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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Cro Cop

    Cro Cop Guest

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    Also das ist für mich der entscheidende Satz: Der Herzinfarkt basierte auf einer angeborenen Fehlbildung des Herzens des 22-Jährigen.

    Seit wann lässt ein Schlag einen Herzinfarkt aus? Sorry, aber das als Körperverletzung mit Todesfolge zu werten, ist für mich sehr weit hergeholt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. September 2018
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Gewaltopfer erlitt Herzinfarkt - 15-jähriger Bochumer muss in Haft

    Wurde hier aber schon geschrieben. :)
     
    Gast 188551 gefällt das.
  3. R2-D2

    R2-D2 Silber Member

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    Für Dich ist doch nichts zuweit hergeholt! Man muss sich doch nur deine Beiträge anschauen!
     
  4. watis

    watis Silber Member

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    Wir wissen ja, dass du dem Opfer, die Schuld zuweisen möchtest
     
  5. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Nein, das siehst du falsch. Darum geht es mir nicht.

    Die Afghanen haben sich selber in diese Lage gebracht. Mit ein bisschen Zurückhaltung, Gelassenheit bzw. mehr Verstand im Hirn, hätte niemals das ganze soweit kommen müssen.

    Es geht mir um den Grundsatz. Jemand, der eine so gravierende Herzkrankheit hat, ist eine tickende Zeitbombe. Er hätte genauso bei irgendeiner anderen körperlichen oder psychischer Stresssituation zusammenbrechen können.
     
  6. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Auch hier ist es für mich sehr fraglich, ob für den Herzinfarkt das Verprügeln ausschlaggebend war. Mit dem Gesundheitszustand des Opfers muss schon vorher was nicht mehr in Ordnung gewesen sein.
     
  7. watis

    watis Silber Member

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    In die Lage gebracht, dass das Opfer "versehentlich" starb?
     
  8. watis

    watis Silber Member

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    Wieder das gleiche..........

    Apropos Gesundheitszustand..........das ist, auch "hier", bei einigen nicht i.O.
     
    Cro Cop, R2-D2 und FilmFan gefällt das.
  9. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    18.41 Uhr: Erstmals meldete sich am Mittwoch wegen der anhaltenden Spekulationen auch der Leiter der Gerichtsmedizin der Uni Halle, Professor Rüdiger Lessig, zu dem viel diskutierten Obduktionsergebnis zu Wort. Der junge Köthener sei eindeutig an einem Herzinfarkt gestorben, bekräftigte er frühere Angaben. Dieses Ergebnis werde auch durch die inzwischen erfolgte feingewebliche Untersuchung gestützt.

    Der 22 Jahre alte Köthener habe seit seiner Geburt eine schwere Herzerkrankung gehabt und sei deswegen mehrfach operiert worden. „Es hätte bei ihm jederzeit zu einem Herzinfarkt kommen können“, sagte Lessig. Der Experte sprach von einem „versagensbereiten Herzen“. Anhaltspunkte dafür, dass der Mann zu Tode geschlagen oder getreten worden sein könnte, gibt es den Ermittlern zufolge nicht. Ob vor diesem Hintergrund überhaupt jemand strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnte, sei derzeit Teil der Ermittlungen, sagte Behördenleiter Nopens. „Diese Frage (..) haben wir im Blick.“

    Zeugin relativiert Aussage „massiv“
    14.41 Uhr: Eine Zeugin im Fall Köthen hat ihre Angaben zu den Geschehnissen aus einer Audio-Datei in ihrer Aussage „massiv relativiert“. Unter den angehörten Zeugen sei eine Frau, deren detaillierter mutmaßlicher Augenzeugenbericht als Audio-Datei aufgetaucht sei, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, Horst Nopens, am Mittwoch in Halle. Bei der Anhörung habe die Frau ihre Aussagen zu dem Streit zwischen zwei Afghanen und zwei Deutschen, nach dem ein 22-Jähriger an einem Herzinfarkt starb, aber deutlich relativiert. Inhaltliche Details nannte Nopens aus ermittlungstaktischen Gründen nicht.
     
  10. E.M.

    E.M. Gold Member

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    Aha. Du bist also neben Deiner anderen Besserwisserei auch noch ausgewiesener Internist. Das Forum der DF kann sich glücklich schätzen, aus Deinem reichen Sachverstand zu schöpfen.