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TV via Satellit bleibt auch in Zukunft attraktiv

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. Dezember 2017.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... natürlich hat jeder das Recht auf Satempfang. Aber es steht auch jedem frei einen Mietvertrag zu unterschreiben, der keine "Installation einer Empfangsanlage". u.a. Satschüssel, erlaubt.
    Hier verbietet also nicht der Gesetzgeber den Satempfang, sondern eine freiwillige Vereinbarung zwischen 2 Vertragsparteien.
    Ich habe also mitnichten rechtliche Begebenheit erfunden.
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Solche Antennen gibt es, aber ausrichten muss man diese Antennen trotzdem immer!
    Besonders viel scheinst Du Dich nicht damit auszukennen. Was hätte der Satanbieter davon wenn er maximal 1 Sender der sicher nichtmal HD Auflösung besäße, zu vermarkten?!
    Na dann darfst Du aber Sat nutzen, denn so eine Einschränkung ist nicht zulässig da sie dann auch DVB-T2 Empfangsanlagen einschließt. ;)
     
  3. oasis1

    oasis1 Silber Member

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    Nur wenn eine auf dem Balkonboden montierte Schüssel quasi unsichtbar ist, muss ein Hauseigentümer das dulden:
    BGH zur Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung
    Auszug:
    Er hat entschieden, dass der Vermieter aber wegen des durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Mieters am zusätzlichen Empfang von Satellitenprogrammen nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, der Aufstellung zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist.
    Das ist richtig.
    Allerdings kostet die Errichtung einer erdungspflichtigen Satanlage auf dem Dach eines mehrstöckigen Hauses mindestens 2000€....:winken:
     
  4. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Technisat Cabelstar HD2 inc. AC Modul
    Fernsehen über eine Kabel Verbindung wird sich im Endeffekt durchsetzen.
    Das Sat Fernsehen hat doch einige gravierende Technische Nachteile. Besonders dann wenn es um 1 Sender Aufnehmen und ein anderen Sender schauen geht. Das kann bei Sat echt ein Problem sein.
     
  5. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    @ mischibo

    Nach Dt. Recht sind Klauseln die gegen Grundrechte verstoßen nichtig.
    Und Menschenrechte gehören dazu.

    Ansonsten könnte ein Vermieter auch Kinder komplett verbioeten, und wenn die Freau schwanger wird, MUSS sie das Kind zur Adoption freigeben oder ausziehen...
    AUch solch eine "freiwillige Vereinbahrung" ist nichtig.
    Das gilt auch für kleine Haustiere, man erinnere sich an die Berichte in den Medien vor Jahren.



    @ Gorcon

    Nein, hier geht es NICHT um solche Antennen, sondern eine theoretische Technik maximal im Laborstadium.
    Etwas kleines, evtl. wie ein Smartphonbe oder Phablet, das legt man halbwegs richtung Himmel, also auch einen Caffeetisch im Freien, und die Mikroantennen im Inneren richten sich selbst aus. nichts dass man selbst ausrichten muss, keine "Flachantennen" ala "Selfsat", die sind mir bekannt.




    Wieder diese aggressive Art...


    Mir geht es da nicht um TV-Satelliten, sondern neue extra dafür geschaffene Satelliten. Das war aber mit etwas technischem Verständnis auch klar aus dem Geschriebenen.
    Daher geben ich das mit dem "auskennen" zurück.
    Aktuell wird von Musk ein Satelliten-Netzwerk für Internet in den USA (und später der ganzen Welt) angestrebt und aufgebaut...:
    Starlink-Projekt: Musk plant Weltraum-Internet mit 12.000 Satelliten - WELT

    So wie man HEUTE weltweit mit einem kleinen Zylinder am Ende einer ausklappbaren Antenne eines Satellitentelefon telefonieren kann, könnte so etwas zu einem "Satellitentelefon"-Nachfolger für die Massen werden.
    Und eine kostenlose langsame Basisverbindung, evtl. auch als Volumen (wie bei Netzclub die 200MB, aktuell 100MB) könnten zahlende Kunden "anfixen"...

