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tm3 (ehemals Family TV)

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von Franz_Brandwein, 8. Juli 2016.

Status des Themas:
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  1. Bastel90

    Bastel90 Talk-König

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    Morgen gegen Mittag soll es ein Statement auf Facebook geben.

     
  2. KLX

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    a.tv hat berichtet. Nur: Wie kann man bei mehr als 3 Jahren noch Bewährung bekommen? Ich dachte 2 Jahre ist die Grenze? Oder verwechselt man das mit 3 Jahre Bewährungszeit, die Strafe selbst ist aber höchstens 2 Jahre? Wie viel er nun bekommen hat, neben den rund 200.000 Euro die er zurückzahlen muss, wird ja nicht erwähnt.

    a.tv kompakt: Urteil gegen Betreiber von TV-Sender, Identitätsdiebstahl, Bildungs- und Beratungspass, Grippe

    Siehe auch weiter unten mit dem Artikel der Augsburger Allgemeinen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2019
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  3. KLX

    KLX Lexikon

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    Nachtrag: Übrigens hat Storost hier schon wieder bei den Kommentaren was gelöscht. Jedenfalls solche Kommentare die auf die Artikel der Augsburger Allgemeinen verlinken oder wo es um seine Verurteilung geht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2019
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  4. KLX

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    Fernsehen: Bei „Family TV“ schauten die Gläubiger in die Röhre
    (Augsburger Allgemeine)

    Das Fernsehen war seine Leidenschaft. Er lernte nach der Mittleren Reife keinen Beruf, sondern stürzte sich als Jungunternehmer in die Medienszene, gründete einen kleinen Internetsender, kaufte später Sendekapazitäten für die Einspeisung ins Breitkabelnetz und für die Ausstrahlung eines Satellitenprogramms. Die Mini-Fernsehsender nannte er Tm3, später „blizz“ und „Family TV“. Im Programm liefen Teleshopping-Sendungen, ein Automagazin, Shows, die er selbst moderierte. Auch Fernsehrichter Alexander Hold, jetzt Landtagsabgeordneter der Freien Wähler, war bei ihm zu Gast. Am Ende kaufte der Fernsehmacher Lizenzen zur Ausstrahlung von Spielfilmen. Die steile Karriere bekam freilich nach wenigen Jahren einen großen Knick: Weil der 29-Jährige Gebühren, Lizenzen und Media-Dienstleistungen in sechsstelliger Höhe nicht bezahlte, einen Schuldenberg von insgesamt weit über einer Million Euro hinterließ und die Insolvenz seiner Media-Firmen nicht anmeldete, landete er vor Gericht.

    Auch zwei Securitys sitzen im Saal

    Der Fall hatte Aufsehen erregt. So beobachteten den Prozess vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Thomas Kirschner ein Vertreter der Aufsichtsbehörde, der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien, sowie Vertreter zweier Münchner Fernsehsender. Auch zwei bullige Männer eines Sicherheitsunternehmens waren da. Sie hatten vor einiger Zeit die Fernsehkommissare der Sat.1-Sendung „K 11“ bewacht, die bei einer Show in Augsburg auftraten. Der Angeklagte hatte dann die Rechnung der Securityfirma über 600 Euro nicht bezahlt. Erst als die beiden breitschultrigen Männer persönlich im Studio in Lechhausen auftauchten, schickte der Angeklagte das Geld umgehend per Blitzüberweisung.

    Der Prozess machte deutlich, welch hohe Summen bei Lizenzen und Gebühren für Sendeplätze im Kabel- oder Satellitenfernsehen verlangt werden. So sollte der Angeklagte allein für die Einspeisung seines Programms ins Breitbandkabel insgesamt rund 300 000 Euro, für einen Programmplatz im Satellitenfernsehen 200 000 Euro und für Media-Dienstleistungen eines Servicebetreibers 700 000 Euro zahlen. Was er nicht tat.

    Polizei durchsucht Studio und Privaträume

    Schuldig blieb er auch Rechnungen über Software-Lizenzen (10 000 Euro), für Spielfilm-Lizenzen (30000 Euro) und für eine technische Studioausstattung (14000 Euro). Auch die Inhaberin eines Make-up-Studios schaute in die Röhre. Sie blieb auf einer Rechnung über 600 Euro sitzen. Spätestens ab Ende 2014, so eine Gutachterin, sei die Firma des Angeklagten zahlungsunfähig gewesen. Es folgten Dutzende von Rücklastschriften der Banken, der Gerichtsvollzieher ging ein und aus, das Finanzamt meldete sich. Als die Polizei am 22. Januar 2018 per richterlichem Beschluss Studio und Privatwohnung des Angeklagten durchsuchte, lagen zahlreiche Briefe von Banken und des Gerichtsvollziehers ungeöffnet herum. Als der Angeklagten in Dortmund mit großem Pomp das zehnjährige Jubiläum seiner Fernsehaktivitäten feierte, blieben Hotelzimmer unbezahlt.

