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Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Company, 27. April 2019.

  1. Company

    Company Gold Member

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    Es gab schon seit Jahren hin und wieder gerichtliche Auseinandersetzungen mit Vermietern zum Thema Sat-Empfang. Und da ich erwäge umzuziehen, möchte ich mich zum Thema etwas schlau machen, denn so ganz klar scheint die Sache nicht zu sein.

    Ich möchte eine Wohnung mit Balkon in südliche Richtung beziehen. Es reicht für mich völlig aus, eine Sat-Schüssel auf dem Balkon aufzustellen (jedoch nicht zu montieren). Soweit, so gut. In der aktuellen Hausordnung der Baugenossenschaft steht folgendes: (für mich relevante Wörter habe ich fett markiert)


    Auf der Website der Genossenschaft steht jedoch folgendes:

    Zwei Absätze, zwei unterschiedlich interpretierbare Informationen für Mieter. Sind "Antennen jeglicher Art" anders zu behandeln als "Satellitenantennen"? Und macht es für mich als Mieter einen Unterschied, wenn ich die Antenne nur auf meinem Balkon aufstellen will?
     
  2. Jogi_SI

    Jogi_SI Gold Member

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    Wenn die Antenne nicht von der Straße aus sichtbar ist und nicht in die Bausubstanz eingegriffen wird, kann dir das auf dem Balkon niemand verbieten.
     
    Medienmogul, King W. und Volterra gefällt das.
  3. nee

    nee Guest

    Balkon ist meiner Meinung nach innerhalb des Hauses. Am Balkongeländer angebracht, hängt die Antenne außerhalb des Hauses.:)

    In meinem Vertrag steht der Passus "außerhalb des Wohnbereichs ...".

    Meine steht auf dem Balkon und ragt mit der oberen Kante kaum über das Geländer.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. April 2019
  4. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Genau das meint dann der Absatz mit der „gesamtheitlichen Ansicht des Wohngebäudes“:

    Wenn der Balkon und seine Lage es zulässt, kann man die Satantenne „versteckt“ bodennah hinter der Balkonbrüstung aufstellen, ohne dass „die gesamtheitliche Ansicht des Wohngebäudes“ nachteilig sichtbar beeinflusst wird. Dazu muss man meist die Satantenne „überkopf“ aufstellen, was auch kein Problem ist.
     
  5. Company

    Company Gold Member

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    Das wird etwas schwierig mit einem 120 cm Gerät. Hier geht es mir explizit um britisches Fernsehen. Gibt es überhaupt passende Ständer für "überkopf" und macht die Lösung für geringe Signalschwächen sinn?
     
  6. Thomas H

    Thomas H Board Ikone

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    Bei einer 120cm Schüssel hast du da generell ein Problem!
    Selbst bei verdeckter Montage mit einem Balkonständer ist das Ding doch recht sperrig und braucht viel Platz.
    Viel Balkon bleibt da nicht über.
     
  7. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Auszug aus einem BGH Urteil:
    Verletzt jedoch eine Antenne weder die Substanz des Gebäudes noch das ästhetische Erscheinungsbild (keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen), zum Beispiel weil sie im Innern des Gebäudes am Fenster oder auf dem Fußboden im hinteren Bereich auf einem durch Vorder-und Seitenwände sichtgeschützten Balkon aufgestellt ist, so kann der Vermieter verpflichtet sein, wegen des grundrechtlich geschützten Informationsinteresses des Mieters am zusätzlichen Empfang von (ausländischen) Satellitenprogrammen, der Aufstellung zu zustimmen (BVerfGE 90, 27, 32 f.).

    Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn eine auf dem Balkon aufgestellte Parabolantenne von außen deutlich sichtbar ist und dadurch das Eigentum des Vermieters beeinträchtigt (BVerfG NJW-RR 2005, 661, 662).
     
    Medienmogul gefällt das.
  8. Company

    Company Gold Member

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    Danke für die Antworten. Ich habe zum Thema ebenfalls recherchiert und auch Urteile gefunden, die zu Ungunsten einiger Mieter gesprochen worden sind, obwohl Bausubstanz und Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt wurden. So wurde zum Beispiel in einigen aktuellen Beschlüssen darauf verwiesen, man könne ja im Internet seinem Informationsinteresse nachgehen. TV und Radio wäre demzufolge nicht mehr zwingend notwendig.
     
  9. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Sind eben alles Einzelfall-Urteile und da hängt es davon ab, welche Seite einen Richter wovon überzeugen kann.
     
  10. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Entscheidend sind nur die Urteile des BGH und die bestätigen das was in Post#7 steht.