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UKW-Abschaltung im Kabel (Sachsen spätestens 31.12.2018)

Dieses Thema im Forum "Analog-Ecke" wurde erstellt von Andy.Seydel, 15. Juli 2018.

  1. seifuser

    seifuser Lexikon

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    In der MDR Umschau wurde gestern auch auf das Thema Analog Abschaltung aufmerksam gemacht.
    Video "Wissenswertes rund um den Digitalumstieg" - Umschau
     
  2. ska67

    ska67 Senior Member

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    Das Thema Kabel-UKW Abschaltung wird aber in der MDR Umschau nicht einmal erwähnt.
     
  3. Solmyr

    Solmyr Guest

    In Bayern betrifft das soweit ich weiss, auch nur Kabel. Terristisch wird wohl UKW noch eine ganze Weile weitergehen, weil man sonst den Autoradios den Saft abdreht. Da gibt es noch zuviele, die kein Digital können.
     
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  4. Gorcon

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    Vor allem sind die meisten Privatsender dort nicht vertreten. Die würden bei reiner DAB+ Verbreitung enorm an Reichweite verlieren.
     
  5. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Ich denke nicht, dass es eine UKW-Abschaltezwang im Kabel gibt. Bisher war das Problem eher umgekehrt die "Must Carry" Problematik. Wenn die betroffenen Programme digital angeboten werden, sollte es kein Problem geben.

    Wahrscheinlich sind die KNBs selbst daran interessiert, UKW abzuschalten. Allerdings nicht aus dem Grund, etwas zusätzliche Bandbreite zu gewinnen, sondern um das Netz "sauberer" zu machen. UKW-Sender sind im Kabel bei einem Vielfachen von 50 kHz angeordnet und haben eine sehr geringe spektrale Spreizung. Das verursacht wegen des geringen Hubs dicht um andere Träger herum einen Intermodulationsnebel. Da DOCSIS 3.1 ein COFDM-Verfahren mit 50 kHz Trägerabstand ist, wird dieser Intermodulationsnebel besonders DOCSIS 3.1 treffen. DOCSIS 3.1 ist aber eine schnelle Möglichkeit, die Datenraten im Kabelnetz zu erhöhen (auch ohne Komponenten im Netz austauschen zu müssen!). Daher verbessert die UKW-Abschaltung die DOCSIS 3.1 Stabilität und ermöglicht so höhere Datenraten.
     
  6. digfern

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  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das ist aber nur für Sachsen gültig! ;)
     
  8. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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  9. digfern

    digfern Platin Member

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    Stimmt. Das Sächsische Privatrundfunkgesetz gilt nur in Sachsen. Gut, dass du das nochmal erwähnst. Für wen eigentlich? Für die ganz doofen im Forum?

    Ja, auch für alle Öffis, nicht nur für den MDR.

    Übrigens, dieses Sächsische Privatrundfunkgesetz kann man auch als Nicht-Sachse ergoogeln und studieren. Und es gibt auch Ausnahmen, also für welche Sachsen in Sachsen und Nicht-Sachsen in Sachsen dieses Gesetz nicht zutrifft. Z.B. Kabelanlagen mit maximal 99 Wohneinheiten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2018
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Nur für die glauben in ihrem Bundesland gäbe es auch diesen Zwang. ;)