1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Verstößt der Rundfunkbeitrag gegen das EU-Recht?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. September 2018.

  1. LizenzZumLöten

    LizenzZumLöten Board Ikone

    Registriert seit:
    8. September 2009
    Beiträge:
    3.026
    Zustimmungen:
    705
    Punkte für Erfolge:
    123
    Anzeige
    Es gibt kein EU-Recht das den Rundfunk zwingt verschlüsselt zu senden, die Entscheidung ob die Verbreitung über Satellit nun verschlüsselt oder unverschlüsselt erfolgt obliegt den Sendeanstalten, und die entscheiden sich für verschlüsseln wenn das von den Senderechten her billige kommt, und für die unverschlüsselte Ausstrahlung wenn die Verschlüsselungskosten die Kosten des Rechterwerbs übersteigen würden.

    Die EU kann den Sendeanstalten der Mitgliedstaaten nicht vorschreiben wie sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, in der Frage Rechte vs. Verschlüsselung, umzugehen haben.
     
    Real-dBoxer gefällt das.
  2. oasis1

    oasis1 Silber Member

    Registriert seit:
    15. April 2012
    Beiträge:
    648
    Zustimmungen:
    199
    Punkte für Erfolge:
    53
    Die deutsche Sprache beherrschen außer in der Schweiz und Österreich nur sehr wenige Europäer.
    Also muss Deutschland für diese Länder für Filme keine Lizenz - Gebühren zahlen.

    Ich bin oft in I / F / E und noch anderen europäischen Ländern und habe mich darüber gefreut, dass ich die deutschen Sender empfangen konnte.
    So wie Millionen deutsche Urlauber, das Botschaft - Personal, ect...
     
    Real-dBoxer und LizenzZumLöten gefällt das.
  3. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

    Registriert seit:
    11. April 2014
    Beiträge:
    3.563
    Zustimmungen:
    1.410
    Punkte für Erfolge:
    163
    Ja. Da wird ja so getan, als ob es darum geht, ob überhaupt Gebühren eingetrieben werden dürfen.

    Dabei wurde von dem Gutachter nur begutachtet, wie die Gebühren bzw. der "Beitrag" erhoben wird.

    "Verstößt die Berechnung des Rundfunkbeitrags gegen das EU-Recht?" wäre richtiger. Aber weniger Clickbaitig.
     
    Real-dBoxer gefällt das.
  4. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. Dezember 2009
    Beiträge:
    10.810
    Zustimmungen:
    5.252
    Punkte für Erfolge:
    273
    Falsch, richtigerweise hätte es heißen müssen:

    Auch die EU hat entschieden, daß der Rundfunkbeitrag nicht gegen EU-Recht verstößt.
     
  5. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

    Registriert seit:
    11. April 2014
    Beiträge:
    3.563
    Zustimmungen:
    1.410
    Punkte für Erfolge:
    163
    Ähm. Hat der Gutachter noch was anderes begutachtet, ausser das was im Artikel stand und hat "die EU" bereits entschieden?

    Da stand, dass Leute geklagt hatten, weil sich die Berechnungsgrundlage geändert hat auf Haushalte. Und das hat der Gutachter gegutachtet, als das deutsche Gericht den europäischen Gerichtshof angerufen hat und der hat jetzt ein Gutachten mit dem er eine Entscheidungsgrundlage hat.
     
  6. LizenzZumLöten

    LizenzZumLöten Board Ikone

    Registriert seit:
    8. September 2009
    Beiträge:
    3.026
    Zustimmungen:
    705
    Punkte für Erfolge:
    123
    Die EU entscheidet gar nichts, die erlässt nur EU-Richtlinien/Verordnungen, ... ob etwas rechtskomform mit EU-Recht ist einscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH).
     
    Real-dBoxer gefällt das.
  7. LizenzZumLöten

    LizenzZumLöten Board Ikone

    Registriert seit:
    8. September 2009
    Beiträge:
    3.026
    Zustimmungen:
    705
    Punkte für Erfolge:
    123
    PRESSEMITTEILUNG Nr. 140/18--Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-492/17 ---> https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-09/cp180140de.pdf
     
  8. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

    Registriert seit:
    19. Oktober 2010
    Beiträge:
    2.587
    Zustimmungen:
    745
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    Sat
    panasonic plasma
    Auch die wären froh ihre Programme wenn sie mal hier sind , in Deutschland sehen zu können .
     
  9. LizenzZumLöten

    LizenzZumLöten Board Ikone

    Registriert seit:
    8. September 2009
    Beiträge:
    3.026
    Zustimmungen:
    705
    Punkte für Erfolge:
    123
    Auf Reisen kann der Landsmann/frau aus verschlüsselt über SAT sendenden Ländern seine/ihre Programme doch auch bei uns sehen, es muss einfach nur die Hardware sprich das CI-Modul und die zur Entschlüsselung nötige Karte mitgeführt werden.
     
    Real-dBoxer und oasis1 gefällt das.
  10. nee

    nee Guest

    Für wen ist Verschlüsselung gut?:)