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Formular zur Befreiung für Nebenwohnungen steht zur Verfügung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. August 2018.

  1. LizenzZumLöten

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    Was du da forderst hat das BVG in seinem Urteil aber "nicht als Prozedere gefordert" ... lies selber nach, wenn du das nicht glaubst es ist Az. 1 BvR 1675/16 u.a. ... Tante Google sollte es finden.
     
  2. LizenzZumLöten

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    Da wäre ich nicht so sicher, dass der alles Sticht, ...es gibt hier im Forum vermutlich noch den ein oder anderen mehr der wie ich "damals" einen Sinclair ZX80 Computer hatte!
     
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  3. BartHD

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    Wo genau hab ich behauptet, dass BVG hätte das in seinem Urteil so verlangt? In der Klage ging es einzig und alleine um die Rechtmäßigkeit. Diese Frage wurde ja nun geklärt.
     
  4. LizenzZumLöten

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    Wenn dir das Wort "fordert" nicht passt und du nun unbedingt alles auf die Goldwaage legen möchtest, wie wäre es dann mit "was du im Post als These wie es sein sollte, aufgestellt hattes" ...besser so?
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    In Deutschland besteht Meldepflicht, es wird da ganz klar zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden.
    Also machbar.

    Aber gar nicht nötig, schau dir mal die Formulare des Beitragsservice an.

    https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e182/Buergerinnen_und_Buerger_weitere_Wohnung_0105.pdf

    Alles bereits auf dem Papier verknüpft und mit Sicherheit auch in der Datenbank.
    Die beitragspflichtige Nebenwohnung ist genau einer Hauptwohnung zugeordnet.
    Dass an dieser Adresse 2 Personen mit gleichen Namen und Geburtsdatum gemeldet sind, dürfte doch sehr unwahrscheinlich sein.
    Und selbst wenn, ließe sich der Einzelfall klären.

    In Deutschland gibt es rund 600.000 gemeldete Nebenwohnungen, das sollte doch machbar sein.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. August 2018
    Gast 144780 und LizenzZumLöten gefällt das.
  6. Solmyr

    Solmyr Guest

    Ich denke mal eher, man will so Beitragszahler abkassieren, die sich nicht kümmern. Weil sie z.b. keine Ahnung haben.....
     
    Gast 144780 und FilmFan gefällt das.
  7. LizenzZumLöten

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    Das alles was im Formular des Beitragsservice steht auch im Datensatz der Datenbank vorhanden ist, davon sollte man ausgehen können.
    Das bedeutet noch lange nicht das man nach allem suchen kann. In Relationalen Datenbanken (dem am häufigsten vorkommenden Datenbanktyp) kann man nicht so ohne weiteres nach allem was an Daten vorhanden ist suchen, und in einer bestehende Datenbank die in Betreib ist die Schlüssel umzustrukturieren/zu erweitern ist keine so lapidare Angelegenheit, da ist das Risiko von Datenverlust immer gegeben.
     
  8. strotti

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    Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass eine Zweitwohnung nicht nur von demjenigen genutzt wird, der Mieter/Eigentümer dieser Wohnung ist. Es soll Menschen geben, die reale Verwandte und Freunde haben, auch wenn das extrem unwahrscheinlich erschient, wenn man sich hauptsächlich im Internet bewegt.
    Im Übrigen halte ich natürlich die Entscheidung des BVerfG in dieser Frage für völlig richtig.

    Strotti
     
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Aber auch die bezahlen Beitrag für ihren Hauptwohnsitz oder sind eben beitragsbefreit. :)
     
  10. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Genau das hab ich doch bereits auf Seite 1 geschrieben, genau darauf wird auch abgezielt.