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Vorfall mit ZDF-Team: Pegida-Demonstrant ist LKA-Mann

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. August 2018.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    Sieh an.
    Sind AfD-Wähler nicht eher erfolgs- und erwerbslose Verlierertypen, ohne Bildung, etc. ?
     
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  2. straller

    straller Platin Member

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    Der Bundeswahlleiter verbreitet "Fake-News"? Interessant.

    Ergebnisse Sachsen - Der Bundeswahlleiter

    Die 27% sind korrekt. In absoluten Zahlen haben ca. 20,1% der Wahlberechtigten in Sachsen für die AfD gestimmt. Das steht aber auch auf der Seite des Bundeswahlleiters.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Als LKA angestellter ist das aber eine Sache die er hätte wissen müssen.

    Ich denke der wird sich jetzt nach einem anderen Job umsehen dürfen.
     
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  4. Kirk^

    Kirk^ Gold Member

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    Da kannst du ganz stark von ausgehen - der wird seinen Job los sein! Gut so!
     
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  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Weil die Behörde sich wegen so einem "Schlauberger" lächerlich gemacht hat.
     
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  7. LizenzZumLöten

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    ... Polizisten sind an der Wahlurne auch nur Menschen wie alle anderen Wähler auch.
     
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  8. Kirk^

    Kirk^ Gold Member

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    Für Angestellte des Öffentlichen Dienstes nehmen Aufgaben für den Staat wahr. Für sie gilt eine besondere politische Loyalitätspflicht. Danach müssen sich Beschäftigte durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.
    Das Ansehen des öffentlichen Arbeitgebers darf nicht beschädigt werden. Wie weit diese Verpflichtung geht, richtet sich auch danach, wie hervorgehoben die Aufgaben sind, die jemand wahrnimmt, und welche Stellung er in einer Behörde hat.
     
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  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ist das vergleichbar mit "den kriminellen Ausländern"?
     
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  10. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Festzustellen ob eine Straftat vorliegt ist Aufgabe der Strafverfolgungbehörden nicht des Anzeigers. Der Anzeiger darf nur keine falschen Angaben machen.
    Auch eine vermeintliche Beleidigung kann man natürlich anzeigen, nur darf man dabei wie gesagt nicht lügen.
     
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