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Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag okay aber eine Sache stört

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. Juli 2018.

  1. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

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    Ich Dummerchen, wie konnt ich den vergessen..
     
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  2. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Abwarten, obwohl, nun wissen diese ja, was ich / wir , von denjenigen erwarten../ erwartet haben..;)
     
  3. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    @a.ka.moznov, bei dem "wir" - wie auch immer gemeint, spare mich aus. :)
     
  4. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    Sehr gerne..
    Ich schloss Dich da auch nicht mit ein..
     
  5. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Warum muss man an Schwachsinn rumdoktern, wenn es eine andere funktionierende und gerechte Lösung gäbe?

    Ich antworte mir selbst, es würde weniger Gebühren generieren...
     
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  6. Hannah Wells

    Hannah Wells Guest

    Das ist ja einfach, merke ich mir. :D
     
  7. alltron

    alltron Senior Member

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    Zitat:
    Der Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen wird nicht per se abgeschafft. Die Länder möchten dies über Befreiungsanträge regeln, die einen Nachweis erfordern.

    Für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Befreiung des Rundfunkbeitrags bei einer Zweitwohnung rechnen die Länder mit einer Menge unterschiedlicher Fälle.
    "Es wird eine Einzelfallprüfung erfolgen müssen. Wie viele Wohnungen das betreffen kann, können wir heute noch nicht abschätzen",
    sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. "Wir müssen prüfen, was mit Ferienwohnungen oder Datschen passiert oder mit Wohnungen, die Eltern zum Beispiel für ihre studierenden Kinder mieten. Hier sind eine ganze Reihe unterschiedlicher Konstellationen denkbar."

    "Die Neuregelung muss nach Ansicht der Länder im Kern zwei Ergänzungen enthalten. "Einmal, dass auf Antrag eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung möglich ist", sagte Raab. "Zum Zweiten aber auch, dass dafür ein Nachweis über die Entrichtung des Rundfunkbeitrags für die Erstwohnung erbracht werden muss." Das werde nicht alle Inhaber einer Zweitwohnung betreffen."

    Wieder Verkomplizierung durch die Volksvertreter!, wer erwaehlte sich diese doch gleich mehrheitlich?

    ALSO Steuerfinanziereung, bei gleichzeitiger Staerkung der Unabhaengikkeit von "Der Politik"
    ist moeglich! - wenn gewollt von "unseren" Vertretern
     
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  8. alltron

    alltron Senior Member

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    auch interessant: von Dezember 2014
    Kritik an Rundfunkgebühr GEZ: ARD und ZDF sind überflüssig
    Auszug:
    "....müsse das heutige System komplett auf den Prüfstand; der Gebührenzwang soll zumindest eingeschränkt und durch eine Art Abo-Modell ersetzt werden; die bisherige Gebührenerhöhung „nach Bedarf“ soll aufgegeben werden und ARD/ZDF nur noch das senden dürfen, was die Privaten vernachlässigen: Fußball gehört sicherlich nicht dazu. Die Argumente des Beirats, der viele Spitzen-Ökonomen versammelt, sind gefährlich für ARD und ZDF und ihr Gebührenaufkommen von 7,5 Milliarden €, die über die Haushalts-Zwangsabgabe von den Finanzämtern eingetrieben werden."
    ----------------------------------------
    "GEZ"- ist auch Diskriminierung von Menschen mit „geringem Einkommen“
    Armut schützt vor Abpressung des Rundfunkbeitrages nicht! - Im Gegenteil, die Armen werden besonders hart angegangen, weil eben arm und können sich somit am wenigsten wehren, weil denen je gerade die finanziellen Voraussetzungen fehlen.

    Bis 2004 war „in besonderen Härtefällen“ eine Befreiung von der Gebühr möglich.
    Befreiungstatbestände wurden dann für prekäre Einkommen abgeschafft! - sicher wegen der "sozialen Gerechtigkeit" müssen nun alle, unabhängig ob "superreich" , reich, arm den gleichen Beitrag entrichten!
    Und dies benennt sich dann als Sozialstaat mit westlichen Werten, wie Humanität, Gerechtigkeit, soziale Teilhabe, etc.
    Mit einem Nettoeinkommen von (schon viel zu wenigen) 781 Euro oder weniger
    gilt eine alleinstehende Person als arm!
    Gerecht ist ganz anders! - Steuerfinanzierung!, jeder zahlt nach den seinen finanziellen Möglichkeiten und Wohlstand (Einkommen, Vermögen)
    1995 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine unterschiedliche steuerliche Belastung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen mit Vermögensteuer nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar sei. In den Beratungen zum Jahressteuergesetz 1997 stellte die damalige Bundesregierung zwar fest, dass es keinen verfassungsrechtlichen Zwang zur Abschaffung der Vermögensteuer gebe, trotzdem wird seither die Vermögensteuer mit Wirkung ab 1997 nicht mehr erhoben, obwohl das Vermögensteuergesetz weiterhin in Kraft ist.
    Gleichheitsgrundsatz? - gilt aber explizit nicht bei der unsozialen Belastung Armer !
    Arme haben keine Grundrechte! , weil eben Armut keine (teure) Lobby hat.
    Aber die Befreiung der Reichen von Vermögensteuer ist deren Grundrecht!
     
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  9. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Was man daraus sehen kann, Kritik gibt es schon seit jeher, ob berechtigt oder nicht.
    Ist aber völlig überflüssig damit zu kommen, es ist 2018 ein höchstrichterliches Urteil gesprochen worden und
    ob man darüber froh ist oder nicht, es ist so und damit kann und sollte man das Thema endlich mal beerdigen.
     
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Ja, es wurde ein Urteil gesprochen, aber die Politik bzw. ARD und ZDF setzen sich mal wieder darüber hinweg. (n)

    Das Thema wird auch nie beerdigt sein, solange der ÖR-Apparat weiterhin so aufgeblasen bleibt. Aber das ist halt Meinungsmache a la Staatsrundfunk: Unliebsame Meinungen bitte beerdigen.