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Bedrohung des Internets und der Meinungsfreiheit durch Artikel 13 (Uploadfilter)

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von BartHD, 14. Februar 2019.

  1. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Die viel kritisierte EU-Urheberrechtsreform steht kurz vor dem Abschluss. Am Mittwochabend haben sich die Verhandler auf einen Kompromiss geeinigt, der in den kommenden Wochen noch vom Europaparlament endgültig abgesegnet werden muss. Darin enthalten sind – trotz heftiger Kritik– so genannte Uploadfilter. Die werden im umstrittenen Artikel 13 zwar nicht explizit erwähnt, doch darauf läuft es letztendlich hinaus.

    Tritt die Urheberrechtsreform in Kraft, sind Plattformen für Rechteverletzungen haftbar – und zwar ab dem Moment, in dem ein Inhalt hochgeladen wird. Bisher muss ein Anbieter auf eine Rechteverletzung hingewiesen werden, erst dann ist er dafür haftbar.

    Um das Risiko einer Rechteverletzung zu vermeiden, bleiben Plattformbetreibern in Zukunft zwei Möglichkeiten: Sie können sich sämtliche Lizenzen von allen Inhalten, die auf der Plattform hochgeladen werden könnten, besorgen – das dürfte ein Ding der Unmöglichkeit sein. Oder sie filtern vorab jedes Video, jedes Bild und jede Tonaufnahme, die Nutzer hochladen. Eine Plattform, die das bereits seit 2007 tut, ist YouTube. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben bisher mehr als 100 Millionen Dollar in die Technologie namens „Content ID“ gesteckt. Das System identifiziert automatisch urheberrechtlich geschützte Inhalte und bietet dem Rechteinhaber die Möglichkeit, mit dem Video Geld zu verdienen oder den Upload zu blockieren. Auch Facebook hat einen Uploadfilter im Einsatz, der verhindert, dass illegale Inhalte wie Kinderpornografie oder Hinrichtungsvideos überhaupt hochgeladen werden können.



    Quellen:
    EU-Urheberrechtsreform: Artikel 13 bedroht die Meinungsfreiheit im Netz mit Uploadfiltern und ermöglicht Zensur | Politik

    Dieser Kompromiss gefährdet das freie Netz

    Artikel 13 und Uploadfilter: EU beschließt finalen Entwurf

    Save the Internet

    Petition unterschreiben

    Hashtag #NieMehrCDU auf Twitter
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2019
    Redfield und Schnellfuß gefällt das.
  2. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Den wenigstens scheint bewusst zu sein, dass das ganze auch zum Beispiel hier im Forum anzuwenden ist und solche "Zitate" von anderen Newsseiten direkt gelöscht werden müssten. Wieso wird hier darüber nicht diskutiert?
     
    NFS gefällt das.
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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  4. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Das Problem ist, dass Menschen über Dinge abstimmen, von denen sie nicht im geringsten Ahnung haben. Die Lobbyarbeit (Springer) tut ihr übriges dazu.

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  5. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Wahrscheinlich, weil es in den meisten Medien (bewusst) tot geschwiegen wird. Ich habe mich auch an der Petition beteiligt und werde wohl auch an einer der nächsten Demos teilnehmen. Allerdings, sehe ich hier auch die Seite der jeniger die dagegen Stellung beziehen kritisch, denn leider wird auch auf der gegnerischen Seite oft mit Unwahrheiten gearbeitet, was Diskussionen erschwert und die Glaubwürdigkeit unterwandert.

    Dein zitierter Satz ist das beste Beispiel, denn Artikel 13 ist nicht auf dieses Forum anzuwenden. Artikel 13 gilt für:
    Was das genau sind, wird in Artikel 2 der Richtlinie definiert und zwar sind damit ausschließlich Dienste gemeint, deren einziger oder hauptsächlicher Zweck es ist, urheberrechtlich geschützte Werke durch seine Nutzer hochladen zu lassen, zu speichern und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und der dabei gleichzeitig kommerzielle Ziele verfolgt.

    Dieses und damit nahezu alle Foren sind damit raus, denn deren Zweck ist es über ein oder mehrer bestimmte Themen zu diskutieren und nicht "urheberrechtlich geschütztes Material" zu veröffentlichen. Ebenfalls explizit ausgeschlossen sind "Non-profit" Lexika (Wikipedia usw.), Verkaufsplattformen, Cloud-Dienste die der Speicherung eigener Daten dienen, Business Cloud Dienste, Open-Source Projekte sowie Kommunikationsplattformen.

