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Wer trägt die Verantwortung, wer ist Ansprechpartner?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von juergen3004, 10. September 2018.

  1. juergen3004

    juergen3004 Senior Member

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    Folgende Situation:

    Ein Bekannter empfängt (Sky komplett) über die Entertain Plattform (Telekom).

    Seit Wochen ist die Telekom Leitung gestört (Großbaustelle mögl. Kabel defect).

    Bezüglich Ausgleich/Ansprüche (Sky TV) gibt es zwei verschiedene Aussagen.

    Im Folgenden kein Wortlaut. Die Antworten von Sky und der Telekom sind Gedächnisprotokolle.

    von Skly: Verursacher Telekom (stellt keine DSL Leitung zur Verfügung bzw. keine Reparatur). Da der Verursacher die vertraglich geregelten Leistungen nicht erbringt sind sämtliche Ansprüche mit der TK zu regeln. Sky selber stellt die Leistung dem Kunden zur Verfügung. Dass sie beim Kunden nicht ankommt, steht nicht in ihrem Verantwortungsbereich.

    Ähnlch wie: (TK ist verantwortlich bis zur ersten TAE, danach Kundenangelegenheit) Kann man das so deuten, dass Sky nur Verantwortung bis zur Plattform trägt.

    Ein weiteres überzeugendes Argument: Wird Sky via Satellit bereit gestellt und ist die SAT Anlage defekt, so bestehen auch keine Ansprüche an Sky.

    von der Telekom: Mit den Schadenersatzansprüchen aus Sky hat die TK nichts am Hut, da die vertragliche Regelungen bzgl.Sky TV zwischen dem Kunden und Sky besteht. Obwohl die Telekom zwar die Plattform anbietet, kommt in diesem Fall Sky den vertraglichen Leistungen am Kunden nicht nach.

    Ob letztendlich die TK die Verantwortung zu tragen hat (weil die Plattform gestört ist) muss dann Sky mit der TK regeln.


    Sky Angelegenheiten direkt mit Sky Kunden regelt die TK aber nicht. (Obwohl Schuldfrage ja anscheinend eindeutig).


    Ein Teufelskreis.
    An wen stellt man nun die Ansprüche bezgl. Sky Abo?
    Am Verursacher Telekom?
    Am Vertragspartner Sky?


    Nach meinem Rechts Verständnis würde ich eher sagen Sky. Die Frage ist: Sky stellt zwar die Leistung auf der Entertain Plattform für den Kunden zur Verfügung, aber ist Sky nicht verpflichtet , das die Leistung den Endkunden erreicht?

    Das was mich hier stutzig macht ist die Aussage über die SAT Anlage.
    Obwohl eine SAT Anlage als "privat" gewertet werden muss, nicht aber die Entertain Plattform.

    Was meint Ihr?

    Mein Bekannten geht es lediglich darum, wer hier der richtige Ansprechpartner ist, der sich verantwortlich fühlen muss und handelt.

    Es kann nicht sein, dass sich hier niemand in der Verantwortung sieht , ständing auf jemand anderen zeigt und somit zwangsläufig Stillstand in der Sache vorprogrammiert ist.

    Mein Bekannter fragte mich kürzlich: "Bin ich zum guten Schluss wohlmöglich alles selbst in Schuld?"
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. September 2018
  2. FireRaven

    FireRaven Neuling

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    SAT-Empfang. sky+ pro/sky Q-Receiver und sky+-Receiver mit 320 GB HDD. Beamer und Leinwand. Diverses AV-Equipment (Denon und Teufel).
    Ich an der Stelle Deines Bekannten würde zum Anwalt gehen. Sofern er eine Rechtschutzversicherung hat. Auf was anderes reagieren beide, Telekom und Sky, nicht. Das "Schwarze-Peter-Spiel" ist altbekannt, um Verbraucherrechte auszutrocknen.

    Ist bei der Telekom eine Störungsticket eröffnet? Ist wichtig für die rechtliche Auseinandersetzung. Erst mit Eröffnung der Störung ist die Telekom im Verzug!
    Erfahrung aus dem Bekanntenkreis (Nachbarn 6 Wochen ohne DSL und damit Entertain. Zuerst keine Entschädigung angeboten. Kam erst nach Anwaltsschreiben.)
     
