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Tempolimit 130 auf Autobahnen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. Januar 2019.

  1. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Das wird bei der Sektorkontrolle aber schwierig. Wenn du an Ort A ein Foto von einem Auto machst, und 10 km davon entfernt, an Ort B machst du wieder ein Foto, dann lässt sich die Durchschnittsgeschwindigkeit anhand der Zeitdifferenz leicht ausrechnen. Bei 5 Minuten waren es 120 km/h, bei 10 Minuten waren es 60 km/h, und die möglichen Fehler sind fast nicht vorhanden.
    Du könntest die Synchronisation der Uhren anzweifeln, schwierig in der heutigen Zeit.
    Du könntest die Fotos prüfen, ob das Kennzeichen eindeutig ist, eigentlich heute auch kein Thema mehr.
    Du könntest den Abstand zwischen den Kameras anfechten, auch leicht zu überprüfen und zu widerlegen.
    Dann bleibt noch die Möglichkeit eines zweiten Autos gleichen Typs und mit gleichem Kennzeichen... keine Ahnung wie damit die Chancen vor Gericht sind.
    Tatsächlich sehe ich da wenig Möglichkeiten die Messung erfolgreich anzufechten.
    Ganz anders als bei den heute üblichen Verfahren.
     
    AlBarto und atomino63 gefällt das.
  2. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Probieren werden sie es trotzdem ;) (ich hatte bei manchen Anwälten auch schon mehrere identische Verfahren abgeschmettert und trotzdem kam immer noch ein weiteres).

    Ich persönlich habe bei der Section Control etwas Bauchweh, weil da nach meinem Empfinden erst mal jeder unter Verdacht gestellt und erfasst wird.
    Allerdings ist mir die aktuelle Rechtsprechung dazu nicht bekannt.
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Dürfte locker durch gehen, weil ja grundsätzlich nur das Kennzeichen ohne weiteren Bezug zu persönlichen Daten unter Generalverdacht gestellt wird.
    Der wird erst im Übertretungsfall hergestellt...
     
    atomino63 gefällt das.
  4. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Der Drängler drängelt weil er schneller darf als du, der meinetwegen die erlaubten 120/130 fährt. Wenn er das nicht darf, dann gehe ich in der Tat davon aus, dass es in der Frage weniger werden. Wie angemerkt, bei beschränkten Geschwindigkeiten wird aus meiner Beobachtung heraus auch weniger gedrängelt und genötigt.
    Das es immer ein paar Flitzpiepen hat, die meinen wichtiger als andere zu sein, lässt sich aber nirgends ändern. Weiterhin würde ich auf zweispurigen Autobahnen generell ein LKW Überholverbot begrüßen und das die Höchstgeschwindigkeit weitestgehend auch ohne Einschränkungen gefahren werden kann. Am Ende sollte es für mein Dafürhalten darum gehen, den Verkehrsraum für alle vernünftiger befahrbar zu machen.

    Die Überwachung der Geschwindigkeit würde ich in der Tat über Tollcollect in Verbindung mit einer Halterhaftung und per Wegstrecke regeln. Auch das bremst Drängeln und Rasen ganz automatisch ohne großen Aufwand. Die Dinger stehen nun mal bereits überall. Damit sollte es auch rechtlich keine Probleme geben, an stationären Messanlagen und temporären Anlagen fährt man auch vorbei und wird gescannt, bei Verstoß gibt es ein Knöllchen, bei einigen sogar für die Benutzung des Handys. Ist alles in Ordnung wird alles verworfen. Anders wird bei der bevorstehenden Maut wohl auch nicht verfahren werden (können).

    Allein darauf abzustellen, dass man eh nix kontrolliert bekommt, ist kein Argument aber ein Armutszeugnis, vor allem dieses Landes und man könnte demnach auch alle anderen Ver- und Gebote in die Ecke treten, kümmert sich eh keiner darum und am Ende wird vor Gericht von Rechtsverdrehern alles zerredet.
    Sicherlich kann natürlich lange darüber gestritten werden, ob und auf welche Weise etwas Sinn macht. Hier erwartete ich auch mal klare Worte von den Bürokraten in Brüssel, die sich sonst auch und ungefragt um alles erdenkliche kümmern.

    Da das Thema vorerst vom Tisch ist, sind weitere Diskussionen auch müßig. Aus meiner Sicht sprechen trotzdem mehr Gründe für ein generelles Tempolimit als dagegen. Das Abstellen auf Umweltaspekte sehe ich nicht mal im Vordergrund.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Januar 2019
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Man glaubt eine technische Lösung gegen die Datenschutzbedenken gefunden zu haben. Die Anlagen löschen (angeblich) die Bilder und Kennzeichen aller Fahrzeuge, welche die Zweite Stelle in der erlaubten Zeit passieren. Nur die welche zu kurz unterwegs waren werden gespeichert.
    Bleibt die Frage, ob zur Fahndung ausgeschriebene Kennzeichen dort mitgesucht werden dürfen?
    Und natürlich die Frage ob die auch wirklich so gelöscht werden wie behauptet wird?
     
  6. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Die Rechtsverdreher verdienen mit Verfahren ihr Geld, nicht mit deren Vermeidung und wenn man sich noch anschaut, wie viele davon im Bundestag vertreten sind, werden die einen Teufel tun und Gesetze und Verordnungen zu reduzieren und zu vereinfachen.

    Die Geschwindigkeitsüberwachung wird wohl mal ein Abfallprodukt beim Eintreiben der PKW Maut.
     
  7. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Nein, darf er heute doch nicht. Wenn ich 140 fahre, bin ich ja schon über der Richtgeschwindigkeit, und wer da hinter mir ist, darf nach Paragraph 1 kaum drängeln, bzw. näher als 70m heran fahren. Unser Problem ist, dass die geltenden Regeln einfach nicht durchgesetzt werden. Es gibt längst ein Tempolimit, welches sich aus geltendem Recht ergibt, nur kümmert es keinen. Warum sollte sich das bei einem generellen Tempolimit ändern?
     
  8. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Ich habe die Lösung!
    Eine geschwindigkeitsabhängige Maut!

    0-120 km/h: 50 Cent pro 100 Kilometer
    120-140 km/h: 1 Euro pro 100 Kilometer
    140-160 km/h: 2 Euro pro 100 Kilometer
    160-180 km/h: 5 Euro pro 100 Kilometer
    180-200 km/h: 10 Euro pro 100 Kilometer
    200-250 km/h: 50 Euro pro 100 Kilometer
    > 250 km/h: 100 Euro pro 100 Kilometer

    Alle sind glücklich, oder?
     
  9. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Wenn du allerdings auf der linken Spur fährst, obwohl die rechte Spur für eine ausreichende Strecke frei ist, musst du rechts rüber (20 Sekunden Regel). Außerdem ist es erlaubt, außerhalb der Ortschaft einen Überholvorgang bzw. den Wunsch danach per Lichthupe anzukündigen (§5 StVO). Damit ist natürlich kein dichtes Auffahren und wildes Benutzen der Lichthupe gemeint.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Januar 2019
    onzlaught und atomino63 gefällt das.
  10. atomino63

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    Weil man dann erst mal bei 140 schon zu schnell wäre. Und ja, ich denke, die breite Masse würde sich eher an die Regeln halten. Das ist auch meine Erfahrung bei eingeschränkter Höchstgeschwindigkeit. Das Gedrängel und Geschiebe beginnt dort ein paar Mittelstreifen vor deren Aufhebung. In Verbindung mit einem LKW Überholverbot, sähe ich echte Chancen für entspannteres und flüssigeres Fahren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Januar 2019