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Das Recht am eigenen Bild ist nicht grenzenlos

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. August 2018.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Stimmt, die hätten die Gegenanzeige der Paparazzi-Journalisten nicht aufnehmen, sondern diese gleich einbuchten sollen.
     
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  2. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Mit welcher Begründung?
     
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  3. srumb

    srumb Guest

    Also eins muss man dir lassen:
    Einem das Wort im Munde umdrehen, das kannst du!
    Aber sonst ....
     
  4. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Et Jrundjesetz vunn Kölle:
    §7: Wat wellste maache!
     
  5. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    Also bei der Firma ist es immer im Interesse der nationalen Sicherheit :whistle:
     
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  6. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

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    Tragisch. Auf die schnelle läßt sich nichts über die Hintergründe seines Freitodes herausfinden. Die unfreiwillige Berühmtheit wird allerdings nicht unbedingt hilfreich gewesen sein.

    Und genau aus diesem Grunde widerspreche ich vehement, dass beides gleich zu gewichten ist. Persönlichkeitsrechte zu mißachten muß generell abgewägt werden. Der Schaden kann immens sein und ist i.d.R. nicht rückgängig machbar. Besondere Sorgfalt ist da angebracht.

    Sobald das zeitgeschichtliche Ereignis nämlich das Beiwerk ist, musst du gezielt begründen können, warum du eine bestimmte Person im Fokus veröffentlichst. Dass sich jemand peinlich benimmt, kann beim besten Willen kein eigenes zeitgeschichtliches Ereignis sein. Sowas zu veröffentlichen ist ein an den Pranger stellen: kuckt mal, wie peinlich der Pegidist ist, so ein Trottel, will nicht gefilmt werden, obwohl er doch auf der Demo war. Kennt jemand seinen Arbeitgeber? Geiler Hut und der spricht so putzig sächsisch, laßt uns Karrikaturen von ihm machen...

    Solange die Personen das Beiwerk sind, hast du es natürlich leichter. Höhere Kunst, Zeitgeschichte, Veranstaltungen und so weiter. Auch ist der Veröffentlichungsrahmen wichtig.
     
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  7. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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  8. Monte

    Monte Talk-König

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    Entweder hast du das Video nicht gesehen oder du stellst den Sachverhalt falsch dar. Der Hutbürger möchte den Kameramann zwingen, seine Arbeit zu beenden und möchte ihn zur Polizei ziehen. Wenn das kein Eingriff in das Geschehen sein solll...

    Das ist auch nicht die Rechtfertigung. Hier geht es aber um journalistische Arbeit und um das Geschehen rum um eine Demonstration.
     
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  9. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

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    Die Arbeit des Kameramannes ist es aber nicht, Großaufnahmen von Demonstranten zu machen - und falls doch, stellen sich noch ganz andere Fragen, denn sowas zu veröffentlichen ist an große Hürden gebunden. Auch hat der Hutbürger nicht gefordert, dass er aufhört zu arbeiten, sondern er wollte nicht Mittelpunkt des Bildes sein. Als der Kameramann nicht nachgab, hat er ihn zur Polizei gezerrt, weil er sich im Recht fühlte. Er hat auch in kein Geschehen eingegriffen. Er ist nicht dazwischen gegangen, als der Kameramann etwas anderes gefilmt hat.

    Du kennst die Gesetze offenbar nicht, nach denen man eine Person ohne Unkenntlichmachung veröffenlichen darf. Die Einschätzung des Medienrechtsexperten vom ZDF war genaus das: er hat sich erstaunlich verhalten.

    Es gibt vier Ausnahmen, bei denen bei einer Veröffentlichung das Persönlichkeitsrecht verletzt werden darf. Und eine Ausnahme von der Ausnahme. Spätestens bei der Ausnahme der Ausnahme hätte Schluss sein müssen. Diese Ausnahme ist nämlich ein berechtigtes Intresse der Person gegen so eine Veröffentlichung. Und durch aufgenommenes Verhalten nicht in der Öffentlichkeit bloß gestellt zu werden, wäre so ein Interesse.

    Die anderen Ausnahmen sind höhere Kunst. Fällt Flach. Landschaftsaufnahme. Auch nicht. Aufnahme einer Demo? Nope, die Weigerung als Großsaufnahme zu dienen ist nicht die Demo, auch würden Einzelbilder sowieso nicht als Bilder über die Demo fallen, da die Einzelpersonen Beiwerk zur Demo sein müssen.

    Übrig bleibt Zeitgeschichte. Und selbst wenn das irgendwie zeitgeschichtlich relevant wäre, dass da einer sich aufspielt und zum Idioten macht. Selbst dann, darf man sojemanden nicht einfach an den öffentlichen Pranger stellen.

    Lies den Artikel für diesen Thread mal aufmerksam durch. Einig sind sich alle nur, dass gefilmt werden durfte. Ungeklärt am Ende des Artikels ist, ob der Mann hätte unverpixelt veröffentlicht werden. Und in einer Situation wo das nicht eindeutig ist, geht ein seriöses Reporterteam her und schafft erstmal nicht rückgängig machbare Tatsachen und veröffentlicht ihn halt mal eben. Der Beitrag in dem sie das taten hätte keinen Informationsverlust erlitten, denn schließlich ging es um die Behinderung durch die Polizei. Und das ist für mich ganz klar ein Fehlverhalten der Reporter. Entweder sie haben geschlampt oder ganz bewußt ein Rachevideo gemacht.

    Nochmal: dass er sich geweigert hat im Mittelpunkt zu stehen ist genau die Rechtfertigung, die der Medienrechtsexperte vom ZDF angeführt hat, als er meinte, das war ein "erstaunliches" Verhalten. Und die Begründung finde ich lächerlich!

    Und das habe ich überspitzt formuliert: du kannst jeden filmen und wenn sich einer weigert, kannst ihn veröffentlichen. Und wenn er dann noch einen komischen Dialekt hat oder ein lustiges Hütchen oder irgendwelchen Unsinn labert, umso besser. Höhere Chancen auf ein virales Video und Memes.

    Oder anders gefragt, findest du es rechtlich in Ordnung, das der Hutbürger ohne Unkenntlichmachung auf den sozialen Medien veröffentlicht wurde? Und falls ja, nach welchem Paragraphen? Ich frage gezielt, da das eine Sache ist, die erstmal verboten ist und vom Veröffentlicher in jedem Einzelfall begründbar sein muss.
     
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  10. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Ich frage mich, wie einige hier reagieren würden, wenn statt es statt um AfD, Pegida und einen augenscheinlich rechts angehauchten LKA-Mitarbeiter um Grüne, Pro Asyl und einen zur Abschiebung ausgeschriebenen und untergetauchten abgelehnten Asylbewerber gegangen wäre.

    Okay, schlechtes Beispiel - wäre wohl nur interessant, wenn irgendwelche rechten Schläger auftauchten, sonst nix Presse :D.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. August 2018