    Artikel 13 ist scheiße und darüber hinaus handwerklich miserabel gemacht, sowie praktisch nicht wirklich umsetzbar. Er gilt aber eben "nur" für Plattformen wie Youtube, Google News, Bing News oder auch Instagram.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Februar 2019
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  6. NFS

    NFS Institution

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    Und wer garantiert, daß Artikel 2 nicht (nachträglich) gestrichen wird?
     
  7. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Beispiel: Ich lade von youtube ein Video eines französischen Presseorgans hier ins Forum, daß die Polizeigewalt auf Demonstrationen darstellt. Ist das dann noch zulässig oder verletzte ich oder youtube oder beide den Artikel 13 des Urheberrechtsgestzt?
    Wenn Rechteinhaber von google, youtube, instagramm in diesem Zusammenhang zukünftig Geld für ihre Beiträge forden, müsste ich dann für mein genanntes Beispiel das weiterverbreitete Material bezahlen?
     
  8. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Wäre Artikel 13 heute schon in nationales Recht umgesetzte, könnte es zu genau dieser Situation vielleicht überhaupt nicht mehr kommen. Nach Artikel 13 muss Youtube in Zukunft mit allen Lizenzinhabern die die Rechte an dort hochgeladenen Videos haben, Lizenzen vereinbaren. Weigert sich nun das französische Presseorgan mit Youtube eine Lizenz zu machen, muss Youtube verhindern, dass überhaupt Videos des französischen Presseorgans hochgeladen wird, denn gem. Artikel 13 gilt bereits der Vorgang des Hochladens als Teil der Veröffentlichung (Uploadfilter).
    Du hättest demnach überhaupt nicht die Möglichkeit das Video hier einzubinden, da es es bei Youtube schlicht nicht mehr geben würde!
    Hat Youtube hingegen einen Lizenzvertrag ist damit alles abgegolten. Du als Nutzer hast damit nichts mehr zu tun!
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Februar 2019
  9. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Niemand, allerdings ist die Streichung eines Artikels aus einer Richtlinie wiederum ein neues Gesetzgebungsverfahren. Das ist nichts, was mal eben so geschehen kann, nachdem ein EU Richtlinie verabschiedet wurde, was aktuell ja noch nicht der Fall ist. Noch hat das EU Parlament selber ja noch nicht über die neue Urheberrechtsrichtlinie abgestimmt. Das steht noch aus.
    Darüber hinaus, kann man die konkreten Auswirkungen, wenn sie denn beschlossen wird, aktuell auch noch schlecht voraus sagen, denn eine EU Richtlinie hat ja erst mal keine direkten Auswirkungen auf die Gesetze in den jeweiligen Ländern. Die müssen diese ja dann in jeweiliges Landesrecht (bei uns Bundesrecht) umsetzen und haben dafür zwei Jahre Zeit.
    Wie das dann in Deutschland konkret ausgeprägt wird, muss man dann sehen. Die Vergangenheit hat hier zum Beispiel mit der "Tabakprodukterichtlinie (TPD2)" oder der "DSGVO-EU (Datenschutzgrundverordnung)" gezeigt, dass es hier hier in den Ländern trotz vollständiger Umsetzung der Richtlinien zu teil extrem unterschiedlichen Gesetzen kommen kann, denn die Richtlinien oder Verordnungen sind handwerklich meist so schlecht und schwammig verfasst, dass da recht viel Ermessensspielraum bleibt.

    Diese neue Richtlinie, vor allem Artikel 13 schießt dabei den Vogel ab. Als Dampfer habe ich mich seiner Zeit schon extrem mit der TPD2 auseinander gesetzte. Bei der DSGVO war ich auf der Arbeit extrem gefordert, da ich als Betriebsrat meine Überwachungsaufgaben auch im Sinne der DSGVO wahrnehmen muss. Ich habe also durchaus Erfahrung mit EU Richtlinien, wie diese aufgebaut sind und wie man sie lesen muss. Diese Vorliegende Richtlinie ist dabei das handwerklich schlechteste und widersprüchlichste, was ich je gelesen habe. Das Dingen ist absoluter Murks!
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Februar 2019
  10. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    OK, hab ich verstanden, bis auf den letzten Satz. Lizenzen sind ja weder kostenlos noch umsonst. Das einbetten von youtube-videos u/o Textbeiträgen aus Suchmaschinen wird bei vorhandenen Lizenzen der Nutzer dann bezahlen müssen, oder? (Leistungsschutzrecht)