koelli gefällt das.
  5. jamiro029

    jamiro029 Guest


    Weil die EU auch Abzocker ihr Unwesen treiben lässt.

    Es hat 20 Jahre gebraucht bis das Abheben an Fremdautomaten und das Abzocken damit ein Ende gesetzt wurde.

    Was denkste wie Viele auf den Dörfern abgezockt wurden, wenn die Sparkasse auf wundersame weise genau am Zahltag ihre Automaten aus Wartungsgründe auf Dörfer abgestellt hat, so dass die Kunden zur Volksbank und Co gehen mussten.

    Zahlungsabwickler sind Wirtschaftsunternehmen die verdienen wollen und die wollen nur dein Bestes... die Kohle!

    Keiner macht was aus Herzenz-Güte!
     
  6. jamiro029

    jamiro029 Guest

    Für mich bringt das Zahlen mit Karte nur negatives mit, außer das es mal praktisch sein kann.

    Hier werden immer mehr SB Kassen eingeführt und so der Verkäuferin auch noch ihr Job weggenommen die eh schon auf Mini-Job Basis arbeitet und nur 8.50 Mindestlohn verdient.


    Wenn wir das zulassen, selbst noch die Ware zu scannen, die ARbeit verichten mit der Andere ihr Brot verdienen müssen, darüber hinaus dem Institut Jahregebühren für die Karten zahlen , entweder über die Kontoführungsgebühr oder Einmalzahlungen, darüber hinaus die Geschäfte noch Transaktionsgebühren zahlen müssen...

    Wo bleibt denn da genau der Vorteil? Und wer gewinnt?

    Die Preise gehen trotz wegrationalisierter Verkäufer trotzdem nach oben und fehlenden Service.


    Es gibt Fortschritte die man nicht mitmachen sollte, allein nicht, weil man als sozialer Mensch leben sollte und bedenken muss, dass die Verkäuferin die dadurch wegrationalisiert wurde auch irgendwann bei mir eine Dienstleistung oder Waren kaufen soll, dann aber kein Geld dafür hat und am Ende der Verbraucher der Gelackmeierte ist.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Die MIF-VO, die im Dezember 2015 in Kraft getreten ist und die Gebühren Interchangegebühren für Kartenzahlungen deckelte, war eine Verordnung und musste von allen EU-Ländern umgesetzt werden. Jedes Lnad musste das so umsetzen, konnte aber noch weiter deckeln. So bekommen Banken in Spanien nur maximal 7 Cent pro Transaktion, egal wie hoch der Umsatz ist.

    Derzeit wird erwogen, die Interchangegebühren europaweit ganz abzuschaffen. Denn mit Einführung des SEPA-Verordnung 2017 sind Interschangegebühren für Überweisungen und Lastschriften verboten worden. Nach Ansicht der EU verstoßen die Interchangegebühren bei Kartenzahlungen gegen diese Verordnung und sind wettbewerbswidrig.
     
    Koelli und EinStillerLeser gefällt das.
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Weil das bankinterne Gebühren sind, die jede Bank festsetzen kann, wie sie will und hier ein Wettbewerb besteht (der Kunde kann ja seinen Zahlungsabwickler grundsätzlich selbst wählen). Die Interchangegebühren dagegen sind dagegen ein gernzüberschreitendes Gebührensystem, bei dem der Kunde keine Wahl hatte, deswegen kann hier die EU einschreiten.
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Bei mir gehts Rolle Rückwärts weit ich zu irgendwelchen "Easy-TANs" gezwungen werden bei Zahlung mit Kreditkarte. Ich habe sie gekündigt.
    Ich auch nicht mit dem Handy zahlen. Die ganz normale EC-Karte langt.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Naja, easyTAN und Co brauchst Du ja nur bei Online-Zahlungen, das ist dann das selbe wie die TAN bei Zahlung übers Girokonto (bspw. Überweisung) Sowas brauchst ab September auch bei normalen Girokonten, bspw. wenn du dich ins Onlinebanking einloggst. Mindestens sporadisch muss Du dich da auch mit ner TAN verifizieren.