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Sky darf das Programm nicht für den Kunden unzumutbar ändern!!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von DVB-T2 HD, 6. März 2019.

  1. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Sag ich ja, es ist eine Werbeaussage, die nur schlecht einklagbar ist, wenn sie nicht auch vertraglich vereinbart wurde.

    In der Werbung ist (fast) alles erlaubt, solange es kein Konkurrent bemängelt.
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    "Aussagen, welche innerhalb einer Werbeanzeige bezüglich eines Produktes getätigt worden sind, werden als kaufrechtliche Beschaffenheitsangaben angesehen. Dies bedeutet, dass ein Kunde ein Recht darauf hat, das Produkt in dieser Form zu erhalten, in der es laut Werbeanzeige angepriesen wird.

    Ist dies nicht der Fall - das bedeutet, das Produkt ist anders als laut Werbeaussage propagiert - wird dies als Sachmangel gemäß § 434 BGB angesehen. Dieser hat zur Folge, dass dem Käufer die Gewährleistungsrechte des Kaufvertragsrechtes zustehen."

    (ᐅ Haftung - Werbeanzeigen: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de)
     
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  3. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Geht nicht um mich, bin nicht so ne Muschi, die alles Sonderkündigen muss..
    Aber auch bei nem Kabler fallen ja bestimmt auch mal Sender aus dem Paket, da müsste ja in deren AGB bestimmt ne Klausel stehen, die Kunden eine SoKü einräumen..Nur um den Vergleich zu Sky zu ziehen..
    Hat mich persönlich eben nicht interessiert bisher..
     
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  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Du hattest aber nach der regulären Kündigungsfrist gefragt.

    Ansonsten zeigt Deine Antwort aber auch, daß Du den Sachverhalt bzw. das Urteil immer noch nicht verstanden hast. In den AGB muß nämlich gar nichts von einem außerordentlichen Kündigungsrecht stehen, da sich das automatisch aus dem BGB ergibt. Dieses Recht darf nur nicht in den AGB (zu stark) beschnitten werden, nur darum ging und geht es hier.
     
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  5. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Ich weiß nicht was dein Problem ist? Niemand stellt sich hier auf die Seite von Unternehmen (Sky).

    Für mich ist das Urteil nur unlogisch. Denn so wie Sky handhaben es auch andere Unternehmen. Oder kommt man irgendwo aus dem Vertrag, weil ein Sender oder Sportrecht nicht mehr Teil des Angebots ist. Kann man bei der Telekom, Vodafone, UM, Pyur, Diveo, Eurosportplayer etc. aus diesem Grund vorzeitig aus dem Vertrag rauskommen?

    Wieso tut man so als wäre es nur bei Sky so?

    Und ich fürchte auch, sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, dass das für uns Kunden am Ende einen Nachteil mit sich bringen wird.
     
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  6. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Um den Bogen zu schlagen, ob man z.B. Kabler und Sky in der Hinsicht der Kündigungsmöglichkeiten vergleichen kann, auch was dann eine SoKü überhaupt betreffen würde, hoffe , es ist Dir nun begreiflich..
    Was ich verstehen oder nicht, ist Latte, es ging auch hier um die Vergleichbarkeit, wie und ob es bei den Kabler anders gehandhabt wurde bisher oder wird mit SoKü, oder ob nur nun so ein Geschiss um die Dinge gemacht werden, weil es Sky ist, während Kabler es möglicherweise bisher genau so hielten, und es bisher bei denen total Wumpe war..
    Hoffe, auch dieses war nun verständlich für dich..?
     
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  7. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Aber du weißt es ganz genau und hast es verstanden?
     
  8. alex1

    alex1 Gold Member

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    Beim Rest hat mangels Relevanz wahrscheinlich einfach noch keiner geklagt. Wäre aber mal interessant wie das bei der Telekom so ist. Ich kenne deren Sportrechte und Vertragsaufbau jetzt leider nicht.

    Naja schlimmer als jetzt gehts ja nicht. Siehe Urteil des Gerichts: "...verbraucherfeindlichste Auslegung..."
     
  9. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Geht doch nicht nur um Sportrechte, es geht doch auch um sonstige Kanäle wie Sat1 Emotion, als Beispiel im Kabel..
    Oder ist im Kabel schlicht noch nie ein Kanal rausgefallen, was dann so einen Aufriss nach sich zog..?
     
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Du hast es erfaßt.

    Ach ja, bei HD+ ist jetzt Nick HD herausgefallen ... Aber es dürfte Dir schwer fallen, vor Gericht zu belegen, daß Du nur wegen so einem Nischensender eine "HD+"-Karte gekauft hast. Wenn aber z. B. alle Sender der RTL-Gruppe herausfallen würden, dann dürftest Du vor Gericht gute Chancen haben, Geld zurück zu bekommen.
     
  11. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Der Vergleich mit HD+ hinkt nun wirklich sehr, weil es HD+ auch mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit gibt.

    Wie du weiter oben geschrieben hast, viel Spaß dabei, von Sky eine „Nachbesserung des beworbenen Produktes“ auf der Grundlage das Gewährleistungsrechts einzufordern.;):)