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Das Recht am eigenen Bild ist nicht grenzenlos

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. August 2018.

  1. LizenzZumLöten

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    ? ... Das von dir zitierte soll auch keinerlei Relevanz zu einer Veröffentlichung haben, es geht dort einzig und allein darum srumb die Begrifflichkeit "was auf einer Demo ist" begreiflich zu machen, nicht mehr und helfen dieses Informationsdefizit zu beseitigen.
     
  2. -wolf-

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    Aber auch im Bereich Leichte Sprache hinkt Deutschland anderen Ländern deutlich hinterher. Das käme durchaus auch Menschen mit nicht so hoher Bildung zu Gute. Ich sehe das daher nicht nur im Bereich Barrierefreiheit.
     
  3. simonsagt

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    Es ist natürlich Veröffentlicung gemeint gewesen. Sieht man mal, wie schnell das verwechselt werden kann ;).

    Dann sei allen die da drüber sinnieren nochmal gesagt, wo das ganze stattgefunden hat, hat nichts zu bedeuten. Allenfalls für irgendwelche moralischen Betrachtungsweisen.

    Was mich dann in dem Zusammenhang tatsächlich interesieren würde, wenn da Demonstranten zu einer Demo gehen und keine Schilder dabei haben oder Parolen von sich geben, ob man sie dann nach der Ausnahme für Veranstaltungen oder nur nach der Ausnahme für Landschaftsaufnahmen veröffentlichen darf.

    Weil wenn welche am Demonstrieren sind, ist ja per Definition die Demonstration dort wo die Demonstranten sind. Egal ob die nun eine Genehmigung haben, gerade dort zu demonstrieren oder nicht. Eine leere Demonstrationswiese wo keiner drauf ist, ist ja keine Demonstration :D.
     
  4. FilmFan

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    Ja, darum gibt es bei 2 Juristen 3 Meinungen und bei 3 Gerichtsverfahren 4 verschiedene Urteile. Und die gesetzgebenden Politiker wundern sich am Ende, daß ihr Gesetzestext in der Praxis ganz anders umgesetzt wird als sie es wollten. So sieht die Realität aus.
     
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  5. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Juristen sind,im Gegensat zu Otto Normalverbraucher, in der Lage zu erkennen wann sie interpretieren und wann sie sich nur auf den Text beziehen.
     
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  6. LizenzZumLöten

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    Demonstrationen sind anmeldepflichtig, so eine Anmeldung dürfte nachdem was man so im Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) findet dann die folgenden Angaben enthalten:

    Name des Anmelders/der Anmelderin
    Datum der Versammlung
    Versammlungsmotto
    Veranstaltungsbeginn und -ende
    Verlauf der Versammlung (Route)
    (Zwischen-)Kundgebungsorte
    Anzahl der erwarteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer
    Anzahl der beabsichtigen Ordnerinnen und Ordner
    Kundgebungsmittel (Lautsprecherwagen, Megaphone, Trommeln)
    Name des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin

    In so einer Demonstrationsanmeldung muss also unter andern auch angeben sein wann, und wo die öffentliche Versammlung/Aufzug unter freiem Himmel geplant ist und stattfindet soll. Dadurch ist dann schon ganz genau definiert wo und wann die Demo passieren wird, auch wenn die Wiese dann leer bleiben sollte und das obwohl die Demo nicht abgesagt worden ist, ist es immer noch eine Demo wo die entsprechenden Rechte dafür gelten.
     
  7. Monte

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    Du kannst z.B. sicherlich einen Kameraschwenk über eine Straße machen und diese Bilder auch veröffentlichen. Was nicht geht, sind Menschen in Großaufnahme zu zeigen. Aber wenn jemand auf einem öffentlichen Platz ist und bei erwähnten Kameraschwenk mal eben kurz nebenbei zu sehen ist, dann ist das natürlich auch statthaft.
     
    sarkom gefällt das.
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    Nein, so sieht ein Klischee aus.
     
  9. Monte

    Monte Talk-König

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    Dazu sollte bei einem Text eigentlich jeder in der Lage sein.
     
    Real-dBoxer und a.k.a.moznov gefällt das.
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Du bist ja nicht mal in der Lage, einfache Forentexte zu verstehen.