1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Höherer Rundfunkbeitrag für ZDF-Intendant Bellut "notwendig"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Dezember 2018.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Anzeige
    Nur mal so nebenbei: Insbesondere Du warst damit auch gemeint.
     
  2. LizenzZumLöten

    LizenzZumLöten Board Ikone

    Registriert seit:
    8. September 2009
    Beiträge:
    3.026
    Zustimmungen:
    705
    Punkte für Erfolge:
    123
    Das sich der Thread momentan sehr in Off-Topic Regionen gewegt wissen "wir vermutlich alle", und auch wenn man es noch so versucht immer nur zum Thema zu schreiben/antworten, kann man dies leider nur so lange durchhalten "bis etwas kommt, das so offensichtlich falsch ist“, dass man dem auch wenn es nicht zum Topic gehört widersprechen muss. ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dezember 2018
    Real-dBoxer gefällt das.
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Habe ich etwas anderes behauptet?

    Aber für die Amis war bereits unser PAL mit 576 Zeilen HDTV und bei unserem DVB-T2 sind bereits 540 Zeilen nach Norm HDTV. Aber man muß ja auch nicht jeden Quatsch mitmachen. Für mich und viele andere ist nur 1920x1080 echtes HDTV.
     
  4. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Huch!? Was willst du Untoter von mir? :rolleyes:
    Ich bin gerne dabei!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Dezember 2018
  5. jamiro029

    jamiro029 Guest


    naja müssen ist auch so ein Ding... Männer neigen eben dazu Andere ihr Meinung aufzwingen zu wollen und auch müssen.

    Und wenn sie dagegen reden werden sie irgendwann beleidigend... Ich kenne das Forum seit seiner Geburt, war zwischendurch abgemeldet weil ich den USA war und keinen Sinn darin gesehen über über deutsche Sender zu labern...


    Im Grunde ist der Umgangston im laufe der Zeit rau geworden , aber gefetzt und gestritten wurde hier schon immer^^ Besonders in GEZ Threads..... Ins Politik-Forum gehe ich nicht mehr.. da ist es selbst mir zu krank^^
     
  6. DVB-T-H

    DVB-T-H Talk-König

    Registriert seit:
    10. November 2004
    Beiträge:
    6.792
    Zustimmungen:
    3.520
    Punkte für Erfolge:
    213
    Technisches Equipment:
    DVB-C: Vodafone-Kabel mit Humax PR 2000c, Sky W+C+S+B+HD, Kabel Digital Home
    DVB-T2HD: Strong SRT 8540
    Eye-TV-Hybrid-Stick für DVB-C (und DVB-T)
    Freenet-TV-Stick
    Egal, wie oft du es schreibst, es bleiben Gefühle und es sind keine Fakten! 540p sind auch bei DVB-T2 kein HD, sondern qHD. Es ist vollkommen irrelevant, ob du im Gefühl hast, dass 720p kein HD wäre, zumal 1080i nun wirklich nicht besser aussieht. Dann eher 1080p, aber in die Richtung gehen aktuell nativ nur BluRays und bald das ZDF.
     
  7. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Bei uns in der Firma sollte sparen mal ein Fremdwort werden. Mann kann sich auch zu Tode sparen. :D
     
  8. LizenzZumLöten

    LizenzZumLöten Board Ikone

    Registriert seit:
    8. September 2009
    Beiträge:
    3.026
    Zustimmungen:
    705
    Punkte für Erfolge:
    123
    Es macht immer noch der Ton die Musik, daran für eine Sache einzustehen die eigene Meinung zu vertreten ist nichts falsch und andere Meinungen muss auch jeder aushalten können der an Diskussionen teilnimmt, was aber gar nicht geht sind Entgleisungen in der Wortwahl um jemanden anzusprechen, ... man sollte/darf niemals vergessen das am anderen Ende kein Computer sitzt.
     
  9. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

    Registriert seit:
    14. Juni 2009
    Beiträge:
    4.930
    Zustimmungen:
    3.757
    Punkte für Erfolge:
    213
    In der Sache hat das Bundesverfassungsgericht 2007 bereits entschieden. Die Länder dürfen nicht aus medienpolitischen Gründen die Empfehlung der KEF unterschreiten. Wenn die Länder entscheiden, dass der Rundfunkbeitrag künftig 18,00 Euro betragen soll, obwohl die KEF 19,00 Euro empfiehlt, ist das höchstwahrscheinlich verfassungswidrig. Das würde auf Basis der Entscheidung von 2007 nur dann gehen, wenn die Länder erklären, wieso sie das tun und die Erklärung keinen medienpolitischen Gründen folgt. Das könnten zum Beispiel und sind auch im wesentlichen soziale Gründe sein wie eine unangemessen hohe Belastung der Beitragszahler.

    Wird die Abweichung von der KEF-Empfehlung allein aus programmlichen oder medienpolitischen Gründen getroffen, ist es hingegen verfassungswidrig. Der Grundsatz, dass die allgemeine Rundfunkgesetzgebung und die Gebühren- bzw. Beitragsfestsetzung getrennt sein müssen, ist dahingehend recht deutlich vom Bundesverfassungsgericht festgesetzt.

    Wenn die Länder den Rundfunkbeitrag begrenzen wollen, müssen sie - und das ist verfassungsrechtlich erlaubt - den Rundfunksystem an sich reformieren oder den (abstrakten) Auftrag genauer definieren und so das Programm begrenzen. Eine weniger abstrakte Definition wird das Bundesverfassungsgericht vermutlich nicht durchdrücken, schließlich hatte es bereits erklärt, dass die Vorgaben durch die Politik nicht so definiert sein dürfen, dass den Rundfunkanstalten die Freiheit der Ausfüllung dieses Auftrags genommen wird. Sprich: Die Anstalten müssen noch selbst entscheiden können, wie sie den abstrakten Auftrag erfüllen und nicht lediglich ein vorgegebenes Programm umsetzen. Da dürften wir eher Entscheidungen im Speziellen bekommen, wenn z.B. angemeldeter Bedarf der Rundfunkanstalten nicht anerkannt wird.

    Nebenbei erwähnt: Das Bundesverfassungsgericht hat einer Vollindexierung, wie sie ja aktuell diskutiert wird, in diesem Urteil bereits seinen grundsätzlichen Segen erteilt.

    In dem Fall kann man eher @drgonzo3 glauben anstatt "Netflix hat einen NBCU Output-Deal geschlossen, PM kommt in Kürze, Quelle ist Premium Subscriber Abo Link"-jamiro. Und wer dir für deinen Quark Geld gibt, ist nicht mehr ganz bei Trost.
     
    LucaBrasil und LizenzZumLöten gefällt das.
  10. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Da bin ich mir hier im Forum bei einigen Teilnehmern nicht so sicher.
    Schonmal was von Bots gehört? :eek: