1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Rundfunkbeitrag ist laut EuGH rechtens

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Dezember 2018.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.367
    Zustimmungen:
    31.333
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Anzeige
    So gehts mir mit den anderen Privaten Sendern auch. Dagegen kann ich auch nichts machen.
    Runde doch gleich auf 50€ auf....:rolleyes:
     
  2. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

    Registriert seit:
    19. Oktober 2010
    Beiträge:
    2.587
    Zustimmungen:
    745
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    Sat
    panasonic plasma
    Dieses Video sollte Anschauungsmaterial in allen Diskussionsrunden sein .
     
    madmax25 gefällt das.
  3. Televisio

    Televisio Wasserfall

    Registriert seit:
    26. Februar 2006
    Beiträge:
    7.754
    Zustimmungen:
    6.003
    Punkte für Erfolge:
    273
    ich hab langsam den Eindruck man könnte an einem solchen Beitrag nie mehr rütteln, wenn die Justiz da ständig dafür ist.
    Ist ja auch okay. ich würde aber meinen, dass es den Leute besser gefiele, wenn Sie das selbst entscheiden dürften. Schließlich wird denen ja ins Portemonnaie gegriffen.
     
  4. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

    Registriert seit:
    19. Oktober 2010
    Beiträge:
    2.587
    Zustimmungen:
    745
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    Sat
    panasonic plasma
    Da kann ich aber auswählen- wenn ich nicht mitfahre , muß ich auch nicht zahlen .
     
  5. LizenzZumLöten

    LizenzZumLöten Board Ikone

    Registriert seit:
    8. September 2009
    Beiträge:
    3.026
    Zustimmungen:
    705
    Punkte für Erfolge:
    123
    Zu dem "ich würde aber meinen, dass es den Leute besser gefiele ..." Teil gibt es genauso wie für Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesetzliche Rahmenbedingungen aus denen sich ableitet "das eine Rundfunkgebühr auch von allen zu tragen ist", das ist kein Wunschkonzert.
     
    Gorcon gefällt das.
  6. Televisio

    Televisio Wasserfall

    Registriert seit:
    26. Februar 2006
    Beiträge:
    7.754
    Zustimmungen:
    6.003
    Punkte für Erfolge:
    273
    es geht ja auch nicht darum, dass niemand das zahlen will. Es geht um die Art und Weise.
    Wenn ich in diesem Tagen lese, dass die meisten Anstalten mit Defiziten in Millionenhöhe rechnen, dann finde ich das eben nicht so prickelnd.
    Man wird ja wohl noch der Ansicht sein dürfen, dass es hier Optimierungsbedarf gibt. Nicht mehr, und nicht weniger.
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.367
    Zustimmungen:
    31.333
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Na sicher darf man das! Aber es ist keine Ansichtssache das es nur noch Zahlungen auf freiwilliger Basis gibt. ;)
     
    LizenzZumLöten gefällt das.
  8. Televisio

    Televisio Wasserfall

    Registriert seit:
    26. Februar 2006
    Beiträge:
    7.754
    Zustimmungen:
    6.003
    Punkte für Erfolge:
    273
    das war auch nicht der Kern meiner Aussage.
     
    Gorcon gefällt das.
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.367
    Zustimmungen:
    31.333
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Deiner nicht. ;) Aber einige stellen das System ja immer komplett in Frage.
    Eine ähnliche Diskussion gibt es in den USA zur Staatlichen Krankenversicherung.

    Es gibt einige Sachen wo man nicht nur einsparen könnte und dabei gleichzeitig das Angebot verbessern könnte. (z.B. die meiner Meinung überflüssigen Parallelausstrahlungen von TV Ereignissen auf mehren Hauptsendern.
    Wenn der Papst oder sonst wer zu besuch kommt muss das nicht auf 4 oder mehr Sendern gleichzeitig laufen und das mit jeweils eigenen Kamerateams. einmal reicht. (sollen sie doch schnick schnack schnuck vorher spielen wer berichten darf. ;) )
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2018
  10. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

    Registriert seit:
    14. Juni 2009
    Beiträge:
    4.930
    Zustimmungen:
    3.757
    Punkte für Erfolge:
    213
    Das ist Unsinn. Die Justiz ist nicht dazu da, darüber zu urteilen, was sich eine vermeintliche oder tatsächliche Mehrheit wünscht. Die Justiz ist dazu da, vorhandene Gesetze auszulegen und allgemeine Gesetze auf spezielle Fälle anzulegen.

    Natürlich wird die Justiz dann öfters Regelungen zu Rundfunkgebühren oder Rundfunkbeiträge bestätigen als ablehnen, wenn es eine Option ist, die von den Gesetzgebern ausdrücklich möglich gemacht wird. Problematisch wird es nur, wenn Rechte von Dritten in unzulässiger Weise berührt werden.

    Das EuGH hat auch hier nicht "Ja, Rundfunk muss so finanziert werden" oder "es muss diese Art von Rundfunkfinanzierung" geben. Speziell hier ging es nur um die Frage, ob die Bundesregierung die EU-Kommission über die Änderung von der Rundfunkgebühr zu Rundfunkbeitrag hätte informieren müssen. Mehr nicht.

    Kein EU-Gericht wird aufschreien, sollte Deutschland seinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen. Es gibt lediglich auf Basis des EU-Rechts die Möglichkeit, das so zu machen. Nicht die Pflicht.

    Anders sieht es in Deutschland aus, wo das Bundesverfassungsgericht über die Jahre ein paar Rahmenbedingungen aufgestellt hat. Basierend darauf wird es immer irgendetwas öffentlich-rechtliches in unserer Rundfunkwelt geben und dieses öffentlich-rechtliche System welcher Ausgestaltung und Umfangs auch immer wird wohl auch immer anders finanziert werden als rein über Werbung. Aber wie dieses öffentlich-rechtliche System (lies: die Grundversorgung mit seiner freien Berichterstattung) ausgestaltet ist und wie es finanziert wird, ist Sache der Politik.

    Der bayerische Landtag könnte z.B. durchaus entscheiden, den Rundfunkbeitrag für die bayerische Haushalte quasi zu übernehmen und den der KEF festgestellten Finanzbedarf aus dem Steueraufkommen zu begleichen (lediglich ein Automatismus, dass die Summe automatisch aus dem Haushalt rausgeht, dürfte Probleme machen). Der Landtag in Schleswig-Holstein könnte dagegen entscheiden, dass die nur noch den NDR finanzieren und nicht mehr das ZDF. Und RLP könnte ganz verrückt sein und Privatsender zur Ausstrahlung von öffentlich-rechtlichen Fenstern verpflichten und dafür die Kosten übernehmen (wobei man über die genaue und verfassungsrechtlich sichere Ausgestaltung diskutieren muss).

    Wer Änderung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk will, muss nicht vors Gericht ziehen. Es ist letztlich eine politische Frage und muss in Deutschland über die Landtage oder alternativ direkt über die EU geregelt werden. Dort könnte sogar theoretisch der verfassungsrechtliche Rahmen, den das Bundesverfassungsgericht definiert hat, ausgehebelt werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2018
    LizenzZumLöten gefällt das.