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Sky: Ultra-HD per CI+ Modul möglich

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. Juni 2018.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Rein rechtlich spricht nichts gegen eine Freischaltung von UHD-Inhalten für Sky-Abonnenten mit CI+ Modul, so Sky-Deutschland-Chef Carsten Schmidt.

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  2. OracelJones

    OracelJones Platin Member

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    Metz Topas UHD / 4k HDR
    TX95 - Soundsystem: Canton DM 90.3
    Sat: Fuba DAA 850 R / Fuba DAA 650
    Multischalter -> SPAUN 5208 /5803
    Fire TV Stick 4K - Sky UHD Box & VU+
    Sky Q komplett über Sat
    Netrflix über Sky Q
    Telekom ---> Magenta Sport
    Vodafone: 250 Mbit Leitung
    Viel Rauch um nichts seitesns Sky!
     
  3. orionk53

    orionk53 Guest

    Da sieht man mal wieder, der Kunde ist Sky völlig egal ...
     
  4. Andre444

    Andre444 Wasserfall Premium

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    UHD nicht über CI+ aber nur über die sky eigenen sky Dekoder, nun was soll's dann soll sky seine Kiste trotzdem behalten, mir kommt so eine sky Kiste jedenfalls nicht ins Haus.

    Das ist doch nur die sky Geschäftspolitik, man will damit seine sky Q Dekoder pushen um immer mehr die Kontrolle am Markt zu erlangen.
    Nun sky über mich werdet ihr nicht die von euch gewünschte Technikkontrolle erhalten.
    Ich kann zur Zeit auch noch ganz gut auf UHD verzichten.
    Erst war Pairing und jetzt will sky den sky Q Dekoder zwang mittels UHD einführen.:confused:

    Ne Ne sky nicht mit mir!!
     
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  5. Schnirps

    Schnirps Wasserfall

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    Nimms bitte nicht persönlich und ich finde es ebenfalls blödsinnig, dass man UHD per CI+Modul nicht anbietet, aber:

    sie wollen ihren eigenen Decoder pushen als Unternehmen. Was ist daran verwerflich? ;) Würdest du auch machen wollen.
    Das hat nix mit Kontrolle zu tun, sondern einfach Receiver an den Mann bringen.
    Andere Unternehmen sei es Google, Amazon, Netflix und wie sie nicht alle heißen, machen das gleiche in Grün!
    Glaub mir jeder Streamingdienst oder HD+ etc. kann bei Bedarf auf DEINE Sehgewohnheiten zugreifen und dich analysieren.

    Weil Sky das auch macht, ist Sky nun Wahnsinnig oder gar doof? Wer nicht weiß, dass die anderen Unternehmen das ebenfalls so machen, DER ist wahnsinnig!
    Also diesbezüglich einfach entspannen.
     
    Rodina gefällt das.
  6. Discone

    Discone Institution

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    Ist das so, keine dauerhafte Sky UHD Buchung möglich (mit günstigerem Vorteils-Abo)?
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Nein, nicht wenn ich zufriedene Kunden haben will.
     
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  8. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    Sky braucht Kunden die Filme bestellen - dann ist Sky zufrieden .
     
  9. everist

    everist Talk-König

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    Es müsste aber eine EU Richtlinie geben, die besagt, dass TVs mit DVB Empfangsteil eingebaut, ab 19“ einen CI Steckplatz haben müssen, zwecks dikreminierungsfreien Zugang zu Pay TV.
    Wenn man das nun aushebelt indem Premium Inhalte (UHD) außen verbleiben, ist das sicher nicht im Sinne dieses EU Gesetzes.
    Leider ist man scheinbar in Brüssel zur Zeit mit wichtigeren Dingen beschäftigt.
     
    Patrick S gefällt das.
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Gibts meines Wissens auch, daher musste Sky ja auch CI(+) auf den Markt bringen.
    § 52 c Rundfunkstaatsvertrag: Technische Zugangsfreiheit

    (1) Anbieter von Plattformen, die Rundfunk und vergleichbare Telemedien verbreiten, haben zu gewährleisten, dass die eingesetzte Technik ein vielfältiges Angebot ermöglicht. Zur Sicherung der Meinungsvielfalt und Angebotsvielfalt dürfen Anbieter von Rundfunk und vergleichbaren Telemedien einschließlich elektronischer Programmführer weder unmittelbar noch mittelbar
    1. durch Zugangsberechtigungssysteme,
    2. durch Schnittstellen für Anwendungsprogramme,
    3. durch Benutzeroberflächen, die den ersten Zugriff auf die Angebote herstellen, oder
    4. durch sonstige technische Vorgaben zu den Nummern 1 bis 3 auch gegenüber Herstellern digitaler Rundfunkempfangsgeräte bei der Verbreitung ihrer Angebote unbillig behindert oder gegenüber gleichartigen Anbietern ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden.
    RStV: § 52c Technische Zugangsfreiheit - Bürgerservice

    § 15 der dazu ergangenen Satzung:
    Zugang zu Benutzeroberflächen nach § 52c Abs. 1 Nr. 3 RStV

    (1) Der chancengleiche und diskriminierungsfreie Zugang der Rundfunk- und vergleichbaren Telemedienangebote einschließlich elektronischer Programmführer, deren chancengleiche und diskriminierungsfreie Auffindbarkeit sowie die freie Programmwahl durch den Zuschauer sind in Benutzeroberflächen nach § 2 Abs. 3 sicherzustellen. Alle verfügbaren Angebote sind anzuzeigen und hinsichtlich der Anzeige nach Maßgabe des § 4 gleich zu behandeln. Auch die Sortierung innerhalb der oder den verfügbaren Listen muss diesen Gesichtspunkten entsprechen.
    (2) Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit sind in der Regel dann gewährleistet, wenn
    1. nebeneinander mehrere Listen mit verschiedenen Sortierkriterien, die ihrerseits nicht diskriminierend sind, angeboten werden,
    2. der Nutzer die Möglichkeit hat, die Reihenfolge der Angebote in der Liste zu verändern oder eine eigene Favoritenliste anzulegen und
    3. eine Favoritenliste ohne Voreinstellungen angeboten wird. ...
    (3) Wer Benutzeroberflächen verwendet oder verbreitet hat im Rahmen des technisch Möglichen dem Empfänger die Nutzung anderer Benutzeroberflächen zu ermöglichen.
    (4) Im Rahmen des technisch Möglichen sind Benutzeroberflächen grundsätzlich so auszustatten, dass der Nutzer jedes Programm unmittelbar einschalten und aus dem Programm unmittelbar in die Benutzeroberfläche zurückwechseln kann.
    (5) Auf das öffentlich-rechtliche und private Programmangebot muss gleichgewichtig hingewiesen werden. Dies schließt den Hinweis auf andere Dienste nicht aus. ...
    <br> Ausgabe 2016 Nr. 31<small> vom 28.10.2016 Seite 849 bis 858</small> NRW


    und § 48 TKG § 48 TKG Interoperabilität von Fernsehgeräten - dejure.org
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