    Man muss sich immer denken "alles was für die Masse nützlich ist, wird irgendwann einmal verwirklicht (auch die künstliche Gebärmutter, genetische IQ-Erhöhung etc., auch wenn "schlichte" Menschen das heute als "Horror" sehen...).
    Aus dem Autotelefon für einige Wenige wurde das teure "Funktelefon", und heute Smartphones mit billigen Tarifen und Flats für die Masse.
    Außerdem kann so auch ein internationaler Konzern, z.B. aus den USA, weltweit in Konkurrenz mit lokalen (nationalen) Mobilfunkprovidern treten.
    Die würden Zittern ;-) . Auch wenn der Anbeiter so billig ist, das nationale Anbieter in finanzielle Probleme geraten, es wäre legitim und legal...
    Und was sollten die Staaten wie z.B. Deutschland schon gesetzlich dagegen machen können? Nichts...
    Und wenn dann Apple, Samsung etc. die Empfangstechnik in ihre Geräte einbauen, können die bestimmen "ihr nehmt die Geräte, es gibt keine anderen"...
    Es gab in Foren mal Nutzer, Ich erinnere mich an einen Fall, der behauptete die Mobilfunkprovider werden es NIE zulassen dass die Telefonhersteller WLAN in ihre Geräte einbauen, schließlich könne man damit ja abseits vom Mobilfunk telefonieren... Ich glaube in einem "blauen" Forum mit Titel in Richtung Windows CE etc..


    Und was soll diese Erwähnung einer "Unzulässigkeit" in Bezug auf DVB-T2? Dass diese Sat-Technik DVB-T2 "stören" MÜSSE?
    DVB-T2 ist UKW, einige Hundert Mhz, Satelliten senden üblicherweise mit mehreren Ghz. 10,7-12,75Ghz. Und warum sollte neue Technik nicht noch etwas darüber setzen?
    Man empfängt es ja eh nicht mit heute herkömlichen Sat-Antennen, als muss man sich da auch nicht an bestehende Spezifikationen halten.
    Klar, um so höher, um so stärker die Dämpfung. 60Ghz für in Wohnungen (WLAN, VR-Brillen, HDMI-Sender...) wird ja schon an der nächsten Wand vollständig blockiert.




    @ oasis

    Das mit der "ästhetischen" Beeinträchtigung ist erstens Gummi, zweitens fragwürdig. Auch wenn es vom "BGH" kommen sollte.
    Dann müsste es auch reichen um einer Mieterin zu verbieten sich auf dem Balkon aufzuhalten, wenn ihre Erscheinung ästhetisch die Nachbarschaft belästigt...
    Und Flaggen, auch Deutschlandflaggen während der WM, wären verboten... DAS würde Ich mich zumindest nicht beschweren... Auch wenn ich Verbote dieser Art grundsätzlich daneben finde... Aktuell würde Ich mir eine BRD-Flagge mit Haufen in der Mitte (statt dem Adler) aus dem Fenster hängen.

    Dass man keine Löcher bohrt etc., ist klar...
    Und wenn anderen Mietern (wirklich sicher fixierte, sowohl die Halterungen, als auch die Kübel darin, z.B. durch integrierte Zwingen) Blumenwannen erlaubt sind, kann man auch drauf bestehen sich am Geländer eine als Kübel getarnte Antenne anzubringen...
    Und in ALLEN Fällen darf der Vermieter NIE darauf bestehen dass eine kostenpflichtige Firma beauftragt wird...



