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Sky darf das Programm nicht für den Kunden unzumutbar ändern!!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von DVB-T2 HD, 6. März 2019.

  1. OMD

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    Aus dem Grunde wäre es sinnvoller gewesen wenn die Verbraucherzentrale in der Klageschrift nicht nur das Beispiel mit dem Wegfall der Formel 1 genannt hätte. Es hätten auch alle Sender aufgelistet werden müssen die in einem Zeitrahmen von 24 Monaten weggefallen sind und dem Gericht dargelegt werden müssen was dies als Wegfallquote für das gebuchte Paket bedeutete, also z.B. das nur noch beispielhaft 65% der Sender im Paket sind welches man seinerzeit gebucht hat, man während der Laufzeit des Abos also 35% der Sender verloren hat. Dann hätte sich das Gericht in dem Urteil auch dazu geäußert. Das wären dann zwei Fliegen mit einer Klappe gewesen. So müsste der Umfang des Wegfalls ab wo das Maß voll ist seitens der Verbraucherzentrale in nem anderen Verfahren geklärt werden. Aus meiner Sicht hätte man dies auch in ein und dem selben Verfahren klären können.
     
  2. DVB-T2 HD

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    Den Verbraucherschützern geht es aber eben nicht um "Einzelfälle" in der Klage, sondern um das grundsätzliche Kündigungsrecht von Sky-Kunden, wenn Sky das Programmangebot während laufender Verträge verändert. Das schließt dann natürlich und letztlich auch alle diese "Einzelfälle" mit ein.
     
  3. seifuser

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    Wenn die Werbung wie in den letzten Jahren ständig zunimmt, zählt das dann auch unter Veränderung vom Programmangebot ?
    Kann dies dann auch als unzumutbar eingestuft werden ? Sky hat ja auch damit geworben, Programm ohne Werbeunterbrechung zu bieten.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Ja, aber warum stellst Du solche theoretischen Fragen hier? Stelle diese doch Deinem Rechtsanwalt oder besser gleich einem Gericht. Dann bekommst Du auch eine relevante Antwort zu Deinem speziellen Fall. Gut, bei 10 Anwälten oder Richtern bekommst Du 11 verschiedene Antworten ...
     
  5. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Ich will nur andere Meinungen dazu. Danke für deine.
     
  6. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Da ich die AGB nicht mehr zur Hand habe, stand oder steht vielmehr die Werbefreiheit in diesen, und welcher Art Formulierung gab oder gibt es..
    Werbefreiheit während Filmen, oder während Sportereignissen, oder generell..?
    Bzw. nur keine Werbe - Unterbrechungen während und zu diesen Gelegenheiten..
    Werbeversprechungen, soweit sie, also Sky, diese überhaupt noch tätigen, keine Ahnung, kann man die einklagen..?
    Bzw. sich dann aus dem Vertrag "raussonderkündigen.."?
     
  7. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Auch die Frage, ob zunehmende Werbung in und bei Sky-Programmen für zahlende Kunden unzumutbar wäre, ist berechtigt. Könnte auch eine vorzeitige Beendigung eines 12/24 Monate Laufzeitvertrages begründen. Das „schöne“ an juristischen Formulierungen wie „unzumutbar“ ist, es gibt immer einen Interpretationsspielraum für die „Einzelfälle“.;)

    Ja, im „Einzelfall“ kann auch zunehmende Werbung in und neben den eigentlichen Programmen ein Kündigungsgrund sein. Ein Recht würde sich nur begründen, wenn man die Werbefreiheit oder den Webeumfang vertraglich zugesagt bekommen hat.
     
  8. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Ja, na denn doch einfach mal in die AGB oder den Vertrag an sich geschaut..:sneaky:
    Aber ganz ehrlich, das kann ja dann nur ganz alteingesessenen Kunden zugesichert worden sein, wenn halt überhaupt..
    Nur, man muss ja nicht auf die " SoKü" warten, ..
     
  9. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Ich glaube, weiß es aber nicht genau, dass Sky nie die Werbefreiheit oder den Werbeumfang der Programme auch nur irgendwie vertraglich jemandem zugesichert hat.

    Die Werbeaussage von Sky, dass man dieses oder jenes werbefrei bei Sky sehen könnte, ist wie jede Werbeaussage nicht einklagbar, also auch nicht forderbar.;)
     
  10. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Auch wenn ich gleich wieder paar auf dem Deckel bekomme, aber F1 steht/stand bei mir auch nie als Teil der AGB drin.