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"FragDenStaat" unterliegt in Rechtsstreit mit Bundesregierung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. April 2019.

  1. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Du kannst es doch einsehen. Da aber DF nicht explitit erwähnt, dass "Fragdenstaat" das Dokument durch die Behörde erhalten hat, kannst du natürlich darauf reinfallen. Das Recht darauf wird auch in dem Artikel
    Zensurheberrecht: Landgericht Köln zwingt FragDenStaat, staatliches Glyphosat-Gutachten zu löschen kommuniziert. Aber wenn du dich auf deinem Nichtstun ausruhen möchtest und dein Recht nach dem Informationfreiheitsgesetz nicht ausübst, frag ich mich, ob dein Geschwätz auf fruchtbaren Boden fällt.
    Natürlich ist das nach dem Urhebergesetz bedauerlich.

    Räumst du demnach die Möglichkeit ein, dass du dich an einem Ort befindest, in der Lernresistenz durchaus vorkommen kann?
     
  2. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Gelesenes "verstehen", ist und war ja noch nie so dein Ding.
    Ich schrieb etwas von "veröffentlichen"... Also es öffentlich publik machen, nicht irgendwo anfordernd/bestellend.
    Außerdem war mein post auch bewusst etwas allgemeiner gehalten, da jenes hier sicher nur der Anfang sein wird. Dort geht es mit dem "Urheberrotz" weiter.
    Da befindest du dich doch schon lange. Von daher nicht von sich auf andere schieben.
     
    fernsehopa gefällt das.
  3. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Hab ich geschrieben, das veröffentlichen das gleiche ist, wie, wenn du es einsehen kannst? Nö. Soviel zu "Gelesenes" verstehen. Dito:D
    Na klar befinde ich mich dort, sonst hätte ich es nicht feststellen können. :D
    Artikel 13 und die Konsequenzen: Live-Videospiel vor dem Aus ist wahrlich nicht der Quell der Objektivität. Wenn das für dich reicht, eine ausgeglichene Meinung zu bilden. Mein Segen hast du.
     
  4. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Darum ging es nicht. Ich schrieb in #8 davon, dass unangenehme Dinge demnächst nicht mehr veröffentlicht werden, aufgrund Urehebergewüchs und du kamst darauf mit einem Zwischenintermezzo wie "einsehen". Ergo versucht ein Ablenkungsmanöver zu starten.
    Wenn du denkst mit deinem Verständnis andere verarschen zu können, musst du früher aufstehen.
    Oder bleibe besser gleich liegen.
     
  5. NFS

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    Zwar ist es nicht das gleiche, aber das eine ergibt ohne das andere keinen Sinn.
     
  6. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Ja hast du. Ich streite das auch nicht ab. Nur das man es einsehen kann hast du unterschlagen und suggerierst, das dem Bürger diese Information durch das Urheberrecht in Zukunft verborgen bleiben soll. Dem ist nach dem Informationsfreiheit nicht so.


    Tolle Wortwahl. Wahrlich nicht grad förderlich für eine verständnisvolle Diskussion.
    Naja, eigentlich hab ich nur die Füße hoch. Hab mir grad Popcorn geholt. (Satire darf das)