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  3. sanktnapf

    sanktnapf Guest

    Ich würde hier klar die Telekom in der Verantwortung sehen. Den nur die hat es in der Hand, die Störung zu beheben. Sky ist meiner Meinung nach komplett außen vor. Sky kann hier nichts zur Lösung beitragen. Dann müsster er ja auch, falls vorhanden, Ersatzansprüche an alle internetdienste Stellen, die er Bezahlt (Netflix, DAZN, Amazon usw.)

    Sollte durch die Baustelle ein Schaden an einem Kabel entstanden sein, wäre eventuell die Baufirma haftbar. Aber wie @FireRaven richtig gesagt hat, die Sache sollte wenn dann einem Anwalt übergeben werden.
     
  4. juergen3004

    juergen3004 Senior Member

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    Dass das schwarze Peter Spiel eine sehr beliebete Variante ist, kann ich mir sehr gut vorstellen, eigentlich sogar live mit erleben.

    Natürlich ist ein Störungsticket bei der Telekom eröffnet worden.

    Bei Störungen, die von beschädigten Kabel her rühren ist die mögliche Ausfallzeiten bei der TK sehr hoch.

    Selbst wenn die Telekom Schadenersatzansprüche bezgl. ihrer vertraglich angebotenenProdukte gegenüber dem Kunden anbietet, so bleibt das Sky

    Abo aber unberührt.

    Mein Bekannten geht es expliziet nur um das Sky Abo. Er ist Vollzahler und der Abopreis für Sky ist somit eines der größte Posten.

    Ist den der vertraglich geregelte Verzug der Telekom mit dem Verzug von Sky gleich zusetzen?

    Ich dachte immer das sind zwei eigenständige Verträge, die auch mögliche hinzunehmende Ausfallzeiten separat regelt.

    In der AGB von Sky habe ich darüber nichts finden können, selbst wenn die TK ihre Übertragungsplattform zur Verfügung stellt und wer in der

    Verantwortung für das Sky Abo steht, wenn die Plattform Entertain längerfristig für den Kunden entfällt.

    Mein Vorschlag an ihn: Sat-Schüssel aufbauen und umbuchen:LOL:
     
  5. Discone

    Discone Lexikon

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    Eventuell kann er auch das Sky-Abo via Entertain fristlos kündigen, weil dieses nicht nutzbar ist. Danach eine verbilligtes Vorteils-Abo
    für SAT-TV abschliessen (wenn Sky daran dann / nach dem Ärger noch Interesse hat). Diese Klärung oder das Prozedere kann aber nur mit Hilfe von einem Anwalt erfolgen.
     
  6. juergen3004

    juergen3004 Senior Member

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    Ja, kann man so sehen.

    Die TK aber argumentiert: Über das Produkt SKY )(Pay-Tv) (sei es um Abo Fragen oder Sonstiges) kann man nur mit seinem Vertragspartner (hier Sky) verhandeln, bzw. wie @Discone schrieb, den Vertrag sonder kündigen, weil nicht nutzbar.

    Sollte das Problem wohlmöglich auf TK Seite liegen, so muß sich Sky (als Unternehmen) an die TK wenden, nicht der einzelne Sky Kunde Kunde.

    SKY argumentiert natürlich anders (wurde ja schon erwähnt).

    Hier sehen bereits verschiedene Mitglieder einmal ganz klar die TK in der Verantwortung, andererseits giebt es auch Befürworter, dass Sky in der Verantwortung steckt.

    Soweit sind wir dann auch schon:(

    Das hier ein Schaden entsteht bzw. entstanden ist und weiter wächst ist unbestreitbar. Niemand möchte diesen Schaden aber minimieren oder

    stoppen. Es scheint auch jeden egal zu sein, dass der Schaden stets wächst (ach ja, ist ja auch schließlich niemand Schuld).

    Wer heute keine private Rechtschutzversicherung hat, den kann man wohl ganz böse mitspielen.

    Ich werde mein Sky wohl weiter über SAT empfangen.

    Ist mir einfach sicherer.

