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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

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    Oha, noch jemand, vom sich das kleine Mädchen permanent beleidigt und nicht ernst genommen fühlt :D
     
  2. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Mein Beitrag ist keinesfalls als Diskussionsangebot an dich zu werten, er widerlegt deine Aussage: "die Order aus 2015 war nicht rechtswidrig". Einer solchen Überheblichkeit der Faktenverleugnung muss eindeutig widersprochen werden, der Rechtslage zu liebe und keinesfalls deiner überheblichen Einschätzung, man würde mit dir diskutieren wollen.

    Die Klageschrift an das Bundesverfassungsgericht im Original inkl. aller juristisch bedeutsamen Fakten.

    https://www.afdbundestag.de/wp-content/uploads/sites/156/2018/05/organklage-afd-fraktion-merkel.pdf

    EOD
     
    +los gefällt das.
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Es gibt kein Dekret. Ebenfalls eine rechtspopulistische Legende wie die Öffnung von offenen Grenzen. Aber aus Deiner Blase kommst Du nicht mehr raus.
     
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  4. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Alle doof nur straller, fragensteller hannah und monte nicht.:p
    [​IMG]
     
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Jetzt ist die Merkel auch noch für die Gastarbeiter aus den 60ern verantwortlich.

    Wer wird eigentlich Euer Sündenbock für alles Üble dieser Welt, wenn Merkel mal abtritt. :ROFLMAO:
     
  6. Hannah Wells

    Hannah Wells Guest

    EOD = "End of discussion". :D
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    EOD = End of Day ;)
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Soweit die Zurückweisung erlaubt ist, wird auch jetzt schon zurückgewiesen. Das bestreitet doch niemand. In den meisten Asylfällen ist das aber nicht der Fall.
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Na, na, nur @grummelzack beendet hier Diskussionen. Immer dann, wenn er des Blödsinns überführt wird.

    Vielleicht sollte man ihm mal erklären was ein Diskussionsforum ist bzw. ihn fragen, warum er in einem solchen schreibt. Da er da aber wohl auch zu dem seine eigenen exklusiven Wahrheiten hat, bringt das wenig.
     
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  10. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    OH, ich bin mir sicher, daß das jetzt enttäuschend für dich sein wird. Ob die Rechtsverfehlungen rechtswidrig sind, entscheidet die Judikative. Nicht Du oder andere Boarddemagogen:rolleyes:. Da die Bundeskanzlerin die Flüchtlinge heim in die Republik holte, war die AfD noch kein Mitglied des Bundestages, d.h. die Klage ist unzulässig. Frag mal einen Rechtsexperten. Es gibt noch mehr Gründe, die gegen die Klage sprechen, aber das ist zu komplex.
    Da du geschrieben hast, es sei egal von wem die Klage kommt, egal ist es nicht, Seehofer hätte es machen können, zog in Erwägung, hat er aber nicht.
    Kern der Klage ist nicht die vermutete Unrechtmässigkeit, sondern den Wählern zu zeigen, das sie kämpfen, auch wenns gegen Luft ist. Da ist es egal ob sie gewinnen, sie könen ihren Wählern zeigen das sogar die Judikative, nach ihrer Vermutung befangen ist.
    Da zwickt mich doch ein Storch.