1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

tm3 (ehemals Family TV)

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von Franz_Brandwein, 8. Juli 2016.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Televisio

    Televisio Wasserfall

    Registriert seit:
    26. Februar 2006
    Beiträge:
    7.754
    Zustimmungen:
    6.003
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    die werden sich schon was ausgedacht haben. In der Regel weißt du ja in welche Richtung das eher geht.
     
  2. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Haben die sicher schon.
    So lange ohne gültige Lizenz weiter zu senden, hat bisher sicher noch keiner versucht oder gemacht.
    Mal sehen wann das Leiden beendet wird....
     
  3. ronnster

    ronnster Board Ikone

    Registriert seit:
    21. Juli 2010
    Beiträge:
    3.637
    Zustimmungen:
    2.928
    Punkte für Erfolge:
    213
    Technisches Equipment:
    Congstar 50MBit; waipu.tv; Samsung UE55MU8009, Samsung 24" LED, Amazon fireTv-Box, DAZN, Netflix, Amazon Instant Video, Fritzbox 7530ax, FritzFon MT-F, reloop 2000m Plattenspieler, Sonos Playbase
    Vielleicht reitet ja am 14.01. in Dortmund die Kavallarie ein und räumt auf. Dann wärs wirklich ne 10 Jahre-Best-Of-Show inkl. Abgang :D
     
    Gast 144780 gefällt das.
  4. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    ....und Astra zieht den Stecker.
     
  5. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

    Registriert seit:
    14. Juni 2009
    Beiträge:
    4.930
    Zustimmungen:
    3.757
    Punkte für Erfolge:
    213
    Nachdem Timo C. Storost gegen LFK geklagt hat, ist ihm durch das Verwaltungsgericht Stuttgart zugesprochen worden, den Sendebetrieb bis zu einer Entscheidung fortzuführen, was die LFK akzeptiert hat. Deshalb ist Family TV anders als Blizz, bei dem Timo C. Storost vor Gericht keine aufschiebende Wirkung erreichen konnte, auch noch auf diversen Plattformen verfügbar. Und ich gehe davon aus, dass die LFK aus diesem Grund auch weiterhin Family TV auf seiner Webseite listet:
    LFK - Bundesweite Veranstalter

    Den aktuellen Stand kann man sicher bei der LFK nachfragen. Was die Länge des Verfahrens angeht, das sich ja nun doch schon über ein Jahr streckt: Da dürften Timo C. Storost und sein Handlanger Daniel Wierer davon profitieren, dass die Verwaltungsgerichte immens überlastet sind. Die Lage hat sich zuletzt durch weiterhin hohe und steigende Asylklageverfahren auch nicht wirklich bessert.

    Vielleicht noch in den Raum geworfen: Die erteilte (und noch nicht wirksam widerrufene) Zulassung des Senders läuft bis zum 14. März 2020.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Januar 2019
    Gast 144780 gefällt das.
  6. Televisio

    Televisio Wasserfall

    Registriert seit:
    26. Februar 2006
    Beiträge:
    7.754
    Zustimmungen:
    6.003
    Punkte für Erfolge:
    273
    gibts das Stuttgarter Urteil zum Nachlesen irgendwo?
     
  7. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

    Registriert seit:
    14. Juni 2009
    Beiträge:
    4.930
    Zustimmungen:
    3.757
    Punkte für Erfolge:
    213
    Die Angabe baut auf dem Statement auf, das Storost gegenüber Wunschliste abgegeben hat.
    Ein Jahr ohne Sendelizenz: Family TV und blizz senden noch immer

    Die LfK mir damals die Frage bejaht, ob der geschilderte Sachverhalt so stimmt (was ich aufgrund der im vorherigen Beitrag geschilderten Situation aber ohnehin nicht anzweifelte, vgl. die Abschaltung von Press TV auf Astra durch die BLM). Ein Urteil im Hauptsacheverfahren gibt es noch nicht, entsprechend kann man auch noch keines nachlesen. Ich habe auch kein Aktenzeichen für das Verfahren in Stuttgart, was aber ggf. bei der LfK zu erfahren wäre.

    Im Übrigen ist auch das Verfahren in Augsburg noch vor dem Verwaltungsgericht Augsburg anhängig, weshalb es ja nur das bekannte Urteil und für Timo C. Storost desaströse Urteil vom Verwaltungsgerichtshof gibt, der sagte, dass das Verwaltungsgericht Augsburg ihm keine aufschiebende Wirkung zusprechen muss.

    VGH München, Beschluss v. 06.11.2017 – 7 CS 17.1899 - Bürgerservice
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Januar 2019
  8. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Ok @Wambologe, es müsste korrekt heißen: Widerrufene Lizenz. Aber wie schon dein Link in #407 zeigt, haben andere damit auch so ihre "Intertpretationsschwierigkeiten".

    Mal sehen wie lange das noch so alles geht, sprich wann darüber endgültig geurteilt wird.
     
  9. Televisio

    Televisio Wasserfall

    Registriert seit:
    26. Februar 2006
    Beiträge:
    7.754
    Zustimmungen:
    6.003
    Punkte für Erfolge:
    273
    ich hab die Tage mal darüber nachgedacht, weil ja im Grunde nur paar wenige Serien laufen und bei Ric das EO-TV-Fenster weggefallen ist, obs nicht in eine solche Richtung geht. Weil son Astra Transponder kostet doch viel Geld. Wenn schon große Sender zu rudern haben, das reinzukriegen, ists mir ein Rätsel wie das ein kleiner Sender stemmt. Wenn es so einfach wäre, wieso haben dann RTL und Co nicht auch nur so geringen Aufwand, wenn es für den Betrieb reicht? Warten wir mal ab.
     
  10. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

    Registriert seit:
    14. Juni 2009
    Beiträge:
    4.930
    Zustimmungen:
    3.757
    Punkte für Erfolge:
    213
    Das ist das deutsche Rechtssystem, bei dem man die Vollstreckung von Beschlüssen durch den Klageweg sehr lange rausstrecken kann. Die Lizenz ist widerrufen, nur ist der Widerruf noch nicht rechtlich vollstreckt.

    Ich vermute, dass das VG Stuttgart Storost eine aufschiebende Wirkung aufgrund einer Schadensabwägung zugestanden hat. Wenn das Gericht die Rechtmäßigkeit des Entzugs bestätigt, sendet Storost im schlimmsten Fall eben ein bisschen weiter. Unbegrenzt kann er ja sowieso nicht senden, da die Lizenz zeitlich beschränkt ist. Und für alle Urheberrechtsverstöße und Betrugsversuche etc. kann man ihn im Zweifelsfall dann immer noch belangen. Sprich: Der in der Zwischenzeit ggf. entstandene Schaden lässt sich so immer noch beheben.

    Sollte aber das Signal abgedreht werden und sich hinterher herausstellen, dass er trotz allem weitersenden darf, könnte der entstandene Schaden nicht so einfach behoben werden.

    Allein deshalb ist die Ohrfeige aus Bayern recht schallend: Die Bayerischen Gerichte bezweifeln sehr stark, dass Storost noch ein Urteil herausschlagen kann, das für ihn spricht.
     
    Gast 144780 gefällt das.
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.