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Das Recht am eigenen Bild ist nicht grenzenlos

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. August 2018.

  1. oasis1

    oasis1 Silber Member

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    Das schreibst du Kampfposter, der hier im Durchschnitt 20 Beiträge je Tag tippt....
    Sogar oft in der Nacht um 3 Uhr....
     
  2. simonsagt

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    Tatsächlich hat sie das nicht.

    Hätte sie das, würde unter dem Bild der Name stehen. Am besten noch mit Anschrift. Und falls er sich weigert das her zu geben, könnte die Presse die Polizei einschalten und die Herausgabe der Daten erzwingen. So funktionieren echte Rechte. Die Öffentlichkeit hat kein "Recht" die Identität sowohl von Demonstranten, Straftätern oder sonstigen Personen zu erfahren. Auch dann nicht, wenn die Verbrechen vor laufender Kamera passieren oder die Leute vor der Kamera Purzelbäume schlagen.

    Da mittlerweile Identifizierung durch Gesichter trivial ist, gehören da einige Gesetze im Lichte der tatsächlichen technischen Gegebenheiten angepasst. Denn durch die identifizierbare Veröffentlichung von Gesichtern könnten sie auch gleich Name, Anschrift, usw. veröffentlichen.

    Die jetzige Rechtslage gibt einige Ausnahmen her, bei der dann doch identifzierend berichtet werden darf und die Presse hat sogar selbst einigen Spielraum, zu entscheiden, was zeitgeschichtlich relevant sei. Allerdings haben unsere Bundesverfassungsrichter was dagegen, wenn durch die Berichterstattung jemand an den Pranger gestellt wird. Eine schöne Zusammenfassung der Rechtslage kann man hier lesen, auch mit Verweis auf die entsprechenden Ansichten des BVerfG.

    Geradezu heuchlerisch finde ich übrigens, dass sie zwar sein Bildnis veröffentlicht haben, aber dann im späteren Verlauf nur sein Vornahmen mit Anfangsbuchstabe Nachnahmen zu lesen war. Ja was denn nun? Öffentliche Identifzierung oder nicht? Teilunkenntlichmachung oder was? Nur ein bisschen Pressefreiheit? Am besten dann, wenn man Clicks sammeln will.

    --

    Den Sinn deines Postings muss ich nicht verstehen, oder? Ich wünsche mir eine Presse, der Seriösität wichtiger ist als Quote und du möchtest, dass ich in die Türkei verreise. :cautious:

    Aber allgemein, mir muss glaube ich mal jemand erklären, also richtig, so mit echten Argumenten und so, und nicht nur mit irgendwelchen Beleidigungen oder Unterstellungen, in wieweit es die Pressefreiheit einschränken soll, wenn man nicht jeden "Deppen" identifzierbar auf die Mattscheibe oder Twitter/Facebook bringt.

    Eine Einschränkung der Freiheit ist für mich, wenn die Polizei denen die Kameras wegnimmt. Sie gar nicht erst drehen läßt. Wenn einer vom Politbüro daneben hockt, bevor die auf Senden drücken. Wenn Berichte mit Kritik an Organisation X oder ohne Schmähung von Organistaion Y nicht veröffentlich werden dürfen.

    Und bitte nicht vergessen: identifizierbare Veröffentlichung ist immer, ohne jede Ausnahme, eine Verletzung der Persönlickeitsrechte des Veröffentlichten. Es ist immer eine Abwägung notwendig, ob diese Verletzung doch irgendwie erlaubt oder hinnehmbar ist - und von diesen Ausnahmen gibt es dann halt noch wieder Gegenausnahmen. Und durch den technischen Fortschritt der letzten Jahre ist es sowohl leichter Personen unkenntlich zu machen, als auch "unbekannte" Personen, die nur mit einem Gesicht veröffentlicht wurden, mit ihren restlichen Daten, also Name, Herkunft, usw. in Verbindung zu bringen.
     
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  3. simonsagt

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    Noch eine Klarstellung. Die Herleitung von solchen Veröffentlichungen gründet nicht auf einem Recht der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit hat ein Interesse, welches von der Presse unterstellt wird. Und um dieses Interesse zu bedienen, darf eine Ausnahme gemacht werden und Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Ausser diese Ausnahme wird von der Gegenausnahme wieder weggekickt, welches eben abzuwägen ist. Das ganze fällt unter "Zeitgeschichte".

