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Kritik an Vorgehen gegen ZDF-Reporter in Dresden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. August 2018.

  1. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Doch, das gibt es.

    3. Bilder von Versammlungen

    Die freie Darstellung von Versammlungen gilt für alle Ansammlungen von Menschen, solange sie den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun. Umfasst sind demnach nicht nur Demonstrationen, sondern z.B. auch Kongresse oder Vereinsveranstaltungen.

    Die Veranstaltung muss allerdings in der Öffentlichkeit stattfinden. Rein private Veranstaltungen sind nicht erfasst.

    Voraussetzung ist, dass die Versammlung als solche Gegenstand der Abbildung ist und nicht die teilnehmenden Personen. Entsprechend § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG muss das Gesamtgeschehen im Vordergrund stehen und die Personen müssen diesem eindeutig untergeordnet sein. Die Abbildungen einzelner Personen fällt allgemein nicht unter diese Ausnahme.
    Fotos und Videos ohne Einwilligung veröffentlichen

    Wenn das ZDF Team die Kamera auf die Plakate focussiert hätte, wäre der teilnehmende Demonstrant mit Kopfbedeckung in den Nationalfarben Deutschlands sicher nicht auf Ginzel zugegangen um ihm das Filmen seiner Person zu untersagen.
     
    Schnellfuß, Gast 144780 und DocMabuse1 gefällt das.
  2. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Du hast meine Frage nicht beantwortet. Entweder ist dir das entgangen oder du erkanntest, daß deine Antwort darauf doch recht extrem faschistisch ausfallen würde.
     
  3. strotti

    strotti Board Ikone

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    Dumm nur, dass seine Person erst dann fokussiert wurde, als er auf die Kamera zulief, um zu brüllen, dass er nicht gefilmt werden will. Sein Problem war schlicht und einfach, dass er das Filmen ("Sie begehen eine Straftat") untersagen wollte, anstatt darauf hinzuweisen, dass er nicht möchte, dass Aufnahmen seiner Person veröffentlicht werden. Dagegen, dass er als Teil der offensichtlich demonstrierenden Gruppe aufgenommen wurde, kann er ohnehin nichts machen, bei einer Veröffentlichung von Gruppenszenen hätte er auch keine Chancen.

    Strotti
     
    Monte gefällt das.
  4. srumb

    srumb Guest

    Q.e.d. - schon sitzt man in der rechten Ecke, wenn es denn so in die "liberale" Weltanschauung passt.
     
  5. LizenzZumLöten

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    Laut dem Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, 18.06.2018 - 15 W 27/18) bleibt das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) bei der Veröffentlichung journalistischer Fotos gültig, somit gilt die DSGVO dafür nicht.
     
  6. LizenzZumLöten

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    Im Falle von Bildern die auf einer Demonstration entstanden sind geht es um KunstUrhG §23 Absatz 1 Ziffer 3, nicht wie fälschlicherweise angedeutet um Ziffer 2.
     
  7. FilmFan

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    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Woher weißt Du das? Warst Du dabei?
     
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    Eine schriftliche Zustimmung ist auch gar nicht nötig.
     
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  9. Monte

    Monte Talk-König

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    Lustig: Du reihst wenig sinnvoll verschiedene pauschale Behauptungen aneinander, um dann damit zu enden, dass du den Mangel an Differenzierung und Toleranz beklagst. Liest du eigentlich deine eigenen Beiträge?
     
  10. Monte

    Monte Talk-König

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    Schon mal davon gehört, dass man Zitate als Zitat kenntlich machen sollte?
     
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