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Sky darf das Programm nicht für den Kunden unzumutbar ändern!!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von DVB-T2 HD, 6. März 2019.

  1. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Es gibt ein erstes Urteil vom Landgericht München dazu:

    https://www.vzbv.de/sites/default/f...schland_fernsehen_lg_muenchen_i_a_8608-22.pdf
     
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  3. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Ich denke, das Thema ist so wichtig für Sky-Kunden, dass es bei den Pressemitteilungen hier im Forum untergeht und ganz s hnell in Vergessenheit gerät.;)
     
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  4. pallmall85

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    Und deshalb 3 Ausrufezeichen? Wird dadurch ein Thread wichtiger?
     
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  5.  
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  6. seifuser

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    Technisches Equipment:
    UHD:
    - VU+ Ultimo 4K
    - VU+ Solo/Duo 4K
    - VU+ Uno 4K (SE)
    - Gigablue UHD UE 4K
    - Sky Q
    - Fire, Waipu, Apple 4K
    - LG 49UF8509 (2015)
    - LG 49SM8500 (2019)
    - Samsung UE55RU7379
    - Samsung GU75AU7179
    HD:
    - Sky CI+
    - VU+ Duo2, Solo2
    - Panasonic TX-L37ETW5
    - Panasonic Viera TX-47
    - LG 42 und 47LA6608
    - Sky Q Mini
    Satempfang Astra:
    Sky All In, HD+, ORF
    Hotbird: SRG, Kabelio
    Streaming: Simpli more,
    Netflix 2K, Paramount+,
    Prime, Sky Q, Disney+,
    Waipu, WOW FilmSerien
    Telekom Internet
    115.000/46.000
    Wann wurde der Programminhalt von Sky für den Kunden unzumutbar geändert ?
     
    Franz_Brandwein gefällt das.
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Z.B. durch Wegfall der F1 und EL im Sportpaket oder der Drittsender, wie der P7/SAT1 Gruppe oder den RTL Sendern. "Unzumutbar" ist immer eine Einzelfallsache, aber es kann nicht sein und das sagt das LG München auch, dass Sky hier und dort streicht, rauswirft und eindampft und die Kunden das ohne jede Handhabe gefälligst zu schlucken haben, weil Sky mittels des abstrakten Begriffes vom "Gesamtcharakter" sich praktisch einen Freifahrtschein für alle Änderungen ohne Einräumung eines Sonderkündigungsrechtes ausgestellt hat. Selbst wenn nur noch Handball im Sportpaket ist, ist das lt. Sky "Sport" und damit der Gesamtcharakter des Sportpaketes weiter vorhanden (es müssen ja nicht 10 Sportarten drin sein, sondern "Sport" reicht) und somit kein Kündigungsrecht. Mittels "Gesamtcharakter" haben die Pfiffikusse von Sky ja genau auf die Inhalte und nicht die Anzahl derer in den Paketen abgestellt und sich damit freie Hand fürs eindampfen gegeben. so lange noch 1 Inhalt drin ist, der dem Charakter des Paketes entspricht. Das ist das was sich Sky mit dem Passus einräumt, den das LG München zurecht kassiert hat.
     
  8. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Dann müsste in Zukunft bei jedem Sportrecht ein extra Kanal aufgeschalten werden, der einzeln abonnierbar ist..
    Wenn jemand behauptet, er hätte Sky Sport nur wegen der Formel 1, ..schlecht nachprüfbar..
    Oder in jedem Vertrag müßte extra festgehalten werden, ..
    " Ich abonniere das Sportpaket wegen der .."
    ( ) Formel 1
    ( ) HBL
    ( ) Golf
    ( ) ist mir egal..
    Fällt was raus, weil nunmal Verträge irgendwann mal auslaufen, und auch mal nicht verlängert werden, kann der Kunde raus..
    (y)

    Selbstredend auch im E - Paket, wenn ich natürlich nur wegen einzelnen Serien abonniert habe..
    Wenn " GoT" zu Ende ist, muss mich Sky aus dem Paket entlassen, es sei denn, ich habe nicht expliziet angegeben, Sky nur wegen dieser Serie abonniert zu haben..
    Das auch zig andere Serien laufen, interessiert mich ja nicht,
    scheiß auf den " Gesamtcharakter " des E - Paketes..;)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. März 2019
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Wenn jemand nur Basis + Sport hat und sagt er hat "Sport" nur wegen F1, muss Sky das Gegenteil beweisen, um ein SoKü Recht abzulehnen. Wie kommt man bei Sky an F1? Indem man Basis + Sport bucht. Deswegen habe ich 2018 auch gesagt, dass alle die mit dieser Kombi und vor allem F1 Interesse meines Erachtens aus ihrem Vertrag vorfristig rauskommen und das LG München hat das bestätigt. Sobald man aber noch Cinema oder Bundesliga dazu hat, fällt die Argumentation des Kunden zusammen. Noch dazu wo Sky die F1 Rechte 2018 nicht etwa in einem harten Duell mit DAZN oder Eurosport "überraschend" verloren hat, sondern wegen "zu teuer" abgestoßen hat und dann den Kunden noch frech ins Gesicht lügt von wegen "aber SoKü Recht habt ihr nicht wegen höherer Gewalt/können wir doch nix dafür".

    Lies Dir mal das komplette Urteil durch. F1 ist da sogar explizit durchgekaut worden und das LG München hat den Sky Rettungsanker "Gesamtcharakter" im F1 Fall gnadenlos abgebügelt. Wie ich auch schon ausgeführt habe, erkennt das LG München auch an, dass Sky mit dem "Gesamtcharakter" Gefasel das Sportpaket bis auf Handball reduzieren kann und trotzdem niemand sonderkündigen darf, weil "Gesamtcharakter = Sport" immer noch ent-bzw. erhalten. Nach Sky Sprech wäre für Sportkunden erst dann eine SoKü möglich, wenn im Sportpaket nur noch Teleshopping (Pfannen, keine Sportgeräte) enthalten ist. Schenkellopfer für den Vorsitzenden Richter und Gesamtcharakter Klausel unwirksam.

    Dass Sky Schwankungen am Rechtemarkt und damit den Paketinhalten unterliegt, wird vom LG München zwar anerkannt, kann aber nicht dazu führen, dass Sky nach Gutsherrenart entscheidet, was für Kunden relevant ist und was nicht. Und mit dem "Gesamtcharakter" Gefasel hat sich Sky nach Ansicht des LG München einen abstrakten Freibrief ausgestellt, um Pakete nach Gutdünken inhaltlich zu ändern, ohne das die Kunden irgendwelche Rechte haben. Das wurde nun korrigiert. Sky wird künftig wohl SoKü Rechte bei Umgestaltung der Pakete einräumen müssen oder alle Sportrechte einzeln verkaufen. F1 5 Euro, DFB Pokal 5 Euro usw. Fällt F1 weg, fällt eben nur der Teil weg und nicht das gesamte erworbene Paket, falls noch mehr drin wie F1.

    All das haben ja einige hier schon seit Jahren im Zuge der Streichungen gesagt, wurden aber immer als geisteskranke Spinner abgetan.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2019
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  10. Plas1682

    Plas1682 Platin Member

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    Warum wurde denn der Post von @Solmyr mit vielen Likes entfernt?
     
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