    Aber als Teil der Öffentlichkeit: mir bringt das nix, diverse Hackfressen unverpixelt zu sehen. Ich fühle mich dadurch nicht besser informiert. Und wenn die Presse das untestellt, unterstelle ich der Presse, die machen das nicht der freien Berichterstattung wegen, sondern wegen der Quote.

    --

    Jaja, iss ja gut. Dieses Interesse bedienen könnte man auch als Recht auffassen. Aber warum braucht es dann so abstuse Konstrukte im Kunstgesetz und Personen als Beiwerk oder Zeitgeschichte und dann noch Gegenausnahmen mit berechtigem Intresse, wo doch das Recht der Öffentlichkeit da wäre? Hmm. Vielleicht weil der Artikel im GG mit den Persönlichkeitsrechten vor der Pressefreiheit kommt?
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. August 2018
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  4. LizenzZumLöten

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    Das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" muss halt wie jedes andere Gesetz alle denkbaren Fälle abbilden, Ausnahmen befinden sich daher in vielen Gesetzestexten. Wenn etwas am Gesetzestext nicht mehr Zeitgemäß ist da sich andere Gesetzliche Rahmenbedingungen verändert haben, so erfolgen Änderungen am Textpassagen des Gesetzestextes. Im KunstUrhG zuletzt geschehen in 2001 damit dort auch der "Ehegatte/Lebenspartner" einer gleichgeschlechtlichen Ehe abgebildet wird.

    Definierte Ausnahmen von einer Ausnahme finden nur ganz selten Anwendung, denn so eine Regelung beschreibt ja einen ganz, ganz selten eintretenden Sachverhalt und nicht den Normzustand der immer zutrifft.

    Die Auflistung der Artikel im GG ist keine Reihenfolge in der sie nacheinander gelten, es ist einfach nur eine Nummerierung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. August 2018
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    @simonsagt

    Hier geht es um die Dokumentation von Zeitgeschehen. Es wird die neue Masche von Rechten gezeigt, unabhängige Berichterstattung zu verhindern. Der Hutbürger ist über 18 und ich weiß immer noch nicht, wovor Du ihn schützen willst. Der Name tut nichts zur Sache, aber sein Job als LKA Angestellter schon. Im Übrigen wirst Du ihn wegen Sonnenbrille und Deutschlandhütchen sowieso nirgendwo erkennen. Er war quasi vermummt.

    Komisch, wo warst Du eigentlich als unverpixelte Bilder der G20 Demonstanten in Hsmburg gezeigt wurden. Schau Dir mal die preisgekrönte Panorama Reportage über die „Demonstranten“ an. Kann es sein, dass hier die ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachteten Rechtsextremen von Pegida mehr geschützt werden sollen?
     
  6. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Die Annahme, eine Einwilligung zur Veröffentlichung sei entbehrlich, ist nur dann zutreffend, wenn der Einzelne nicht aus der Masse heraus sticht, es also ausreichend viele Personen abgebildet sind, wie zum Beispiel bei G20. Bei Maik G. ist das nicht der Fall.
     
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  7. srumb

    srumb Guest

    Leute - ehrlich, langsam wird es langweilig, sogar die Presse hat kein Interesse mehr an Hutträgern und durchgeknallten Berichterstattern.
     
  8. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Hallo? Wir stehen kurz vor der Apokalypse wegen diesem Mann mit Hut! :D
     
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  9. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Nö, inzwischen gibt es ja auch Interessanteres, wie Polizeibeamte oder Leute von der Staatsanwaltschaft, die ein Foto eines Haftbefehls veröffentlichen. Das ist kein Bagatelldelikt, und ich hoffe die finden heraus wer das war. Sollte das ein Beamter gewesen sein, würde ich erwarten dass ihm alle Beamtenbezüge und Pensionen gestrichen werden, und er sich dann auf Hartz-IV wiederfindet... nach seinem Gefängnisaufenthalt!
    Der Hutbürger ist da inzwischen tatsächlich das geringste Problem in Sachsen.
     
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  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Naja, er zeigt sehr anschaulich in Bildern, wie sehr die Ordnungsbehörden in Sachsen mit rechtsextremen Strukturen verwoben sind.

    Das Interesse an ihm wird aber sicher nachlassen, was auch ok ist. Wobei ich immer noch über mein nächstes Karnevalskostüm nachdenke und seins gefällt mir außerordentlich gut. :D
     
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