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Satanlage richtig erden

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von sellerY, 31. Dezember 2008.

  1. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Kraftausdrücke gehören zwar nicht zu meinem Repertoire, aber ab jetzt müssen auch @satmanager ablehnende User nachträglich zugestehen, dass er aus Erfahrung heraus kurz und prägnant richtig vorhergesagt hat.

    Jeder konzessionierte Elektriker hat sich beim Konzessionseintrag schriftlich zu einem VDE-Auswahlabo für das Elektrotechniker-Handwerk verpflichtet, in dem die für Antennensicherheit maßgebliche IEC 60728-11, deutsche Klassifikation DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1), enthalten ist. Wer als Eli Antennen installiert, muss diese Norm auch kennen.
    Blitzschutzbau wird traditionsgemäß von gelernten Dachdeckern betrieben, in deren Ausbildung nicht in jedem Fall auch das Ohmsche Gesetz gelehrt wurde. Obwohl Äußerer Blitzschutz in der Ausbildungsverordnung der Dachdecker drin steht, wird er im BBZ Mayen, Dachdeckerschule genannt, nur einer Minorität von Dachdeckern gelehrt, die sich dafür auch interessieren.
    Die haben schon eine klare Meinung, nur stimmt sie nicht mit der IEC 60728-11 überein und wenn diese Experten auch nur den DEHN Blitzplaner gründlich gelesen hätten, würden sie sich nicht derart normfern äußern. Wenn du mir per PN diese Blitzschutzexperten mitteilst, mache ich sie normkundig.
    Papperlapapp, nix da!

    Dass so viele Elektriker und Blitzschutzbauer ausgerechnet von der Norm für Antennensicherheit, die seit Jahrzehnten kaum geändert wurde, keinen blassen Schimmer haben, ist vom Fakt verursacht, dass mehrheitlich vertragswidrig kein VDE-Auswahlabo vorhanden ist und keine der Nomausgaben für Antennensicherheit jemals gelesen wurde. Wer es als Auftraggeber wagen sollte seinen Elektriker nach dem VDE-Auswahlabo oder auch nur die für Antennensicherheit zuständige Norm zu fragen, riskiert, dass der die Flucht ergreift.

    Wenn es völlig ausreicht, dass sich ein gelernter RFT wie ich für kostenlose Sekundärliteratur wie einst die Kleinhuis-Leitfäden oder die diversen Ausgaben von den DEHN Blitzplanern interessiert, um die Anerkannten Regeln der Technik beim Blitzschutzbau intus zu haben, sollten die gleichen Publikationen auch für EFK und Blitzschutzbauer ausreichen, um zur weit weniger komplexen IEC 60728-11 oder deren Vorgängern, halbwegs normkonform zu informieren und (O-Ton @satmanager) weniger Bullshit zu verbreiten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. März 2019
  2. tonski

    tonski Gold Member

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    weist du Dipol,
    nach ungefähr 2641 beiträge (und alle diese Jahren an beiträgen schreiben und lesen) ist dieses topic ganz und gar unlesbar geworden und auch nicht nach zu volziehen für den Eizelne Forum Besucher, wer jetzt was machen solle oder er selber machen muss.
    Laut der Gesetzgebung ist der Auftraggeber, der ein auftrag gibt an Dienstleister um eine Leistung zu erbringen, selber verantwortlich.

    Dan wird klar das die Versicherung auf keinen Fall einen schaden der wegen Blitzeinschlag entstanden ist auszahlen wird.
    da spart man doch lieber alle diese investitionen und versicherungsbeiträge?
     
  3. Millex

    Millex Gold Member

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    Da kann man auch, bevor man sich in Unkosten stürzt und Blitzableiter und Erdung von einer Fachfirma installieren läßt, anfragen was die Versicherung fordert. Oft sind deren Forderungen nicht so hoch wie die in den VDE beschriebenen aktuellen Richtlinien.
     
  4. Satfreak50

    Satfreak50 Silber Member

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    Was hast du lieber bei einem Blitztreffer:
    1.Das die Brand- wie Hausratversicherung dir den entstandenen Schaden vollständig bezahlt, weil deine Erdung und Blitzschutz den Normen entsprach
    oder
    2.Nur einen Teil deines Schadens (der in die Hunderttausende gehen kann) dir die Versicherungen bezahlen, weil deine Erdung und Blitzschutz NICHT den Normen entsprach
    oder
    3.Gar nichts bezahlt wird und du auf dem immensen Schaden sitzen bleibst (der auch mit Personenschäden einhergehen kann), da du KEINE Versicherung hast

    Nur mal so: Bei einem gut 5 Km entfernten Blitztreffer in die Verteilung der Telekom, wurde mein angeschlossener (nicht stromseitig!) Router durch Überspannung unbrauchbar. Meine Hausratversicherung bezahlte mir einen neuen Router (baugleich dem der Telekom), sodass ich wenige Tage danach schon diesen kaufen konnte.
     