    Bin nur mal gespannt, wer die Verantwortung trägt, wenn der Astra Satellit von einmem Hinnekskörper getroffen und zerstört wird.:ROFLMAO:
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. September 2018
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  7. sanktnapf

    sanktnapf Guest

    So seh ich das auch. Mein Internet ist schon öfter mal ein paar Wochen ausgefallen. Hab auch schon mal überlegt auf Telekomfernsehen umzusteigen. Nur dann wenn mal was ausfällt, hat man weder INet, noch IRadio noch Fernsehen. Dann lieber schön alles getrennt halten, so kann ich beim Netzausfall wenigstens noch TV schauen ;)
     
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  8. juergen3004

    juergen3004 Senior Member

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    Nö, Entertain TV habe ich da schon.

    Ausfälle so gut wie nie.

    SAT Ausfälle wegen Starkregen oder Schnee in der Schüssel wahrscheinlicher als Entertain Ausfall.

    Vorteil Entertain TV bei 50Mbit Leitung -parallel Streams. TV sehen und gleichzeitig TV Aufnahme (mehrere parallel) möglich. Bei meiner Ein Kabel SAT Lösung leider nicht.


    Ich könnte durchaus Sky auf Entetain TV schalten lassen.
    Weiterer Vorteil: Sky Zweit und Drittkarte im selben Haus (Wohnung) überflüssig.


    Aber fals mal an der TK Leitung ein Fehler sein sollte, dann fängt wohlmöglich auch das schwarze Peter Spiel bei mir an.

    Nein, das tu ich mir nicht an.

    So wie es ist wende ich mich bei Sky Problemen an Sky und bei Telekom Probleme an die TK.

    ....niemand schiebt hier was auf den anderen....und das ist gut so.
     
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  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Die Frage ist recht einfach zu beantworten. Ein Blick ins BGB genügt. Es gilt das sogenannte Verschuldensprinzip, wenn es um Haftung und Schadenersatz geht. Das bedeutet, nur jemand, der den Schaden zu vertreten hat, kann für diesen auch belangt werden. Dazu muss entweder Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen § 276 BGB.

    Sky ist nicht der Verursacher der Störung (das ist dein Provider, die Telekom), hat diese also damit auch nicht zu vertreten. Deswegen stellt sich da auch erst gar nicht die Frage nach Vorsatz oder Fahrlässigkeit seitens Sky. Sky liefert sein Programm ohne technische Probleme an die Telekom. Die Störung tritt nicht allgemein auf, sondern ausschließlich bei dir bzw. in dem Umkreis, in dem das beschädigte Kabel liegt.

    Haftung ohne Verschulden gibt es rechtlich nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen (bei Einstandspflichten wie bspw. Garantieversprechen). Das trifft bei Sky nicht zu.

    Ist die Telekom schadenersatzpflichtig? Eher nicht. Zwar ist sie als Inhaber der Leitung der Verursacher der Störung. Genau genommen ist es das Tiefbau-Unternehmen, welches das Kabel durchgebaggert hat, aber die Telekom ist Inhaber der Leitung und dein Vertragspartner, hat das also dir gegenüber zu vertreten. Handelt sie fahrlässig oder gar mit Vorsatz? Ganz klar nein, denn ein durchgebaggertes Kabel ist durch Tiefbauarbeiten einer Baufirma entstanden, nicht durch eine fahrlässige oder gar vorsätzliche Handlung der Telekom. Sie ist nicht selbst schuld an dem Ausfall. Das "passiert halt mal", das ist Lebenspech.

    Die Telekom hat aber die Verantwortung, den Schaden schnellstmöglich zu beheben. Für Ausfallzeiten aufgrund von verzögerter Reparatur kann man dann aber höchstens die Kosten als Schadenersatz geltend machen, die man zusätzlich hat, wenn man einen anderen Zugang deswegen buchen muss. Bspw. LTE. Oder anteiliger Tagessatz an deiner VDSL-Gebühr pro ausgefallenen Tag.

    Alles andere ist persönliches Pech.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. September 2018
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    Statt Pech wäre Risiko der richtigere Begriff. Gilt in diesem Fall besonders, wenn man selber das Risiko (bewusst) eingeht und eine Leistung eines Dritten (Sky) abhängig von der Leistung eines anderen (Telekom) in Anspruch nimmt oder nehmen will.
     
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