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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

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    Das sehe ich komplett anders. Ein Abgeordneter ist nur seinem Gewissen unterworfen und er hat das Recht sich einer 180 Grad Wende zu unterziehen. Das sieht übrigens unser Grundgesetz ebenfalls so.
    Das "Geschmäckle" hierbei ist, dass die Linken diese Person in ihre Fraktion lassen. Glaubhafter wäre gewesen, wenn sich der Abgeordnete als Fraktionsloser weiter betätigt hätte. Nach einer gewissen Zeit kann man über die Aufnahme in einer Fraktion nachdenken. So trägt es nicht gerade der Glaubwürdigkeit bei.
     
  2. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Ich nenne das verbale Hetze im Bundestag. Das Establishment wird dafür nicht gerügt, oder doch? Andersrum allerdings sieht eine solche Hetze dann schon anders aus.
     
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  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Kann er doch völlig ungehindert.

    Nur sein Mandat, welches er als Kandidat der gewählten Partei erhielt, muss er dann logischerweise abgeben.

    Wozu sonst Wahl von Parteien?
     
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  4. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Wir haben in Deutschland ein personalisiertes Verhältniswahlrecht und eine Zweiklassengesellschaft bei Abgeordneten gibt es nicht. Was ein Direktkandidat darf, darf ein ein Listenkandidat.
    Nochmal, ein Abgeordneter ist nur seinem Gewissen unterworfen und er wurde vom Volk für vier Jahre in den Bundestag gewählt. (Direkt, oder über die Liste). Er hat das Recht als Person seine Meinung, seine Einstellung zu ändern und weiter Abgeordneter zu bleiben.
    Ansonsten bräuchten wir keine Menschen mehr als Abgeordnete und die Abstimmung erfolgen nur stur anhand des Verhältnisses der Parteien. Das kann niemand ernsthaft wünschen.
     
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  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Es geht nicht um Abstimmungen, da sollte natürlich jeder nach Gewissen...

    Es geht um das "Gewähltwerden".
    Wenn Heinz Meier auf der Liste der Partei A steht, muss der Wähler doch davon ausgehen, dass er grundsätzlich die Interessen der Partei A vertritt.

    Wenn er das nicht mehr will oder kann, darf er sein Mandat niederlegen, daran wird doch niemand gehindert. Auch vom Gewissen nicht. :)
     
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  6. straller

    straller Platin Member

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    So ist es aber nicht geregelt - Abgeordnete dürfen ihr Mandat behalten, wenn sie Partei/Fraktion wechseln. Das sichert auch die Unabhängigkeit der Abgeordneten von Partei und Fraktion ab. Würden Abgeordnete ihr Mandat bei Partei-/Fraktionsaustritt oder -rausschmiss verlieren, hätte die Partei- bzw. Fraktionsspitze ein 1A-Druckmittel, um die Abgeordneten auf Linie zu bringen.
     
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  7. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Es ist heute schon das zweite Mal, dass ich Dir Recht geben muss. :eek:
    Langsam wirds unheimlich. :D
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Darum geht es überhaupt nicht, da genau das kritisiert wird.

    Wie "unabhängig" diese sind, beweisen die etablierten Parteien doch ständig - nämlich gar nicht. Da wird höchstens mal bei so etwas unwichtigem wie der Ehe für alle der Fraktionszwang aufgehoben.

    Das brauchen sie gar nicht, dafür sorgt schon der Fraktionszwang.

    Für das, was Du möchtest, wären geheime Abstimmungen notwendig.
     
  9. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Im Bundestag kann eine Minderheit eine geheime Abstimmung problemlos erzwingen.

    Nochmal, ich finde die Regelung bzw. das Gesetz dazu gut wie es ist.
     
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Du findest es gut, wenn ein von Dir gewählter Abgeordneter auf einmal genau das Gegenteil von dem macht, weswegen Du ihn gewählt hast? Wozu brauchen wir dann noch Wahlen? Dann können wir auch gleich auslosen, wer uns regiert.

    Ich wäre sogar dafür, daß man sich verbindlich an seine Wahlversprechen halten muß, wer dagegen verstößt, der wird bestraft und aus der Regierung entfernt.