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Gericht: Telekom Stream On verstößt gegen Netzneutralität

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. November 2018.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Um genau zu sein 24.770 Yen (192,84 Euro) für Satellit oder 13.990 Yen (108,93 Euro) nur für Terrestrik.

    Und was ist mit den Betriebsabgaben auf Behörden und Unternehmen? Die werden selbstverständlich auch von bereits zahlenden Haushalten mitgetragen. Und was ist mit Zweitwohnungen u. ä.? Schließlich ging es bei Dir ja um den Maximalbetrag. Ach ja, müßte man die Kabelgebühr nicht auch mitzählen als Zusatzgebühr für eine bestimmte Empfangsart?

    Ach ja, die Kosten für die Deutsche Welle muß man natürlich auch noch einbeziehen.

    Ja, Geschäftsleute, die bereits privat die 210 Euro zahlen. :rolleyes:

    Selbstverständlich werden diese Beiträge auf die Produkte wie o. g. umgelegt.

    Ja, weil Du mit Deiner Nennung der Haushaltszahl suggeriert hast, daß die Einnahmen der dortigen ÖR gleich der Satellitengebühr mal dieser Haushaltszahl ist.

    Die haben mit 54 regionalen Sendestudios mehr als Deutschland. Nur senden die halt mit Fenstern wie früher bei uns in der ARD bzw. heute auf den Dritten. Da bei uns das Rahmenprogramm zu einem großen Teil aus Wiederholungen besteht, kann man nicht pauschal sagen, wer jetzt mehr Programm sendet.

    Und bei uns sind es 210+x Euro im Jahr, insgesamt über 8 Mrd. Euro ohne Werbeeinnahmen. In Japan sind es insgesamt zwischen 650 und 700 Mrd. Yen (ca. 6,7 bis 7,2 Mrd. Euro). (NHK – Wikipedia)
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. November 2018
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ist ohnehin den Schwankungen des Wechselkurses unterworfen, von daher machen auf den Cent genaue Umrechungen keinen Sinn.

    Muss mich das interessieren?

    Für Zweitwohnungen fallen seit einem Gerichtsurteil in diesem Jahr keine zusätzlichen Rundfunkgebühren an.

    Es ging mir um den Betrag den ein normaler Haushalt zu zahlen hat in Deutschland.

    Im Prinzip nur dann falls Kabel irgendein Features oder Inhalte bieten kann welche die anderen Übertragungswege nicht bieten können. Das kann ich bei den Programmen der ÖR nicht erkennen.

    Nein, das habe ich nicht behauptet, denn dann hätte ich verschwiegen dass es mehrere Beitragstarife gibt, aber das hatte ich erwähnt.
    Du interpretierst in meine Beiträge irgendetwas hinein.

    Die Inhalte der TV-Programme des NHK sind mir nicht bekannt. Ich habe lediglich erwähnt dass der NHK weniger TV-Programme ausstrahlt.

    Können wir das jetzt gut sein lassen mit diesen Vergleichen?
    Mir ist nicht bekannt wer in Japan über die Höhe der Rundfunkgebühren entscheidet und wer über die finanziellen Ausgaben des NHK entscheidet.

    Jedenfalls halte ich es für äußerst fraglich ob die KEF zum heutigen Zeitpunkt für eine Produktion und Ausstrahlung in 8k überhaupt die notwendigen finanziellen Mittel genehmigen würde.
    Also wird es so schnell in Deutschland keine ÖR-TV-Programme in 8k geben, weil dafür müssten Rundfunkrat u. Fernsehrat u. KEF derselben Meinung sein.