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Sky darf das Programm nicht für den Kunden unzumutbar ändern!!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von DVB-T2 HD, 6. März 2019.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Nein. Sky muss im Falle dessen dass sie die Sonderkündigung ablehnen beweisen, dass es nicht so ist. Weil wenn Sky die Sonderkündigung ablehnt, müssen sie Beweise haben, dass der Kunde lügt. "Das ist nicht so" reicht als Begründung für die Ablehnung nicht aus. Wie will Sky das machen? Höchstens wenn ihnen "zufällig" ein Mitgliedsausweis des örtlichen Golfclubs zugespielt wird, der den betreffenden Kunden als Mitglied ausweist ;)
     
  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Genau. So wie 2007 vor dem BGH :ROFLMAO:
     
  3. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Siehste , und nun drehen wir uns im Kreis, bei Buchung eines Paketes..
    Deshalb halte ich es persönlich für irrwitzig, wenn Sky nachweisen müsste, das der Kunde das Paket nicht nur wegen F1 oder einem anderem einzelnem Sportrecht abonniert hat..
    Wie gesagt, ich sehe den Kunden auch in der Pflicht, sich zu erkundigen, und das kann er überwiegend, wie lange Sportrechte bei welchem Anbieter auch immer, vorhanden sind..
    Passt ihm das nicht, kündige..Oder abonniere erst gar nicht..
     
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  4. alex1

    alex1 Gold Member

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    Das soll wohl ein Witz sein?
    Gib mir mal einen Link zu einer Seite, auf der die Laufzeiten aller Sportrechte übersichtlich aufgeführt werden?!

    Abgesehen davon verstehe ich beim besten Willen nicht, warum man hier wieder so ein Geschrei macht? Wir sind ja alle nicht bei Sky angestellt. Also hat das Urteil erstmal nur Vorteile für uns. Warum dagegen argumentieren? Ist doch völlig absurd...
     
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  5. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Wirds wohl keinen geben..
    Dennoch kann man sich doch erkundigen, ob beim Anbieter selbst, im Netz..
    Ja sicher, gibt auch noch Leute ohne Internet, ist klar..
    Geht ja hier auch nicht um Millionen Kunden, die Sonderkündigen wollen, vielleicht die einen oder anderen Hundert bis Tausend, aber bei Rechteverkündung wird heutzutage , so auch bei der F1 in der Regel die Laufzeit angegeben, insofern..
     
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  6. BerlinHBK

    BerlinHBK Lexikon

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    Braucht es doch gar nicht - zumindest nicht gebündelt. Wenn man sich für eine Liga /eine Sportart interessiert, dann verfolgt man, sofern es einem wichtig ist, auch das Geschehen zu TV/ Streaming- Rechten. Vertragslaufzeiten werden in der Regel bei größeren Rechten kommuniziert.
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Müssen sie aber, wenn sie die SoKü ablehnen. Dann muss ein Grund genannt werden. Und welcher soll das sein? "Gesamtcharakter" fällt künftig weg. Das war das Totschlagargument, welches sehr wahrscheinlich künftig nicht mehr herangezogen werden kann. Und willst Du künftig vor Abschluss eines Abos (falls mal wieder :D) dich dann vorher durch 20 Listen wühlen, wie lange Sky noch mit Turner Verträge für TNT hat, der HBL für Handball, Warner, Sony und Universal für Filme und HBO für Serien? Nicht dass einer der Deals während deiner Vertragslaufzeit endet und Du ohne das Vereinbarte dastehst ;). Das heißt es fallen immer Änderungen an während der Vertragslaufzeiten. Zumal meist nur im Sportbereich Laufzeiten kommuniziert werden und das auch nicht immer. Und mal ehrlich..niemand von uns hier hat damit gerechnet dass Sky F1 2018 nach 21 Jahren rauskegelt. Das kann man Kunden nicht anlasten, die im Vertrauen auf eine Verlängerung Ende 2017 für 1 Jahr verlängert haben. Noch dazu wo Sky nicht im Bieterwettstreit unterlag, sondern auf eigenen Wunsch ausstieg, was den Sky Anwälten vor dem LG München nicht gerade bei ihrer "Rechte kommen, Rechte gehen" Argumentation weiterhalf.
     
  8. alex1

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    Wenn das die Voraussetzung für ein Abo ist, hat Sky aber bald nur noch 100 000 Kunden. Das ist ja dermaßen weltfremd, da weiß ich gar nicht, was ich noch sagen soll.
     
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  9. OMD

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    Braucht Sky auch nicht anzufechten. Die Verbraucherzentrale ist in Berufung gegangen um auch noch im dritten und letzten Punkt Recht zu bekommen ;)

    Darüber hinaus ging es nicht um die Formel 1. Diese wurde beispielhaft genannt. Im Kern ging es darum das die AGB Klauseln Sky praktisch erlauben nahezu das gesamte Paket einzustampfen bis auf ein Minimum, solange sich der Gesamtcharakter nicht verändert. Da habe ich hier vor 2 Jahren schon geschrieben das wenn da mal jemand gegen klagt das nicht gut für Sky ausgehen wird. Für die Vermutung braucht man kein Jurist zu sein.

    Das Gericht hat festgestellt das diese Klauseln es Sky ermöglichen fast alles aus nem Paket wegfallen zu lassen und das dies eben nicht geht. Kann ja nicht sein das man was bucht wo dann während der Laufzeit von meinetwegen 20 Sendern am Ende der Laufzeit von 24 Monaten nur noch 2 Sender über sind. Aber genau dies ermöglichen solche Klauseln Sky theoretisch. Und das ist nicht im Einklang mit dem BGB. Von daher wird da auch in anderen Instanzen nichts "kassiert".

    Solltest das Urteil mal im folgenden Link im Volltext lesen, sehr aufschlussreich die 16 Seiten.

    https://www.vzbv.de/sites/default/f...schland_fernsehen_lg_muenchen_i_a_8608-22.pdf
     
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  10. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Siehste, und ich bin der Meinung, niemand kann so blauäugig ohne Kenntniss von Vertragsabschlüssen auf irgendwas vertrauen..
    Um das nochmal klarzustellen, es geht mir nicht speziell um Sky, sondern ich würde dies zu jedem Anbieter so schreiben und denken..
    Wenn ich als Grund für eine SoKü expliziet ein bestimmtes Sportrecht oder ein Filmstudio angebe, muss ich davon ausgehen , dass der Kunde sich speziell damit vorher beschäftigt hat..
    Nochmal, ich buche ein Paket..
    Fällt das Recht aus dem Paket, gut , dann kündige ich zum Ende der Laufzeit..
    Wie gesagt, es wird jetzt auch keine Millionen betreffen, wird also auch für Sky verkraftbar sein in diesem Fall, nur öffnet dies Tür und Tor für jeden Quatsch..
    Und das Sportpaket wurde meines letzten Kenntnisstandes bis hierher auch nicht auf 2 Sportarten eingestampft, ich glaube, im Vergleich zu vor 2 Jahren bspw. sollte da ein leichtes Plus stehen, oder nicht..?
    Also von wegen der Argumentation, theoritisch wäre dies ja möglich, soweit einzustampfen, bevor es ein SoKü - Recht geben müsste..

    Selbstredend spiegelt dies nur meine persönliche Meinung wider, weil ich es einfach für lebensfremd halte, Anbietern nachweisen lassen zu müssen, was der Kunde nun wolle, wenn er dies nicht speziell hinterlegt hat..
     
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