    Am Ende stehen drei Bewährungsstrafen

    Dass der Prozess relativ unspektakulär über die Bühne ging, war vor allem den Gesprächen des Verteidigers Moritz Bode mit Staatsanwältin Cornelia Seidl und dem Gericht zu verdanken. Das Urteil ist ein kompliziertes Geflecht aus drei einzelnen Strafen. Denn in den jahrelangen Zeitraum der Betrügereien fielen zwei Urteile des Amtsgerichts wegen Schwarzfahrens mit dem Auto. Der Angeklagte hat nie eine Führerscheinprüfung abgelegt. So wurde er bereits viermal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft, zuletzt zu einer Haftstrafe von sieben Monaten. Zwei der letzten Urteile aus den Jahren 2018 und 2018 mussten in den Gesamtkomplex einbezogen werden. So sprach das Schöffengericht nun drei Einzelstrafen aus, die allesamt noch zur Bewährung ausgesetzt wurden: Ein Jahr und sechs Monate, zehn Monate und ein Jahr, zusammengerechnet drei Jahre und vier Monate.

    Das Gericht ordnete überdies Wertersatz von 194 000 Euro an und gab dem 29-Jährigen auf, 200 Stunden Sozialdienste zu leisten. Richter Kirschner machte am Ende deutlich, dass der Angeklagte „haarscharf“ an einer Haftstrafe vorbeigeschrammt sei. Mit der Bewährung hänge nun nicht nur ein Damoklesschwert über ihm, sondern „eine große Machete an einem seidenen Spinnenfaden“. Der Angeklagte hatte sich im „letzten Wort“ noch einmal „in aller Form“ entschuldigt. Er kündigte an, am Monatsende den Betrieb seiner Sender einzustellen, Insolvenzantrag für die Unternehmen und für sich selbst zu stellen und aus gesundheitlichen Gründen erst einmal „Abstand zu gewinnen“. Irgendwann wolle er einen Neuanfang wagen.

    -----------------------------------------------------------

    Und Timo C. Storost legt keine Berufung ein?

    Der Artikel hat ein paar Fehler bzw. Verdrehungen (z.B. Die Mini-Fernsehsender nannte er Tm3, später „blizz“ und „Family TV“ oder Zwei der letzten Urteile aus den Jahren 2018 und 2018 mussten in den Gesamtkomplex einbezogen werden.)
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2019
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  5. Arriba

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    Strafen bis zwei Jahre können zur Bewährung ausgesetzt werden, wobei die Strafen nicht zusammengezählt werden. Daher können durchaus, ie hier mehrere Bewährungsstrafen nebeneinander laufen. Wird die Bewährung allerdings in auch nur einem Fall widerrufen müssen ALLE hintereinander abgesessen werden.
     
  6. KLX

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    Mittlerweile ist dies ja geklärt, auch durch den neuen Artikel der Augsburger Allgemeinen. ;) :)
     
  7. Arriba

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    Nur 200.000 Euro muss er zurück zahlen. Ich würde auch gerne noch das Geld bekommen, das er mir schuldet. Aber das waren eh nur Peanuts im Vergleich.... Zum Glück
     
  8. KLX

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    Die müsstest Du wahrscheinlich zivilrechtlich einklagen. Womöglich wird eh nichts zu holen sein.
     
  9. Arriba

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    Hat keinen Zweck und lohnt sich nicht. Gutes Geld sollte man schlechtem nicht hinterher werfen ;)
     
  10. Wambologe

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    An seiner Stelle wäre er auch ziemlich blöd, weil er mit seiner Bewährung ja nochmal knapp dem Knast vorbeigekommen ist... und mit einer Berufung hätte er das ganze riskiert. Ich tippe, dass sein Anwalt ihm das ausgeredet hat und ihm auch nahegelegt hat, den Sendebetrieb einzustellen, um eine Bewährungsstrafe zu ermöglichen.

    Ganz aus der Nummer raus ist er noch nicht. Aus dem Urteil des VG Augsburg zum Lizenzentzug:
    Die Beklagte ist in dem Fall die BLM.



    Die ganze Auflistung aus dem AA-Artikel zeigt, dass es absolut richtig war, Storost nicht in Ruhe zu lassen. Alle Partner geprellt, Briefe vom Gerichtsvollzieher ignoriert, die Hotels bei der Jubiläumsfeier tatsächlich nicht bezahlt. Viermal (!) bestraft, weil er ohne Führerschein am Steuer saß. Null Lernprozess.

    Auch wenn da noch einiges an Dreck ist und Daniel Wierer sich viel zu leicht durchgemogelt hat: Ich freue mich, dass das Kapitel Storost nun erstmal ein Ende hat.. und bin froh, an seinem Sturz mitgeholfen zu haben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2019
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