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Satanlage richtig erden

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von sellerY, 31. Dezember 2008.

  1. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Blitzschutzkundige User mit Kenntnis der Normenreihen IEC 62305 und IEC 60728-11 kann man hier gut gebrauchen, dann können @Discone und ich endlich kürzer treten.
     
  2. PeterL

    PeterL Junior Member

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    Vielen Dank für die sehr gute Auskunft. Antenne bleibt da wo sie ist, im geschützten Bereich.
     
  3. f_man

    f_man Junior Member

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    Sorry das ich BS nicht ausgeschrieben habe ... in meinem Fall heißt es Brandschutz = Feuerwehr und nur deshalb habe ich geantwortet.

    Die von dir angesprochenen Normen beinhalten Anforderungen und Maßnahmen zum Blitzschutz im Allgemeinen. Du/ihr bringt es hier aber so rüber als ob es Pflicht ( erst seit 1.10.2016 ) ist für Ottonormalhauseigentümer. Und das ist nicht in Ordnung, weil ihr den Eindruck ( bei Bestandsbauwerken ) erweckt das alle anderen Elektro / Antennen / Blitzschutzinstallateuere keine Ahnung haben.

    Für eine sachliche Diskussion per PN bin ich gern bereit.
     
    pologal2006 gefällt das.
  4. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    SCHLUCHZ: Mit der erhofften Stabübergabe für normkonforme Beratungen zum Titelthema wird es damit erst mal nix. :cry:
    Das Datum passt zu DIN VDE 0100-443:2016-10 und DIN EN 0100-534:2016-10, wonach mit Übergangsfrist zum 14.12.2018 für Neubauten Überspannungsschutzelemente für die Energieleitungen vorgeschrieben wurden. Wie man mit etwas Recherche leicht selbst feststellen kann, hängen diese Normen weder mit der Erdungspflicht von Antennen an Alt- oder Neubauten noch mit baurechtlich nur für bestimmte Gebäude vorgeschriebenen Blitzschutzsystemen zusammen. :rolleyes:
    Unterhaltungen, die ins Forum gehören, führe ich nicht per PN.

    Die in diesem und anderen Foren dokumentierten Normdefizite vieler Fachkräfte sind hochgradig bedauerlich aber leider Fakt, obwohl die für Antennensicherheit maßgeblichen Regelwerke über ein halbes Jahrhundert hinweg nur überschaubar geändert wurden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juni 2018
  5. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Bei "BS" dachte ich in diesem Thread auch sofort an Blitzschutz...
     
  6. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Ist das so? Ich weiß jetzt nicht, auf welchen Beitrag konkret Bezug genommen wird, aber die Norm, auf welche in diesem Thread klar am häufigsten verwiesen wird, ist EN 60728-11 (VDE 0855-1): Kabelnetze für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste / Teil 11: Sicherheitsanforderungen. Darin geht es gerade nicht um den "Blitzschutz im Allgemeinen". Unter dem von Dir so gewählten Begriff verstehe ich jedenfalls Maßnahmen, die allgemein das (Wohn)Gebäude betreffen.

    Weiter schreibst Du:
    Abgesehen vom irritierenden Hinweis auf den 1.10.2016 klingt auch dieser Satz nach einem (leidigen) Dauerirrtum in Diskussionen um Antennenblitzschutz: Aus der Tatsache, dass baurechtliche Bestimmungen keine Blitzschutzmaßnahmen für das gesamte Gebäude des "Ottonormalhauseigentümer"s fordern (= "Blitzschutz im Allgemeinen"), wird fälschlicherweise abgeleitet, dass auch für die Antennenanlage keine Blitzschutzmaßnahmen nötig sind.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juni 2018
    Dipol und Discone gefällt das.
  7. f_man

    f_man Junior Member

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    @ Dipol und raceroad, Danke für eure Erläuterungen.
    Meine Antwort auf ein Zitat aus post 2579.
    Ist wo und von wem abgeleitet worden?
    Warum wohl ... zeitnahe Veröffentlichung von Änderungen schafft Abhilfe bei diesen Defiziten und nicht das Oberlehrerhafte Zurechtweisen hier und in anderen Foren von hilfesuchenden Usern.

