1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Das Recht am eigenen Bild ist nicht grenzenlos

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. August 2018.

  1. LizenzZumLöten

    LizenzZumLöten Board Ikone

    Registriert seit:
    8. September 2009
    Beiträge:
    3.026
    Zustimmungen:
    705
    Punkte für Erfolge:
    123
    Anzeige
    ... und sogar, wenn der Mann dort in einem Gebüsch "pimpern" gewesen wäre, so wäre das auch noch auf der Demonstration gewesen.
     
  2. grummelzack

    grummelzack Platin Member

    Registriert seit:
    11. September 2008
    Beiträge:
    2.201
    Zustimmungen:
    4.601
    Punkte für Erfolge:
    213
    Deinem Beitrag nach zu urteilen gehe ich davon aus, daß du mir das Gesetz (ErbStG) § 13a erklären kannst. Nur mal so als Beispiel.
     
  3. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Ich habe bei Gericht oft das Gegenteil erlebt:
    Wenn jemand etwas nicht verstehen kann (davon gibt es mehr als du glaubst) oder verstehen will (auch die werden immer mehr), kannst du es ihnen nicht erklären.
    Ganz abgesehen von der grundsätzlichen Akzeptanz von Recht bei den Menschen.
    Wenn du dich mal etwas mit dem Begriff "Rechtspositivismus" befasst, ahnst du vielleicht, was ich meine.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. August 2018
    Monte gefällt das.
  4. LizenzZumLöten

    LizenzZumLöten Board Ikone

    Registriert seit:
    8. September 2009
    Beiträge:
    3.026
    Zustimmungen:
    705
    Punkte für Erfolge:
    123
    Gesetzes Text muss aber auf den Punkt genau formuliert sein, so dass es da keinerlei interpretations Spielraum gibt. Daher werden dort eindeutige Begriffe aus dem Amtsdeutsch verwendet und dieser Umstand macht es teilweise dem Laien dann auch so schwer diese Texte beim Lesen zu verstehen; daher wann immer nötig sich zum Lesen eine Fassung mit Kommentar nehmen.
     
    Monte und Real-dBoxer gefällt das.
  5. LizenzZumLöten

    LizenzZumLöten Board Ikone

    Registriert seit:
    8. September 2009
    Beiträge:
    3.026
    Zustimmungen:
    705
    Punkte für Erfolge:
    123
    So etwas wie § 13a im "Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz" (ErbStG) wo es um "Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften" muss schon auf Grund dessen da es um einen recht speziellen Teil des Rechts geht sehr technisch und daher auch kompliziert werden. Das liegt aber in der Substanz des Rechts um das es dort geht und für so etwas gibt es ja dann den Fachanwalt für Steuerrecht.
    Hier im Forum werden ja nicht mal die ersten Artikel des "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" richtig verstanden und die sollten nun wirklich verständlich sein.

    ... das mit dem (ErbStG) ist off-topic und nur ein Ablenkungsversuch
     
    Rafteman, Real-dBoxer und Monte gefällt das.
  6. Monte

    Monte Talk-König

    Registriert seit:
    23. Juli 2003
    Beiträge:
    5.274
    Zustimmungen:
    1.926
    Punkte für Erfolge:
    163
    Viel Spaß.
     
  7. Monte

    Monte Talk-König

    Registriert seit:
    23. Juli 2003
    Beiträge:
    5.274
    Zustimmungen:
    1.926
    Punkte für Erfolge:
    163
    Ich glaube, das ist eine vielleicht gut gemeinte, aber dennoch ziemlich naive Sichtweise. Die Welt ist in vielen Dingen komplexer geworden, entsprechend sind es auch die Anforderungen, die an Recht und Gesetz gestellt werden.
    Man darf auch nicht vergessen, dass Jura nun wirklich ein Hochschulfach ist - und es eben da wie in allen anderen Gebieten auch eine Fachsprache gibt.

    Medizin geht ebenfalls alle an - aber dennoch brauchen Ärzte zur präzosen Beschreibung ihre Fachsprache.