  5. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Dass in diesem Thema ein fachkundiger Moderator, der aufräumt, längst überfällig ist, weiß die Forenleitung und @Ricardo hat schon vor einigen Jahren in einem Gespräch auf der ANGA erklärt, dass er was tun will. Passiert ist aber seitdem nichts.
    Ob Versicherungen Schäden regulieren oder nicht, lässt sich so generell nicht pauschlieren.
    Was auch immer nicht normkundige Agenten oder Sachbearbeiter = Versicherungskaufleute mündlich oder auch schriftlich äußern, wird spätestens bei einem Personenschaden, der ein Offizialdelikt ist, keinen Staatsanwalt interessieren, ob wegen § 319 StGB Baugefährdung ermittelt werden muss.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2019
  6. Millex

    Millex Gold Member

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    Ich weiß nicht wie die aktuelle Rechtssprechung ist, aber früher zählten Blitzeinschläge unter "höhere Gewalt", und da kann man nun wirklich keinen Hauseigentümer dafür verantwortlich machen daß der Blitz grade bei ihm eingeschlagen hat. Da du dich damit aber auszukennen scheinst wäre es nett von dir hier mal ein par Gerichtsurteile zu nennen wo ein Hausbesitzer wegen eines Blitzeinschlages zur Verantwortung gezogen wurde.
     
  7. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Selbstverständlich wird NIEMAND wegen einem Naturereignis "zur Verantwortung" gezogen.

    Wegen Missachtung der Anerkannten Regeln der Technik (= Norm-Minimum), wozu die Sicherheitsbestimmungen für Erdung und Potenzialausgleich nach Reihe DIN VDE 0100 und IEC 60728-11 gehören, kann man in Schadensfällen sehr wohl belangt werden.

    Da du offenbar zu bequem warst den Link zu lesen, als "Zimmerservice" ein Zitat. Urteile zu Missachtungen von Anerkannten Regeln der Technik musst du dir schon selbst heraussuchen.
     
  8. Millex

    Millex Gold Member

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    Das ist ein Gesetzestext, der von Rechtsverdrehern verwendet wird, keine Gebrauchsanleitung für "Normalbürger". Wenn jemand eine Antenne im Baumarkt kauft und die an seiner Hauswand anbringt fällt das bei dir wohl unter "Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues"?
    Wenn dieses "gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt..." wirklich so zu lesen wäre wie du hier suggerierst warum ist dann ein Blitzableiter z.B. im sächsischen Baurecht (Baurecht ist Ländersache und von Land zu Land unterschiedlich) nur für öffentliche Gebäude und Gebäude in exponierten Lagen vorgeschrieben?
     
  9. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Dann gilt die IEC 60728-11, deutsche Klassifikation DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2019-02 egal wo die Antennen eingekauft wurde und ob sie selbst oder durch eine Fachkraft montiert wurde. Die stellt bei Fassadenantennen in als sicher vermuteten Bereichen unter bestimmten Voraussetzungen, die hier schon zigfach erwähnt wurden, von blitzstromtragfähiger Erdung und evtl. auch vom PA frei.
    Blitzschutzsysteme sind baurechtlich nur für bestimmte Gebäude vorgeschrieben. Vorschriftsmäßig geerdete Antennen ersetzen keine behördlich vorgeschriebenen Blitzschutzanlagen die nach Reihe IEC 62305 auszuführen sind. Umgekehrt muss wegen einer nach IEC 60728-11 erdungspflichtigen Antenne auf dem Dach, im Freiland oder als unsicher definierten Fassadenbereichen, kein Blitzschutzsystem installiert werden. Den von dir konstruierten Zusammenhang gibt es nicht.

    Du gehörst zum Typ User, der meint alles besser als nie gelesene Normen zu wissen. Dass von dir mal ein Beitrag kommt, der auch fachlich oder juristisch fundiert ist, erwarte ich als angeblicher Rechtsverdreher schon lange nicht mehr.

    EDIT: Nachtrag zu nicht erdungspflichtigen Fassadenantennen
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2019
  10. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Ich mische mich mal ein.
    1. Der Thread ist so unübersichtlich, weil er im Jahr 2008 begonnen wurde und sich die Vorschriften in der Zeit mehrfach geändert haben. Unter "geändert" fallen auch Fehler in den jeweiligen Normausgaben. In der Tat wäre es an der Zeit, in diesem Thread einen Schlussstrich zu ziehen und einen neuen Erdungsthread zu beginnen. Vielleicht sollte man jedes Mal, wenn eine neue Version der Norm in Kraft tritt, einen neuen Thread eröffnen.
    2. Durch verändertes Klima steigt die Anzahl heftiger Blitzeinschläge. Durch zunehmende empfindliche Elektronik und vor allem die Vernetztung steigt das Risiko, dass es zu Schäden durch Unwetterereignisse kommt. Daher ist es nur folgerichtig, dass man heute viel mehr Wert auf "Erdung" legt.
    3. Es ist richtig, dass Blitzableiter nur für bestimmte Gebäude wie z.B. Schulen vorgeschrieben sind, nicht für "normale" Einfamilienhäuser. Das ist ganz einfach eine Frage der Risikoanalyse, denn wo sich viele Menschen aufhalten, muss es einfach "sicherer" sein als dort, wo nur eine Familie wohnt. Es ist aber unstrittig, dass die Montage einer Antenne auf dem Dach das Blitzeinschlagsrisiko erhöht. Somit stellt die Antenne eine zusätzliche Gefährdung dar und es ist nur folgerichtig, dass eine Erdanbindung gefordert wird, die die auftretenden Blitzströme gefahrlos ableitet.
    4. "Erdung" beinhaltet nicht nur das gezielte Ableiten von Blitzströmen, sondern auch den Potentialausgleich. Der Potentialausgleich ist eine sicherheitsrelevante Einrichtung, die man nicht einfach weglässt.

    Wer also meint, Blitzerdung und Potential wären unnötiger firlefanz, möchte bestimmt auch mit 200 km/h über die Autobahn düsen, allerdings ohne Sicherheitsgurt, Airbag und ABS.
     
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