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Unterlagen vom Steuerberater

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von rx 50, 31. Dezember 2018.

  1. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    Ich stelle das Thema mal hier ein.
    In den letzten 20 Jahren hatten wir einen Steuerberater für die Angelegenheiten.
    Der hat im letzten Jahr gewechselt und wir haben die Mandantschaft auf den neuen
    übertragen , sind aber unzufrieden.
    Jetzt möchten wir , da in Rente , die Steuern von einem Freund machen lassen , der früher
    bei der Steuerfahndung war.
    Können wir die Herausgabe der im Steuerbüro vorhandenen Unterlagen verlangen?
    An einen anderen Steuerberater müssen die Unterlagen übergeben werden , aber auch an uns?
    Hat jemand Erfahrung?
     
  2. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Bitte konkretisiere mal, um was für "Unterlagen" es sich denn handelt.
    Früher habe ich die Originale zwar eingereicht, die bekam ich aber nach dem Kopieren sofort wieder. Mein Steuerberater bekommt inzwischen nur noch PDFs per Email. Das Finanzamt möchte den ganzen Papierkram übrigens auch nicht mehr und fordert Belege nur an wenn benötigt. Die meisten Dinge bekommt das Finanzamt heutzutage ohnehin direkt gemeldet. Selbst die Einkommensteuererklärung wird ja heute elektronisch übermittelt (damit meine ich nicht PDF, sondern als Datensatz; wobei ich immer noch einen "echten" Ausdruck für meine Unterlagen bekomme).
    Ansonsten musst du bedenken, dass der Steuerberater sicherlich auch eine Aufbewahrungspflicht hat, zumal viele Einkommensteuerbescheide ja eh nur vorläufig sind. Zudem werden auch Steuerberater immer wieder vom Finanzamt überprüft, dazu müssen natürlich Unterlagen vorhanden sein. Das bedeutet aber nicht, dass er alle deine Originale aufbewahren muss.
     
  3. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    @KlausAmSee
    Na ja , die Unterlagen in meiner Akte beim Steuerberater , was z.B. Abschreibungen angeht(für vermietete Küche).
     
  4. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Die Originalbelege wirst du haben und aus den letzten Steuererklärungen sollte erkennbar sein, was da gemacht wurde. Ansonsten kann der Freund ja sicher bei seinen Ex-Kollegen im Finanzamt anrufen.
     
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  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nach § 66 StBerG ist der Steuerberater verpflichtet, Dir alle Belege und die Handakte auszuhändigen, wenn Du das nach Mandatsbeendigung verlangst.

    Zurückbehalten kann er das nur, wenn Du bspw. die Honorarrechnung noch nicht beglichen hast.

    Also schreib ihn an und lass dir das zuschicken.
     
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  6. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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    Ich habe das im letzten Jahr wie horud geschrieben hat gemacht. Hat wunderbar funktioniert. Mein Steuerberater hatte seinen Wohnsitz verlegt.
     
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