    Sagt wer? Haben die Techniker da jetzt eine "Honorrarregelung" wie Rechtsanwälte? Ich glaube die ist auch Geschichte.
    Von was für einer Anlage regen wir hier?
    Eine Schüssel, evtl. auch Dual-LNB für eine Wohnung?
    Installiere Ich jedem abzüglich der Technik (die kann der Kunde selbst online bestellen, dann habe Ich auch keine Gewährleistung zu übernehmen... wenn was ist komme Ich aber und tausche es denen aus...) für einen Bruchteil davon... Auch ein Erdungskabel ist kein Problem und Kunst...
    Wenn es nach Stunden geht, sage Ich jetzt einfach mal €35/h. Muss ja keine Mehrwertsteuer abführen...
    Ansonsten habe ich in der Vergangenheit auch schon mal auf Aufträge bei MyHammer mitgeboten (ja, mit Gewerbeschein und Rechnung...). In einem Fall hat so ein feister Handwerker die "Frage an den Auftraggeber"-Funktion missbräuchlich verwendet, um mir aggressiv mittzuteilen (das kann jeder lesen, unseriös) wie solches "Preisdumping" möglich wäre, Ich hätte wohl in irgendeiner Schule (Handel oder Beruf... keine Ahnung) "nicht aufgepasst".
    Dieser feiste wohl "eingesessene" Handwerker hat wohl gelernt was man als Handwerker "gefälligst" "zu verdienen habe". Hat evtl. beigebracht bekommen, dass man als Handwerker, Eigentümer eines Betriebes "standesgemäß" zu leben hat (um den Stand nicht zu beschämen...).
    Sich also mindestens (!) €3000 und mehr pro Monat auszuzahlen. Und man hat natürlich auch "standesgemäß" ein eigenes Einfamilienhaus (150m² und mehr) ein Oberklasse-Auto zum "profilieren" zu fahren. Hat zwei oder drei mal im Jahr "angemessen" Urlaub zu machen. Hat viele Angestellte, und Autos im "Fuhrpark". Hat einen "Firmensitz" (der ist für Satinstallationen verzichtbar, im Gegensatz zu z.B. einer Schreinerwerkstatt...), der Unterhalt kostet...
    Tja, auch mit 10Mia auf dem Konto würde Ich max. in einem z.B. 170m²-Bungalow (Beispielhaft, Wohnhaus meiner Eltern) wohnen, und neben KV evtl. von €400/Monat leben. Evtl. sogar weniger. Müsste man auf ein paar Jahre auf einen Monat runter rechnen. Hätte ja neben Lebensmitteln, Hygiene, Strom, Internet, Wasser... keine Kosten. Evtl. noch den Luxus von 750 Euro im Jahr für Steuer und Versicherung für einen evtl. 8 Jahre alten Grand Voyager 3.3.
    Denn darin kann Ich auch mal auf einer Strecke eine runde Schlafen (auch mit 10mia sähe Ich es nicht ein dafür ein Hotel zu bezahlen), oder mal bei Ebay gebraucht gekaufte Möbel abholen... Wenn es nicht reinpasst, ist ein Transporter zu mieten dann ein Luxus...


    @ chrissaso780

    Das Problem gibt es real nicht mehr. Alle wichtigen Deutschen Sender liegen scheinbar auf zwei Ebenen, Ich glaube Tele5 tanz da noch aus der Reihe.
    Ideal wäre, würden sich alle Deutschen Sender einigen auf eine Ebene zu wechseln. Der "Aufwand" für die Zuschauer ist zumutbar, dafür reicht dann wirklich ein Kabel.
    Allerdings habe Ich das mal mit einer Uno4K getestet, und habe es nicht geschafft eine Beschränkung zu erreichen. Sogar inkl. Tele5.
    "Ein Sender aufnehmen und einen anderen sehen" ging schon IMMER bei Twin-Tuner-Receivern.
    Auch den ältesten Topfied, Humax etc., und heute mit Linux.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juni 2018
  6. oasis1

    oasis1 Silber Member

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    Nicht wirklich....
    Das ist nur gegeben, wenn man als Mieter in einem MFH nur einen Satanschluss hat.

    Aber auch dann kann man über einen Satverteiler immerhin alle im LH Band (da befinden sich die meisten HD Kanäle der ÖR) vorhandenen Kanäle gleichzeitig anschauen oder einen anderen Kanal aufnehmen.

    Wenn jemand eine eigene Satanlage betreibt, kann er zu den Empfangsplätzen mehrere Anschlüsse verlegen oder er nutzt mit nur einem Kabel die Unicabletechnik, so denn die Empfangsgeräte dafür geeignet sind.
     
  7. oasis1

    oasis1 Silber Member

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    Wer eine höchstrichterliche Entscheidung des BGB so erbärmlich wie du kommentiert, kann nur in Absurdistan zu Hause sein.

    Das ist hier auch bei deinen erweiterten Romanen erkennbar.
     
  8. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    Der BGH ist NICHT die höchste zuständige Instanz.
    Also maximal "Hochrichterlich".
    Und der Nächste kann ein anderes Urteil bekommen (besonders wenn die Person nicht nach dem BGH), Deutschland hat eben kein Präzedenzfall-Recht...