    Die wichtigstens Dinge: Ich darf nicht stehlen und nicht morden, sind auch allen bekannt. Dennoch gibt es die entsprechenden Delikte noch immer.
     
    Real-dBoxer und LizenzZumLöten gefällt das.
  8. Monte

    Monte Talk-König

    Registriert seit:
    23. Juli 2003
    Beiträge:
    5.274
    Zustimmungen:
    1.926
    Punkte für Erfolge:
    163
    Ja, er hat sich selbst in den Mittelpunkt geschoben. Möglicherweise ist ihm das jetzt nicht mehr ganz so angenehm.

    Und noch ein Aspekt: Auf die Idee, dass jemand demonstrieren gehen und dabei nicht gesehen werden will, muss man auch erst einmal kommen. Vielleicht sollte Pegida nur noch im Dunkeln rausgehen?
     
    Real-dBoxer gefällt das.
  9. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

    Registriert seit:
    11. April 2014
    Beiträge:
    3.563
    Zustimmungen:
    1.410
    Punkte für Erfolge:
    163
    Wenn du Demonstranten bei etwas anderem als ihrer Demonstrationstätigkeit filmst, ist das nicht gedeckt durch die Ausnahmen, die dir den Bruch mit dem Persönlichkeitsrechten erlauben für Aufnahmen von Demonstrationen. Schon mal aufgefallen? Du darfst Bilder von Demonstrationen anfertigen bzw. veröffentlichen - nicht von Demonstranten. Und auch nicht Bilder "auf" einer Demonstration, sondern "von" der Demonstration.

    Leute die zu einer Demonstration gehen, sind durch diese Momentaufnahmen gedeckt, weil sie der Hintergrund und nicht der Vordergrund sind. Falls sie schon Plakate hochhalten oder Parolen von sich geben, sind sie dann natürlich eindeutig am Demonstrieren und "die Demonstration". Einzelne Demonstranten darfst dann aber trotzdem nicht herausfokussieren und nur diesen veröffentlichen. Ein Einzelner ist nunmal keine Demonstration.

    Wie gesagt. Das Bild muss von der Versammlung sein. Nicht von Personen, die auf der Versammlung sind. Nur wenn du ein Bild von der Versammlung anfertigst, als Hauptmerkmal, wird im Gesetz hingenommen, dass auch einzelne Personen erkennbar sind.

    Weil natürlich jeder am Buchstaben des Gesetzes drehen will und seine Sichtweise für den aktuellen Fall möglichst im eigenen Sinne haben will.

    Wenn es eindeutig wäre, bräuchte es keine höheren Instanzen, die erste würde es schon richtig machen. Und die meisten Fälle würden gar nicht erst vor Gericht landen, weil beim Kläger und Beklagten keine Mißverständnisse wären und sie schon vorher wüssten, wie das Gesetz auf ihre Lage zutrifft.

    Aber das ist ja eigentlich sogar ein Zeichen dafür, dass sogar die Juristen die Gesetze nicht verstehen.

    Das beißt sich doch nicht mit verständlichen Formulierungen. Tatsächlich ist das doch genau die Kritik des Sprichwortes. Wenn man so komplizierte Formulierungen und Winkelzüge braucht um das alles zu formulieren, hat man es nicht gut genug verstanden.

    Abgesehen davon gibt es genug Gesetze mit schwammigen Formulierungen. Wie etwa wirksam, wirkungsgleich, berechtiges Interesse, usw.
     
    FilmFan gefällt das.
  10. srumb

    srumb Guest

    Also jetzt solltest du wirklich deine Lizenz zum Löten nehmen und deine haarsträubenden abstrusen Theorien, respektive Gesetzesauslegungen für dich behalten.
    Diese Aussage hat nun wirklich nur Trinkhallencharakter!

    Wo ist definiert, was eine Demo ist, wann und wo sie beginnt und endet? Da hast du echte Wahrnehmungs- bzw. Auslegungsdefizite!
     
    FilmFan gefällt das.