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Wer trägt die Verantwortung, wer ist Ansprechpartner?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von juergen3004, 10. September 2018.

  1. juergen3004

    juergen3004 Senior Member

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    @horud

    Nein, so richtig kann ich das nicht verstehen
    denn schließlich sind die Sky Progranmme auch bei Sky gemietet und nicht bei der Telekom.
    Der Vertragspartner für Sky Programme ist Sky und nicht die TK. (Zwei unterschiedliche Verträge)

    (So die Argumentation der TK)


    Noch einmal bezogen auf Drittanbieter für Telefonie und Internet.
    Wenn die TK Leitung (Netz) gestört ist kommt auch nix an, selbst wenn die Server usw. beim Drittanbieter alles funktioniert und auch sonst nichts kaput ist.
    Auch hier melde ich alles meinem Drittanbieter, weil dieser Vertragspartner ist und er muss sich kümmern. (Vielleicht auch Rücksprache mit der TK halten und die entsprechende Störung melden)

    ..-.und was du schreibst ist natürlich auch nicht schwer zu verstehen.
    Wenn es jemand schwer versteht, dann ist es aus deiner Sicht die Telekom, die nämlich genau so argumentieret und es auch so weiter gibt.

    Natürlich hat mein Bekannter bei der TK auch schon das "Verursacher Prinzip" angesprochen. Die betroffenen Produkte aus dem TK Vertrag werden ja kompensiert.

    Die weigern sich aber hartnäckig irgendwelche Forderungen aus Sky zu reglementieren.

    So einfach, wie du es hier schreibst, sieht es die TK allerdings nicht.

    Es sei denn, es ist ganz einfach und die Telekom möchte sich ihrer Pflicht entziehen.



    Die Telekom hat zwar die Störung aufgenommen und kompensiert ihre eigenen Produkte, nicht aber fremd angebotene Produkte (z.B. Sky).

    Was kann Sky machen:
    Z.B. Die TK anrufen oder sonst wie kontaktieren, ihren Schaden beziffern, Fristen setzen. Spätere Ersatz Leistungen oder Ausgleiche an den Sky Kunden mit der TK verrechnen.

    Das hat, so denke ich, auch nichts mit der Datenschutzgrundverordnung zu tun.
    Reines Vertragsrecht.

    Ich denke schon, dass eine lägere nicht funktionierende Plattform den Sender Sky in irgendeiner Form durchaus Schaden zufügen könnte. Kommt auch darauf an, wieviele davon betroffen sind.
    Ich glaube auch, dass Sky das Recht hat der Telekom eine Frist zu setzen, damit ihre Vertragskunden das Produkt "Pay TV" wieder nutzen können.

    Der Vertrag zwischen Sky und der Telekom sieht doch sicherlich eine Malusregelung vor.

    @sanktnapf ,
    der Vergleich mit der Sat Schüssel ist ganz gut.
    Einziger Unterschied:
    Es gibt im Gegensatz zum Sky-Telekom Liefervertrag kein Liefer Vertrag zwischen meiner Sat Schüssel und Sky.
    Was anderes wäre es, wenn z.B. der Satellit defekt wäre , da steckt wiederum das Unternehmen SES hinter. Also auch wieder ein Unternehmen, dass u.a. mit Sky einen Liefervertrag abgeschlossen hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. September 2018
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Ich bin raus, sorry... von meiner Seite ist dazu jetzt alles gesagt.
     
  3. juergen3004

    juergen3004 Senior Member

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    Ja, aus deiner Sicht alles gesagt.


    Aber leider nicht überzeugt, weil die Argumente selbst bei der TK anscheinend nicht fruchten.

    Es geht übrigens nicht darum was ich glaube oder welches Rechtsverständnis ich habe.

    Meine Beiträge sind lediglich reine Gedächnisprotokolle, die bei Gesprächen mit der TK und mit Sky so oder ähnlich geäußert wurden.
     
  4. ronnster

    ronnster Board Ikone

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    Dann geh bitte zun einem Anwalt und kläre das mit und durch den.

    Es wird niemand hier deiner Rechtsaufassung folgen, wenn sie selbst bei laienhafter Betrachtung falsch ist. @horud hat dir doch die Rechtsansicht haarklein erläutert, die hier weitere User teilen.

    Es ist so, sky hat den Ausfall nicht ursächlich zu verschulden, also ist die Telekom dein Ansprechpartner. Punkt. Über alles andere werden sich Anwälte streiten müssen, wenn die Telekom dir gegenüber in Gegenrede geht.
     
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  5. juergen3004

    juergen3004 Senior Member

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    @ronnster

    Möchte nur zwei Punkte richtig stellen.

    1.Ich benötige keinen Anwalt, höchstens mein Bekannter.;)
    2.Es ist auch nicht meine Rechtsaufassung, sondern ich habe hier zwei Rechtsauffassungen zweier Unternehmen geschildert.


    Fazit:
    Eine Rechtsauffassung muss ja zwangsläufig falsch sein, da konträr.

    ...und alles auf die Schultern des Endverbrauchers...so ist das wahre Leben.
     
  6. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    Pioneer VSX 930
    V14 in Sky CI+ Modul
    AppleTV 4k

    eigene Satanlage
    Was soll da wo falsch sein?

    Die Telekom ist der Ansprechpartner, die liefern die vereinbarte Leistung "Internetzugang" nicht.
    Die TKom hat die Kosten während der Ausfallzeit ihres Produktes "Internetzugang" für die Ausfallzeit zu erstatten,
    Details dazu siehe AGB des Vertrages Kunde<-->Telekom.

    Sky ist nicht für den Übertragungsweg zuständig.
    Ist in den AGB klar geregelt, Empfangsanlage hat der Kunde zu stellen,
    das man da jetzt einen externen Dienstleister zwischen hat,
    anstatt einer eigenen Satantenne tut erst was zur Sache,
    wenn es irgendwo zwischen Kunde und Sky oder Kunde und Tkom vertraglich erwähnt wird.

    Mein Fazit:
    Ein Grund mehr warum ich Fernsehen über Satellit bevorzuge,
    da gibt es kaum Baggerfahrer die einem das Leben vermiesen können.
     
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