    Apropos Hilfe ... Danke KlausAmSee für deinen Tipp.
     
  8. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Ich kann mich an glaubhaftere Dankesbekundungen erinnern. ;)
    Was du mit deinem Beitrag in post 2580 gemeint hast, ist Fachleuten völlig unverständlich. Ob @raceroad richtig liegt, dass du Regelwerke für Gebäudeblitzschutz auf die Antennensicherheit verwechselt hast, ist dir keine einzige Silbe mehr wert.
    Wenn du einen Forenuser kennst, der zu Antennen- und Blitzschutztechnik, Erdungsanlagen und Potenzialausgleich einschließlich von in Kraft getretenen Normenänderungen mehr Infos als ich postet, teile mir bitte mit wo man den finden kann. Deswegen bin ich aber weder für User, die sich in fachlicher Ahnungslosigkeit überschätzen noch für Defizite fortbildungsunwilliger Elektrofachkräfte zuständig.

    Deine Thesen und dein ominöses Datum passen nun mal zu den Regelwerken für Antennentechnik wie die Faust aufs Auge und bedurften der Richtigstellung. Für eine Brandschutzfachkraft sind deine Beitragsschwerpunkte äußerst ungewöhnlich. Falls du nochmals meinst echte Antennenexperten belehren zu müssen, frage dich vorher selbstkritisch, ob das auch stimmen kann. Das erspart dir bei nomwidrigem Posting die nächste Richtigstellung und dem Forum ein weiteres Lamento darüber.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juni 2018
    globalsky, King W. und Discone gefällt das.
  9. razorfx

    razorfx Neuling

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    Habe mal eine Frage bezüglich der Erdung.
    Meine Schüssel liegt im geschützten Bereich, muss daher (glaube ich) nicht zwingend geerdet werden. Wäre aber auch problematisch, da ich kein 16mm² Erdungskabel in der Nähe habe.
    Meine komplette Sat-Technik befindet sich auf dem Dachboden. Wobei ich mir eine Lochblechplatte, sowie Erdungsblöcke besorgt und alles dort verschraubt habe.
    Auf dem Dachboden wiederum ist ein 16mm² Kabel vorhanden. Dieses ist jedoch etwas zu kurz und ca. 3 Meter von meinen Satkomponenten entfernt. Nun habe ich mir eine Potentialausgleichsschiene geholt, das 16mm² dort angeklemmt und von dort aus mit einem 4mm² Kupferkabel eine Verbindung zu meiner Lochblechplatte hergestellt.
    Ist dies soweit richtig ausgeführt oder habe ich mir hier einen groben Schnitzer erlaubt?
     
  10. satmanager

    satmanager Institution

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    Empfang 19+28
    eingespeiste Video-Überwachungskamera mit Tonübertragung
    Erdung - äußerer und innerer Blitzschutz (PA) - nach DIN
    "Glaube ich" ???

    Da dorthin wohl die Koaxkabel in den nicht geschützten Bereich eindringen ist damit damit die komplette Anlage voll erdungspflichtig. Den da gehört alles dazu, nicht nur die Antenne selbst.

    Das ist keine Befreiung von den Vorschriften ! Ich kann auch nicht sagen das ich kein Geld für den Führerschein habe und daher einfach ohne fahre.

    Ganz grober Schnitzer ... aber so etwas fragt man auch vorher wenn man sich nicht sicher ist.

    Für Erdungskabel gibt es aber passende "Verbinder" sicherlich ... einfach verlängern und anschließen LASSEN (vom qualifizierten Blitzschutz-Fachpersonal - den die wissen was sie machen in diesem Bereich).