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Anwalt: Erben erwirken Zwangsgeldbeschluss gegen Facebook

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 25. Februar 2019.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Im Juli 2018 stellte der BGH klar: Auch ein digitaler Nachlass gehört den Erben. Doch der Streit zwischen den Eltern einer toten 15-Jährigen und Facebook um das Nutzerkonto der Tochter geht seitdem weiter.

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  2. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Ist doch klar: Facebook unternimmt in Deutschland bzw. Europa nur etwas, wenn sie vor Gericht verurteilt worden sind. Und dann auch nur das Allernotwendigste.
     
  3. Solmyr

    Solmyr Guest

    Ich würde da Deutschland weglassen. In den USA verhält man sich auch nicht anders. Wobei sich aber mir die Frage stellt, ob Eltern wirklich das Recht haben, da zu schnüffeln. Soweit ich weiss, macht Facebook das mit dem Gedenkzustand nur, wenn es vorher im Profil eingestellt wurde.
     
  4. Worringer

    Worringer Guest

    Mit schnüffeln hat das nichts zu tun. Die Eltern sind die Erben von Minderjährigen und damit geht das Erbe in das Eigentum der Eltern über.
    Ich verstehe die ganze Diskussion generell nicht und das man Facebook das nochmal explizit erklären muß. Das BGB und Erbrecht ist da doch schon recht gut. Facebook kann sich nicht über das Gesetz hinwegsetzen und sich auf eine einfach Markierung irgendwo berufen - bei Minderjährigen schon mal garnicht.
     
  5. Martyn

    Martyn Institution

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    Persönlich hab ich da ein völlig anderes Rechtsempfinden!

    Denn Messenger-Nachrichten und E-Mails sind anders als künstlerische Zeichnungen oder technische Pläne keine wirklichen Werke mit einen nennenswerten Wert, sondern einfach schlichte Kommunikation und Korrospondenz ohne wirklichen Wert, und deshalb kein Teil der Erbmasse.

    Das Recht auf Vertraulichkeit des Wortes, es geht hier nicht nur um den Verstorbenen sondern auch um seine meist noch lebenden Kommunikationspartner, finde ich ist ein wesentlich wichtigeres Grundrecht.

    Wenn jemand unbedingt seinen Erben seine Mesenger-Nachrichten und E-Mails überlassen will dann soll er eine Passwortliste anlegen und diese im Testament erwähnen (auch wenn ich selbst das nicht so wirklich in Ordnung finde wenn nicht alle Kommunikationspartner auf diesen Umstand hingewiesen werden), ansonsten finde ich sollten nichtöffentliche Kommunikationsinhalte wie Messenger-Nachrichten und E-Mails mit dem Verstorbenen gemeinsam in die "ewigen Jagdgründe" eingehen.
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Warum sollte ein digitaler Nachlass anders als ein normaler Nachlass behandelt werden? Der Erbe bekommt ja auch alle Briefe, Tagebücher und andere intime Dinge des Verstorbenen. Außerdem hat der Erbe oft eh Zugriff auf die meisten digitalen Daten wie SMS, E-Mail, besuchte Webseiten usw., wenn der Verstorbene seine Geräte nicht dagegen gesichert hat. In all diesen Fällen können die Kommunikationspartner das auch nicht verhindern.
     
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  7. timecop

    timecop Board Ikone

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    Eine Nutzung von Diensten wie Facebook durch Minderjährige, setzt doch wohl die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten voraus, wenn diese nie bestand oder entzogen wurde, ist somit aus die Maus, dass man sich derart über Gesetzen glaubt, macht FB & Co doch nur noch unsympathischer.
     
  8. Martyn

    Martyn Institution

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    Das ein Erbe Briefe lesen kann lässt sich eben nicht verhindern, rein rechtlich bzw. moralisch dürfte er es auch nicht.

    Bei vertraulichen Inhalten (die heutzutage aber kaum noch per Brief versendet werden) würde man aber erwarten das der Empfänger das Orgninal zeitnah entsorgt, so das es keinen Erben in die Hände fällt.

    Und von Smartphone und Notebook bekommen Erben auch nicht viele persönliche Daten. Ein paar Sachen wie z.B. den Browserverlauf schon, aber das E-Mail Postfach ist in der Regel schon passwortgeschützt, und sensible Dateien legt man auch in passwortgeschützte Ordner. Smartphone verlangt auch Fingerabdruck oder Geräte-PIN, und lässt sich von einem Erben nur nach einem Factory-Reset bei dem die Nutzerdaten gelöscht werden verwenden.

    Die USA hat mit der ab 13 Regelung einen gangbaren Weg gewählt der halbwegs zur Lebenswirklichkeit passt.

    In Deutschland gibt es keine wirkliche Altergrenze, höchstens neuerding durch die DSVGO indirekt, was aber nich wirklich umsetzbar ist da es sich nicht mit der Lebenswirklichkeit vereinen lässt.

    Und falls für einen Dienst z.B. die Zustimmung der Eltern notwendig sein sollte, weil er durch Abogebühren ein Dauerschuldverhältnis darstellt, haben die Eltern dennoch keinen Anspruch auf die Nutzerdaten. Sondern nur auf Vertragsbeendigung.
     
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Das läßt sich bei E-Mails und Co. auch nicht verhindern. ;)

    Das gleiche gilt dann aber auch für Deine digitale Kommunikation, die kann er genauso gut zeitnah entsorgen.

    Hast Du eine Ahnung. ;)

    ... und Briefe lagert man in einem Schließfach mit Zahlenschloß. ;)

    Das mag bei Dir vielleicht so sein, aber das kannst Du sicher nicht verallgemeinern.

    Auch hier kannst Du nicht verallgemeinern.

    Gibst Du wirklich jedesmal Dein Kennwort ein, wenn Du hier schreibst?
     
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  10. Worringer

    Worringer Guest

    Das entspricht nicht dem realen Leben. Sobald man in einem E-Mailprogramm die Daten eingegeben hat, ist auch standardmäßig das Kennwort hinterlegt. Mit anderen Worten: Mailprogramm starten und schon steht einem Dritten alles zur Verfügung.
    Ähnlich mit Facebook, WhatsApp usw.
    Auch das Kennwort oder Muster ist familiär oftmals bekannt.
    Insofern, so sicher, wie Du es suggerierst, ist es in realen Leben nicht.
     
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