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Rundfunkbeitrag ist laut EuGH rechtens

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Dezember 2018.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    So geht es mir auch bei meinen Steuern für Autobahnen oder Kindergärten. Nutze ich beides auch nicht, muss aber dafür zahlen.
     
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  2. Wambologe

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    Fairerweise muss man dazu sagen, dass der Kläger nicht vor das EuGH gezogen ist. Der Fall wurde vor dem Landgericht Tübingen verhandelt und das bevor das Bundesverfassungsgericht sein aktuellstes Urteil dazu gesprochen hat. Der Kläger legte ursprünglich einfach Rechtsmittel gegen die Vollstreckungsmaßnahmen ein, nachdem der SWR den Rundfunkbeitrag zwangseintreiben wollte.

    Den EuGH hat dann erst das Landgericht (in zweiter Instanz) eingebracht. Das LG hat im Rahmen dieses Verfahrens Fragen zum EU-Recht an den EuGH geschickt, der diese nun beantwortet hat. Das Landgericht (in Tübingen übrigens) wird jetzt dann ein den Kläger betreffendes Urteil auf Basis dieser Antworten fällen.

    Bei der Frage, ob der Rundfunkbeitrag mit EU-Recht vereinbar ist, geht es (anders als es in mancher Berichterstattung wirkt) nicht allgemein um die Frage, ob es sich um eine staatliche Beihilfe handelt. Das wurde auch vom Landgericht bejaht und EU-Recht erlaubt auch recht eindeutig unter bestimmten Bedingungen staatliche Beihilfen und die alte Rundfunkgebühr wurde 2007 von der EU-Kommission als legale staatliche Beihilfe abgesegnet. Darum kann es in dem Fall hier also gar nicht gehen.

    Es geht speziell in diesem Fall um die Frage, ob Deutschland die EU-Kommission über die Änderung des gerätebezogenen Rundfunkgebühr zum haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag hätte informieren müssen.

    Art. 108 Abs. 3 AEUV sagt: "Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein."

    Hier hatte der EuGH geurteilt, dass es keine erhebliche Änderung war und eine Unterrichtung der EU-Kommission daher nicht notwendig war.

    Zudem bejahte der EuGH, dass die Öffentlich-Rechtlichen abweichend vom allgemeinen Recht die Forderungen aus rückständigen Rundfunkbeiträgen selbst zwangseintreiben dürfen.


    Mehr hat der EuGH nicht gesagt. Also, eigentlich schon. Er hat mehr als die Hälfte der Fragen des LG Tübingen (4,5 von 7, um genau zu sein) als nicht zulässig klassifiziert und daher nicht beantwortet hat. Auch interessant: In der Anhörung stellte sich die schwedische Regierung auf die Seite der deutschen Regierung und dem SWR, dass es sich bei der Änderung zum Rundfunkbeitrag nur um eine unwesentliche Änderung gehandelt habe. (Also die Argumentation, die der EuGH selbst bestätigt).
     
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  3. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Si tacuisses ...
    Falls du qualifiziert mitreden willst, solltest du wissen, dass der EuGH politisch unabhängig vom EU-Parlament ist und urteilt.
     
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  4. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Sehr qualifiziert
     
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  5. badboy72

    badboy72 Silber Member

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    Die allerdings nach deiner Wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sprich Einkommen, berechnet werden. Auf jeden Fall gerechter als alle über einen Kamm zu scheren und 17,50€ zu kassieren. Macht einem mit 10.000€ im Monat nix aus. Einem mit 1000€ dagegebn schon.

    Es ist einfach schwer hier Gerechtigkeit zu finden, da gebe ich dir zu 100% recht. Es muß eine Reform her, verständlich für alle und unterm Strich muß es günstiger werden. 20 TV Sender und 71 Radioprogramme sind einfach zuviel.
     
  6. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    Der Rundfunk Beitrag .
     
  7. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Dann bist du (bisher) nicht darüber informiert, dass "Steuern" nicht zweckgebunden erhoben werden.
    Du zahlst keine Steuern für Autobahnen und Kindergärten, jedenfalls nicht in Deutschland.
    "Steuern" sind Geldleistungen an den Staat ohne Anspruch auf eine bestimmte individuelle Gegenleistung.
     
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  8. LizenzZumLöten

    LizenzZumLöten Board Ikone

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    An eine einkommensabhängige Berechnung der Rundfunkbeitrags-Höhe hat sich bisher nur Finnland herangewagt, und die dann dort im Land aufbekomme Kritik "nun hätte man Staatsfernsehen da Steuer finanziert" hat Schweden dazu bewegt von dieser Bemessungsgrundlage besser mal die Finger zu lassen. Da sieht man es im Grunde wieder das es ein Ding der Unmöglichkeit ist es beim Rundfunkbeitrag allen recht machen zu wollen.
     
  9. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Die EU will die komplette Kontrolle behalten. Ergo werden sie das Mittel dazu in DE sicher nicht absetzen.
     
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  10. Gorox

    Gorox Gold Member

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    Endlich kann man wieder Schwarzseher jagen ohne Samthandschuhe.
     
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