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ZDF-Team bei Pegida-Demo von Polizei behindert

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. August 2018.

  1. LizenzZumLöten

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    Der Pegidaheini, hat es nicht nur darauf angelegt gefilmt zu werden, er hat obendrein durch diese seine Aktion eine Nachricht erzeugt welche auch publiziert worden ist.
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Hallo, zweierlei Maß?
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Persönlichkeitsrechte:

    Verboten ist das Fotografieren von Personen hingegen dann, wenn die Person sich im Moment des Ablichtens in einer Situation befindet, welche Sie in ihrer Menschenwürde verletzen könnte.

    Sonst ist doch die Teilnahme an einer PEGIDA-Demo immer eine solche. :)
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Eine Nachricht erzeugt, was es nicht alles gibt.
     
  5. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Eine Nachricht ist es doch nur durch die Veröffentlichung durch Herrn Ginzel geworden, warum auch immer. ;) Wie sich nun herausgestellt hat (das Ergebnis der internen Untersuchungen der Polizei kann man u.a. bei Welt nachlesen), gab es nicht nur eine Feststellung der Personalien, welche sich wirklich schnell erledigt hätte, sondern auch zwei Anzeigen wegen Beleidigung, eben auch eine von einen Mitglied des Filmteams gegen den Mann mit dem auffälligen Hut. Das hat die ganze Angelegenheit in die Länge gezogen, insofern war die "Behinderung" auch/eher eigenverschuldet. Ist schon irgendwie interessant, dass von alledem Herr Ginzel nichts mitbekommen haben will. ;) Die Überschrift sollte insofern hintenan besser ein Fragezeichen bekommen. ;)
     
    srumb und simonsagt gefällt das.
  6. digitalpeter

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    Merkt ihr eigentlich noch, wie lächerlich diese Diskussion hier jetzt ist? Alles gesagt, zumachen hier.
     
    oasis1 gefällt das.
  7. simonsagt

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    Wir sind nicht in Amerika. Die "verbotene Frucht" gibt es hier nicht so wie dort. Der Exekutive ist es durchaus verboten diverse Dinge zu tun, die illegal sind. Du als Privatperson, wenn du Beweise liefern kannst, sind die nicht automatisch unzuläßig, nur weil sie ein Polizist in der Situation nicht hätte anfertigen dürfen. Ggf. kann dir natürlich eine Strafe blühen oder die Beweise werden dann dennoch abgelehnt. Das hat sich dann ja auch bei diesen Dashcams gezeigt. Und waren da nicht auch mal so Steuersünder-CDs?

    :ROFLMAO:. Und ist dir schonmal aufgefallen, wie seriöse Nachrichten aussehen, wenn jemand gefilmt wird und diese Person durch ihr Handeln die "Nachricht" ist? Selbst der widerlichste Terrorist ist ein mutmaßlicher solcher und sein Abbild wird unkenntlich gemacht, solange er nicht zu Fahndung ausgeschrieben ist.

    Der Schlammassel mit den Gegenseitigen Anzeigen und Beleidigungen danach ist mir wurscht. Aber wenn die "Nachricht" der Einzelne Demonstrant ist, der sich vom Pulk abgespalten hat, und sich mit dem Kamerateam anlegt, weil er nicht ins Gesicht gefilmt werden will, dann ist das keine Berichterstattung mehr über die Demonstration. Auch wenn der Schlauberger sich das erstmal selbst zuzuschreiben hat, er verwirkt dadurch nicht seine Persönlichkeitsrechte. Auch nicht, wenn er eigentlich zu einer Demonstration gehen wollte oder gerade am marschieren war.

    Für mich ist der "Skandal" an der Sache die Veröffentlichung des Filmmaterials auf Youtube.

    Um mal einen Vergleich zu bringen. Überspitzt und an den Haaren herbeigezogen. Aber um zu zeigen, dass Aufnahmen einer Demonstration eben nicht die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer ausser Kraft setzen, egal was passiert:

    Eine Demo läuft. Ein Teilnehmer hat einen Schlaganfall. Ein filmendes Kamerateam nimmt sofort den Betroffenen in den Fokus und die eigentliche Demo gerät in den Hintergrund. Sie ist gar nicht mehr wichtig und bis die Rettungskräfte eintreffen wird munter weiter der Erkrankte gefilmt. Sind nun die Aufnahmen der Person automatisch frei veröffentlichbar, weil sich die Person ja auf einer Demo befand und Aufnahmen von Demonstrationen bei den Rechten am eigenen Bild eine Ausnahme haben?
     
  8. E.M.

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    Die Nachrichtenkonsumenten werden durch die örMedien permanent prädisponiert. Im vorliegenden Fall hat der "Journalist" einfach den Grad der Abrichtung überschätzt. Das Publikum ist noch nicht so weit. Es wird aber weiter konsequent daran gearbeitet werden.
     
  9. E.M.

    E.M. Gold Member

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    Ja dann geh zum Arzt. Halluzination – Wikipedia
    Alternativ kannst Du das in Deiner Sebsthilfegruppe erörtern.
    Du brauchst mir nicht zu danken. Ich helfe gern.
     
  10. LizenzZumLöten

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    Du magst das persönlich lächerlich finden, aber Fakt ist der Mann hat sich selbst durch sein eigenes Verhalten zu einer Nachricht gemacht und dieser Teil ist als wichtiges, verursachendes Element mit in die gesamte Veröffentlichung also inkl. des Teils mit der Polizei eingeflossen. Wenn das dem Mann nicht passt steht es ihm ja frei den Presserat zu kontaktieren oder gleich den Rechtsweg zu beschreiten. Die Pressefreiheit ist ein sehr hoch angesiedeltes Rechtsgut im Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.