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Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag okay aber eine Sache stört

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. Juli 2018.

  1. Gorox

    Gorox Gold Member

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    Die Richter hätten aber auch mal festlegen können, dass für Sky auch ein Notgroschen mit drin ist und Sky alle Sender wieder zurück holen muss. :)
     
  2. Gast149901

    Gast149901 Guest

    Aber genau das hat die ARD in einem Statement schon wieder für sich vereinnahmt, indem man diese Qualität und Inhalt auch böte, obwohl das Bundesverfassungsgericht dies in ihrer Begründung überhaupt nicht festgestellt hat.
    Verfassungsgericht: Rundfunkbeitrag nicht verfassungswidrig
    Aber Mitnichten!
    In Wirklichkeit wurde in der Urteilsbegründung auf S.32 lediglich die Aufgabe des ÖR dargestellt:
    https://www.bundesverfassungsgerich...718_1bvr167516.pdf?__blob=publicationFile&v=2
     
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  3. Solmyr

    Solmyr Guest

    Was hat das jetzt mit den Einwohnerzahlen zu tun, wenn die BBC weniger Budget braucht?
     
  4. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Ich dachte, du nutzt das Internet, um quer zu suchen was die BBC an Einnahmen hat. Schliesslich hast du erwähnt das es eine deutliche Differenz zu den deutschen Einnahmen sind. Dann sollte man auch wissen wie viel es ist. Mehr verrate ich jetzt nicht, komme selber drauf.
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Der Unterschied zwischen haben und brauchen. :)

    Wenn man also die Möglichkeit hat, ein größeres Budget zu haben, muss man natürlich auch den Bedarf schaffen, es zu (ver)brauchen.
    Logisch.
     
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  6. Solmyr

    Solmyr Guest

    Ich meinte in erster Linie das, was man ins Programm investiert....
     
  7. Solmyr

    Solmyr Guest

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  8. Monte

    Monte Talk-König

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    Du brauchst nicht einmal besonders viel Wissen, sondern nur etwas Ahnung, um wenigstens einschätzen zu können, dass die Verfassungsrichter so gar nicht regierungstreu sind. Ein aufmerksamer Zeitgenosse wüsste das.
     
  9. E.M.

    E.M. Gold Member

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    Das Urteil ist, wie es ist. Es stellt fest, dass der Rundfunkbeitrag nicht der Verfassung, sprich GG, widerspricht. Es sagt absolut nichts über die Sinnhaftigkeit des praktizierten Modells aus. Es werden lediglich die Möglichkeiten des Schröpfens mit den geltenden Rechtsnormen abgeglichen.

    Begründung des Urteils: Das Urteil des Bundesverfassungsgericht

    Der Regierungsfunk ist verfassungskonform, über seine Qualität wurde nur vermeintlich geurteilt. Die Propaganda kann weitergehen.

    Wenigstens vereinzelt keimen Zweifel auf: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß: An der Wirklichkeit vorbei - WELT
     
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  10. Vossi

    Vossi Gold Member

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    Falsch.
    Das Thema ist seit Jahren durch und die Finanzierung der öffentlich rechtlichen Sender in den jeweiligen Ländern ist ganz klar keine Subvention, auch nicht nach EU Gesetzgebung.

    Auch in diversen Freihandelsabkommen der EU mit anderen Staaten sind Sonderreglungen für europäische ör Sender per Schutzklauseln festgeschrieben.