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Kabelanschluss weiter nutzen trotz Sat-Anlage des Vermieters ?

Dieses Thema im Forum "Digital TV für Einsteiger" wurde erstellt von Silverfox2018, 20. Juli 2018.

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  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ja da hat sich in der letzten Zeit viel geändert. Rate mal warum man so viele Fremdsprachenpakete ins Kabel genommen hat?! ;)
    Heute bekommt man das nicht durchgesetzt.
    Aber das will der TE ja auch überhaupt nicht er will kein Sat sondern Kabel!
     
  2. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Und auch heute gibt es kein Gericht, daß gegen den Wunsch der Eigentümerversammlung irgendetwas erlaubt.
    Ich habe es selbst durchgezogen und die türkischen Kläger hatten nicht den Hauch einer Chance.
    Aber so wie ich das alles bisher hier verstanden habe geht es um eine Mietwohnung, da sieht alles nochmal ganz anders aus.
    Zusätzlich gibt es ja heute manigfaltige Möglichkeiten sich seine gewünschten Sender über alle möglichen Quellen zu besorgen, da braucht es kaum noch eine Antenne auf dem Dach.
    Ich denke heute hätten es irgendwelche Kläger noch schwerer ein positives Urteil zu bekommen, vor allem wenn jemand meint irgendwelche vernachlässigbaren Sender eines Landes, z.B. BBC, haben möchte. Die Richter würden so einen Fall erst nicht mal annehmen.
    Gottseidank ist das Recht von Eigentum immer noch sehr hoch angesiedelt.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das geht alles 100% am Thema vorbei hier will niemand Sat, und wozu sollte man klagen wenn Sat doch genutzt werden könnte.
     
  4. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Ich gebe Dir Recht aber ich glaube der, der SAT ins Spiel gebracht hat ist ein User den ich gesperrt habe, deshalb kann ich das nur aus Zitaten und Antworten ableiten.
     
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  5. oasis1

    oasis1 Silber Member

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    So ist es.
    Wenn aber das hier gegeben ist...-
    Dann solltest du mal erklären, wie das beispielsweise in einem Hochhaus allein in Bezug auf die Kabelführung und Erdung funktionieren soll, wenn nur ein Mieter im EG alle Instanzen bis zum BGH durchgefochten hat.
    Ich gehe nicht davon aus, dass ein HE eine Kabelführung durch das Treppenhaus dulden muss.

    Dessen mal ganz ungeachtet:
    Die meisten Mieter oder Miteigentümer machen schon nach der zweiten Instanz schlapp.
     
  6. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Also wir brauchten nichtmal in eine zweite Instanz und Wunschdenken macher User hier hat nun wirklich nichts mit der Realität zu tun.
     
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  7. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Und wenn man Ziffer [12] liest, weis man auch warum. Es ist eine Polin, die die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat und trotzdem das Recht zugesprochen bekommen hat, polnische Programme sehen zu wollen und können, die (2009) nicht über das vorhandene KabelTV empfangbar sind. Man sollte schon alles verstehend lesen!!!
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Heute würde sie das auch nicht mehr durch bekommen! ;)
     
  9. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Auch wenn „Vergleiche hinken“, demnächst wird noch jemand den Zeitungskioskbesitzer um die Ecke darauf verklagen, ihm die Times anbieten zu müssen, weil er gerne britische Zeitungen liest und andere die Zeitung woanders auch zu kaufen bekommen. Wer das hier aus dem Forum sein könnte, kann man schnell erraten!!!;):)
     
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  10. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Es gibt seit 2009 kein neues Urteil aus Karlsruhe, welches dem vorgenannten widerspricht. Wer also hier im Unterforum "Digital TV für Einsteiger" Informationen sucht, der kann das verlinkte Urteil in Ruhe lesen. Die vorgenommene Güterabwägung ist doch sehr ordentlich: Die Eigentümerinteressen sind sehr wohl berücksichtigt worden: Der Eigentümer hat jede Menge Rechte - aber er kann den Sat-Empfang nicht verbieten.

    Heute bekommt man das sogar noch leichter durch, weil sich die Anzahl der Sat-Programme inflationär vermehrt hat. :cool:

    Allein auf Astra 28 reden wir über mehr als 200 kostenlose und unverschlüsselte Fernsehprogramme (im Spotbeam-Empfangsbereich). Weiterhin gibt es HD und UHD / 4K.

    Die Schere zwischen Sat und Kabel geht immer weiter auseinander. In der aktuellen Ausgabe von "Digital Fernsehen" steht dazu ein interessanter Artikel: Selbst mit einer 35cm-Antenne lassen sich Tausende von Fernsehprogrammen empfangen, wenn man sich einen Motor dazu "bastelt". :cool:

    Von Vorteil ist es, wenn der Mieter einen Südwest-Balkon hat, wo er eine Sat-Antenne getarnt oder unauffällig aufstellen kann.

