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Sky darf das Programm nicht für den Kunden unzumutbar ändern!!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von DVB-T2 HD, 6. März 2019.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Dieser Thread ist hier wohl seit langem der beste Beweis wie manche hier ticken.
     
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  2. Gorox

    Gorox Gold Member

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    Die Hobbyjuristen werden für ihren Unfug auch geschützt im Forum. Daher darf man nur Leuten glauben, die seriös hier einen Thread eröffnen.
    Man darf aber auch Leuten danken wie dir Berliner, die sich die Zeit für Erläuterungen nehmen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. März 2019
  3. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Hm, man hat mir mal erklärt, ein und somit auch dieses Forum wäre dazu da, Meinungen darzulegen..
    Nichts anderes habe ich z.B , oder @sanktnapf getan, ich hab nicht mal mehr Sky, und dennoch eine gegenteilige Meinung, und Hobby -juristische Hinweise kamen hier nicht nur von einer Seite..
    Da sieht man mal, wie hier manche Leute ticken..:(
     
  4. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Ich begrüße ja auch jedes Urteil, was den kleinen Bürger oder die Sky Kunden hier (falls es mal gültig wird) stärkt.
    Nur denke ich, dass sich dadurch kaum was ändern wird.
    Sky wird auch mit dem Urteil trotzdem weiter sparen und auch weitere Transponder abschalten, weil die meisten Kunden ja immer weniger und weniger Bezahlen wollen und nehmen dafür sogar lieber immer mehr Werbung in Kauf. Sky erfüllt nur Kundenwünsche, auch wenn es mein Wunsch nicht ist.
    Glaubt hier wirklich jemand, dass K1 classics / Sat1 Emotions / Pro 7 Fun HD / RTL Living / RTL Passion noch bei Sky wären, wenn es so ein Urteil früher gegegeben hätte. Die Privatsender wollen ja selber gar nicht mehr über Sat verbreitet werden oder warum tut sich da Nichts.
     
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  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Ist das wirklich so schwer zu verstehen? Es geht nicht und ging auch nie darum, daß etwas wegfallen kann, sondern einzig und allein darum, daß dann ggf. der Kunde nicht mehr verpflichtet ist, für eine nicht erbrachte Leistung zu zahlen.

    Ach ja, und es geht auch nicht darum, daß jeder Kunde bei jedem Wegfall sofort kündigen muß.
     
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  6. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Sky darf ja auch entsprechend dem Urteil das Programmangebot praktisch jederzeit ändern. Aber Sky darf das nicht, wenn die Kunden mit ihren bestehenden Verträgen unzumutbar benachteiligt werden, weil den Ihnen z.B. ein Kündigungsrecht wegen der Veränderungen des Programmangebotes nicht eingeräumt wird.
     
  7. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Also wäre dann denn der Wegfall der RTL Pay-TV Sender ausreichend ?? gewesen um
    von einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen ?

    So das
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Nun ja, es waren schon ca. 10 Sender, die in kurzer Zeit weggefallen sind, da hätten zumindest die Leute ohne weiteres Paket gute Chancen auf eine Kündigung gehabt. Aber das ist auch sehr theoretisch, da wohl kaum jemand nur wegen der von Dir genannten Sender Sky gebucht hatte.
     
  9. Gorox

    Gorox Gold Member

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    Mir ging es darum, dass einige ungestraft die Regeln aushebeln dürfen. Kommt dennoch Stress daher, wird der örtliche Rechtsverdreher angedroht, der aber anscheinend ein Hobbyjurist ist wie sein Mandant.
     
  10. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Das wäre durchaus so denkbar. Wenn es Sky nicht akzeptiert, wäre dann eine gerichtliche Einzelfallklärung nötig.