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ARD würde im Ringen um Rundfunkbeitrag bis vors BVerfG ziehen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. Dezember 2018.

  1. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Threads die mit dem Rundfunkbeitrag zu tun haben, scheinen hier am besten zu laufen. In dem letzten würgt man sich noch gegenseitig am Hals und hier geht es nahtlos weiter...ich hole mir ein paar Erdnüsse und ein Bier...;)
     
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  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    ... die Haselnüsse nicht vergessen ... ;)
     
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  3. Richard D.

    Richard D. Silber Member

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    Hier ist mein Vorschlag: Weniger Unterhaltungssendungen, weniger Sport, mehr in den Informations- und Bildungsauftrag investieren.
     
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  4. Solmyr

    Solmyr Guest

    Vielleicht sollte das BVG auch gleich mal die Frage klären, was denn nun genau unter Grundversorgung fällt laut GG.
     
  5. Gast149901

    Gast149901 Guest

    ... in einen unabhängigen Informations- und Bildungsauftrag.
    Das andere (weniger Unterhaltungssendungen oder weniger Sport) geht gar nicht.
    Dann würden die ÖR beim "Quoten erhaschen" hinten runter fallen.

    Über 8 Milliarden (in Worten Acht) verpulvern die ÖR jährlich. Da kommen noch die Werbeeinnahmen hinzu.
    1/3 dieser 8 Milliarden werden wohl für Pensionsansprüche benötigt.
    Hier sollte der Ansatz zu einem "Umdenken" gemacht werden.
    Wir zahlen auch in die Rentenkasse ein. Warum geht das nicht bei den Angestellten des ÖRR.
    Weiterhin werden nach wie horrende Intendanten Gehälter gezahlt.
    Warum braucht jeder Sender einen Intendanten?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. Dezember 2018
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  6. LizenzZumLöten

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    Das jeder Sender einen Intendanten braucht ist keine Frage denn dem ist so, es wird ein gesamtverantwortlicher Geschäftsführer benötigt.
    Die Frage müsste daher lauten benötigen wir so viele Sender wie jetzt, denn nur weniger Sender bedeutet weniger Intendanten.
     
  7. TV_WW

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    Die hohen Personalkosten halte ich in der Tat für ein Problem bei den ÖR. Festangestellte werden sehr üppig bezahlt.

    Ich finde es mittlerweile allerdings für notwendig dass der Punkt "Was Grundversorgung beinhalten soll" erneut auf den Verhandlungstisch gehört.
    Es gab im Jahre 1987 dazu bereits mal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, aber das war vor 32 Jahren und seitdem hat sich die mediale Landschaft deutlich verändert.
    So gab es im Jahre 1987 weder Pay-TV-Angebote, noch VoD (Netflix & Co.) und ebenfalls kein Youtube,
    ausserdem konnte Privatfernsehen damals nicht von der Mehrheit der Bevölkerung empfangen werden.

    Von daher bitte das Thema Grundversorgung erneut aufrollen und neu definieren... es kann doch nicht sein dass die ÖR auch heute noch Inhalte verbreiten müssen welche nicht auch andere Anbieter abdecken können, v.a. was den Bereich Unterhaltungsinhalte betrifft.
    Und was den Sport betrifft bin ich ohnehin der Ansicht dass was im TV läuft fast nur noch Kommerzinhalte sind... muss sowas im ÖR-Programm stattfinden?
     
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  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Nicht wirklich, da das Urteil diesbezüglich nichts aussagt außer das Grundversorgung nicht Minimalversorgung bedeutet. Und für so einen Quatsch hatte man hochbezahlte Richter tagelang beschäftigt?
     
  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ich hatte fälschlicherweise das 4. Rundfunkurteil verlinkt, obwohl ich das 5. Rundfunkurteil von 1987 meinte.
    Habe ich nachträglich editiert.

    Was ich sagen möchte:
    Im Prinzip bedarf es einer Neubewertung was die Kernaufgabe des ÖR-Rundfunks ist.
     
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  10. joegillis

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    Was haben denn die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit dem Rundfunkbeitrag zu tun?
     
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