    Das ist seit dem Urteil des BGH VIII 207 / 04 völlig klar.

    Dieser Thread hat inzwischen die Tags "Mietrecht" und "Sat-Anlage". (Wer schreibt eigentlich diese Tags?) Unser Forum generiert Einkünfte, indem die Themen bei Google ein hohes Ranking genießen.

    Wer durch Zufall oder Google auf den Thread gestoßen ist, dem empfehle ich, das verlinkte BGH-Urteil zu lesen. Dort ist alles gut beschrieben.

    Außerdem war es mir wichtig, den Unfug, den @Kapitaen52 geschrieben hat, nicht unkommentiert stehen zu lassen

    @Kapitaen52 gibt selber zu, dass er das verlinkte Urteil gar nicht gelesen hat. Er ist insofern ein merkwürdiger Diskussionspartner, der sachliche Argumente gar nicht zur Kenntnis nimmt.

    Stamm-User des Forums kennen den "Kapitän" schon aus anderen Bereichen, z. B. aus dem DAB+ Unterforum, wo er sich als hartnäckiger DAB-Gegner präsentiert. Auch dort fällt der User nicht gerade durch sachliche Argumente auf.

    @oasis1: im konkreten Fall wird ein alter Kamin oder Schornstein genutzt. Was die Verkabelung anbetrifft, hatte ich auf Sat-IP verwiesen. Für die 200 FTA-Programme von 28 Ost brauche ich keinerlei Kabel-Verbindung zur Antenne. Das geht alles drahtlos mit Sat-IP.

    In einer Zeitschrift, deren Name hier nicht genannt wird, war vorigen Monat ein großer Artikel über Glasfaser-Technik zur Sat-Verteilung. Das ist relativ neu und nicht billig, aber die Technik ist da.

    Das teuerste an einer Dachantenne dürfte die VDE-konforme Erdung sein, falls es noch keine Blitzschutz-Anlage gibt. Ich stimme @oasis1 zu, dass viele Mieter angesichts dieser Kosten dann lieber verzichten.

    Der Thread-Ersteller hat geschrieben, dass er die stolze Summe von 75 € für Pay-TV zahlt. Er zahlt die Sky-Listenpreise und hat dazu Unitymedia Allstars.

    Wer in der Größenordnung von 900 € im Jahr für Pay-TV denkt, der sollte auch das Geld haben, eine ordentliche Dachantenne vom Fachmann bauen zu lassen.

    Ein weiteres Problem für die "Häuslebauer" ist die UKW-Abschaltung. In Sachsen ist sie im Kabel gesetzlich vorgeschrieben.

    @DVB-T2 HD: Schau doch bitte genau hin, was im Text steht. Das Informationsinteresse wurde als "offensichtlich" anerkannt. :cool:

    Es wurde eben gerade darauf verzichtet, hier irgend welche Hürden aufzustellen.

    Ich interpretiere das Urteil deswegen positiv. Wie das LG Berlin vor Jahren an anderer Stelle geschrieben hat, dürfen die Anforderungen an das Informationsbedürfnis "nicht überspannt" werden.

    Genau das tut der BGH. Die Beklagte erzählt eine Geschichte, warum sie ihre Informationsfreiheit verletzt sieht - und der BGH winkt das durch. Da kommt keine Nachfrage - nichts - da wird in Karlsruhe einfach gesagt: ja, das akzeptieren wir, das ist "offensichtlich".

    Das stimmt mich hoffnungsvoll. Die Tür ist ganz weit auf.

    Den Pessimismus von @Gorcon kann ich in keiner Weise nachvollziehen. Wichtig ist, dass man sich nicht treuewidrig verhält, sondern auch die Interessen der Gegenseite berücksichtigt.

    Man darf also nicht (wie der Russe in einem anderen Fall) eine häßliche, weithin sichtbare Schüssel an die Balkonbrüstung schrauben. :mad:

    Aber wer bereit ist, etwas Geld in die Hand zu nehmen und bereit ist, eine Fachfirma zu beauftragen, eine Dachantenne zu beauftragen, kann sich auf das o.g. BGH-Urteil berufen.

    Hinderungsgründe, warum das nicht klappen sollte, sehe ich keine. Die Meinungsäußerung vom diskussions-unwilligen "Kapitän" ist völlig unsubstituiert, und der Pessimismus von @Gorcon ist unbegründet. Die sachlichen Argumente von @oasis1 sind durch moderne Technik wie Sat-IP lösbar.

    Der BGH sagt hier und anderswo, dass die Informationsfreiheit nicht kostenlos zu haben ist.

    Dementsprechend war auch mein Vorschlag für den ursprünglichen Fall, den der TE geschildert hatte, dass eine neue Leitung (gemeint ist eine Kupferkabel-Verbindung) vom Hausübergabepunkt im Keller zur Wohnung des TE gezogen werden sollte.

    Das halte ich für eine saubere und korrekte Lösung. :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juli 2018
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