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tm3 (ehemals Family TV)

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von Franz_Brandwein, 8. Juli 2016.

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  1. Televisio

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    warten wir einfach ab was passiert
     
  2. kabelanschluss

    kabelanschluss Talk-König

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    Kino Zuhause
    Ich hab mir vor einiger Zeit eine Bluse bei tele5 für meine Frau bestellt im 70er Jahre look und ohne rote streifen
     
  3. Grinch

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  4. andi410

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    und was hat das mit dem skurillen Sender tm3 zu tun?
     
  5. ronnster

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    Einfach mal auf die Uhrzeit seines Post achten. Das erklärt immer einiges.
     
  6. Wambologe

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    Das Urteil vom Verwaltungsgericht Augsburg lässt sich online nachlesen:
    VG Augsburg, Urteil v. 05.12.2018 – Au 7 K 17.1342 - Bürgerservice

    Die Highlights:

    - Zu manchen Vorwürfen der Medienanstalten hat sich Storost nie geäußert. Zudem hat er (wie wir wissen) behauptet, dass er Programme oft nur angekündigt habe, sie aber nicht vorgenommen habe.
    - Allein das ist schon ein Grund, warum Storost nicht als zuverlässiger Anbieter gilt.
    - Er hat für die Filmbesprechungen von "Die Filmfabrik" und "Grand Budapest Hotel" Nutzungsrechte nacherworben, die Rechte bislang aber nicht bezahlt.
    - Von Twentieth Century Fox Film Corporation hat er eine Unterlassungserklärung bekommen und musste für "Ein Colt für alle Fälle" und "Sledgehammer" eine Ratenzahlung einer Lizenzgebühr in Höhe von 120.000 Euro bezahlen. Auch das ist laut Urteil noch nicht geschehen.
    - Das Fälschen von Urkunden und beweiserheblicher Daten fand nach der Erteilung der Rundfunlizenz statt. Das heißt, seine begangenen Verbrechen waren keine Jugendsünden.
    - Die Urheberrechtsverletzungen mit Dritten wuren außergerichtlich geklärt.
    - Nach der Lizenzerteilung kam es zu Vorfällen, die die ökonomisch-finanzielle und organisatorisch-technische Leistungsfähigkeit von Storost in Frage stellen
    - Die BLM hat eine Strafanzeige gegen Timo C. Storost wegen Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten gestellt.
    - Für die Ausstrahlung von Blizz ohne Lizenz wurde ein Bußgeld verhängt, gegen das Storost vorgeht.
    - Storost erklärte vor Gericht, seit Oktober 2018 den Live-Stream von Blizz (jetzt TM3+) so auszustrahlen, dass nur 500 Slots zur Verfügung stehen und hat dafür einen Dienstleistungsvertrag vorgelegt. Wenn das tatsächlich so umgesetzt ist, braucht er dafür keine Rundfunklizenz.
    - Das Gericht ist sich nicht sicher, ob der vorgelegte Vertrag tatsächlich geeignet ist, um die rundfunkrechtliche Anforderung von weniger als 500 Slots umsetzen zu können.
    - Seine Argumentation, dass dieser Dienstleistungsvertrag seine Zuverlässigkeit zeigt, schmettert das Gericht ab. Er hat sich ein Jahr lang geweigert, den Bescheid der BLM oder das Urteil des VGH zu respektieren. Erst weil er Angst vor dem Knast hatte, hat er gehandelt. "Vielmehr widersetzt er sich wissentlich und willentlich vehement und reagiert nur unter höchstem Druck, nämlich als Folge der gerichtlichen Anordnung der Ersatzzwangshaft."
    - Storost hat im Oktober eine Vermögensauskunft abgegeben, die Gerichtsverfahren hat er bislang kaum beglichen.
    - Storost argumentiert, dass der Rundfunkstaatsvertrag nicht gültig sei, weil er nicht von einem Parlament verabschiedet worden sei. Das ist natürlich Unsinn.
    - Storost erklärte gegenüber DWDL.de, er hätte eine Koryphäe als Anwalt


    @Televisio @Franken_
     
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  7. KLX

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    Digitalfernsehen.de und andere Medien, die die letzten Tage wohlwollend und ohne vorherige Recherche über tm3 berichtet hatten. ;)
     
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  8. Postfach

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    Eine interessante Zusammenfassung, um was für Urkunden und beweiserheblicher Daten hat es sich denn gehandelt?


     
  9. KLX

    KLX Lexikon

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    Via Twitter lässt Timo C. Storost über den DWDL-Artikel ausrichten:


    [​IMG]
     
  10. Wambologe

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    Weiß ich nicht. In dem Urteil vom VG Augsburg steht nur:
    "Es sei auch festgestellt worden, dass der Kläger seit Erteilung seiner rundfunkrechtlichen Zulassung Straftaten begangen habe. So habe er zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten und mehrmals Urkunden gefälscht."

    Das fand ich insofern relevant, weil bislang offen war, wann das passiert ist. Aus dem schon mehrfach besprochenen Urteil des VGH München ging ja nur vor, dass er mindestens zweimal verurteilt worden ist.:
    "Dem im Rahmen der Antragstellung für ein neues Programm vorgelegten Führungszeugnis des Antragstellers mit Stand 29. März 2017, aus dem sich Verurteilungen wegen Betrugs, Fälschung beweiserheblicher Daten und Urkundenfälschung ergäben, ließen sich Hinweise darauf entnehmen, dass der Antragsteller bereit sei, für seine Zwecke den Rechtsverkehr zu täuschen."

    Allerdings wissen wir , dass die erwähnten Vorfälle nicht die ersten Vorfälle sind.. es sind lediglich die ersten, für die er verurteilt worden ist und damit Eingang ins Führungszeugnis gefunden haben. Wie wir aber von citv.nl wissen (und DWDL.de heute auch nochmals bestätigt), dass er sich als Anwalt ausgegeben hat und Scheinfirmen betrieben hat.

    Dass er jetzt schreibt "wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein" entbehrt damit nicht einer gewissen Ironie. Vermutlich kann ihm fast jeder einen Stein an den Kopf werfen, da nur die wenigsten wiederholt Betrug begehen und nicht erst lernen, wenn der Knast droht.

    Willi Herren, der auch schon den Salafisten Pierre Vogel als "herzensguten Menschen" bezeichnet hat, wird das natürlich nicht stören.
     
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