    Was ist daran denn so "erbärmlich"? Weil ich kein obrigkeitshöriger Untertan und Fähnchenschwenker bin?
    Ich habe mir auch schon "Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle" aufs Auto geklebt, WEIL Ich es darf.
    Und dann gibt es Menschen die wenn sie vorbeifahren (ein "Radfahrer", achtung Doppeldeutig...) fast einen Herzinfarkt bekommen und als guter Untertan gleich bei der Polizei Meldung machen... Hatte natürlich keine Folgen, außer einer ignorierten Polizeilichen Vorladung. Habe es damals nur entfernt wegen Kondenswasser (Tintenstrahldruck), hat den Vorteil dass der Radfahrer evtl. gleubt es hatte Erfolg, und wenn Ich es nochmal mache wieder Meldung macht ;-) . Beim Foto einer OA-Frau für den BM Und Jurist wäre Ich gerne mit im Bild gewesen. Er hat eingesehen, da ist nichts zu machen.

    Alleine schon wegen solchen Leuten, aber auch Polizisten die deswegen illegal reagieren, ist es legitim und berechtigt.
    Man stellt klar, wo sogar in Deutschland (mit seinen Menschenrechtsverstoßenden Gesetzen wie 90, 90a, 166, 185 etc.) die Grenzen der Bürger und des Staates sind. Rechte muss man auch einfordern. Auch "Skandale" sind laut Experten etwas GUTES für die Gesellschaft und sorgen für Veränderungen.
    Wenn sich auf meiner Suizidseite mal wieder drei Deutsche Verabreden, und die werden zusammen tot in einem abgeklebten Badezimmer oder Haus am See mit Holzkohlegrill (zwei reale Fälle) gefunden, dann WILL Ich sogar, dass die Polizei und Medien wissen, wo die sich verabredet, und die Anleitung her haben.
    Für so eine Webseite gibt es keine "schlechte" Werbung. Und es gibt Zeitpunkte, da können sich auch die Medien nicht mehr der neuen "Gefahr aus dem Internet" verweigern. ein kleines Blatt berichtet, dann das nächste, Onlineartikel, und irgendwann sieht sich auch "Akte", Extra" gezwungen zu berichten. Dann kommen die meist mit einem Team unangekündigt. Im Glauben danach macht der Betreiber schnell die Seite zu.
    Wie damals Spiegel TV und "Area-Suizid.net". Dass das wieder nur Werbung ist, davon gehen die nicht aus. Die gehen davon aus sich mit so einem Bericht als die profilieren zu können, die etwas geschafft haben, dass der Staat nicht geschafft hat.
    Kennt man ja, der "Pöbel" schreit um "Bestrafung", die Justiz kann zu Recht nichts tun, und der große Held von den Medien kommt daher geritten, und sorgt dafür dass es aufhört...
     
  9. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Das sind alles keine baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums.
     
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  10. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    Das ist eine Sat-Antenne die man per Gewicht oder Klemmen etc. auf den Balkon stellt auch nicht.
    Ja, nicht mal am Geländer nach außen wäre eine "Bauliche Veränderung".
    Also müssen wir erst mal die passenden Worte finden.
    Wenn der Vermieter sich weigert es am Haus zu dulden (wenn er zustimmt, kann man es ja möglichst unauffällig auf dem Dach, andere Hausseite ohne Straße etc. montieren), dann würde Ich es ihm auf der Straße auf mein Auto setzen.
    Und wenn ich will, darf Ich noch ein Schild dran setzen dass der Herr [Vermieter] eine Satantenne verbot, und Ich dies deshalb mache.
    Mit Kamera die das Teil überwachen. Falls er sich dran zu schaffen macht, Strafanzeige.
    Gab mal den Fall mit Inforädern vor Deutsche Bank-Filialen. Der gleiche Typ mit dem mit Schähtext beklebten Auto vor der Deutschen Bank. War auch mal Frage in Genial Daneben.
    Der bekam dann auch 100 gebrauchte Räder gespendet um solche Schmähtexte gegen die Bank etc. drauf zu machen.
    Eine Angestellte kam raus und sprühte Farbe darüber. Damit hat sich die dumme kleine Angestellte strafbar gemacht. Will so jemand die Strafe evtl. etwas mildern, muss die gegen einen Vorgesetzten aussagen dass dieser sie dazu anstiftete, oder sogar aufforderte...
    Wenn man solch eine Angestellten-Mentalität besitzt, sollte die aber auch bestraft werden...
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juni 2018