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ARD-Talker Plasberg will Gauland nicht mehr als Gast

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Juni 2018.

  1. MartinP

    MartinP Talk-König

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  2. Zodac

    Zodac Foren-Gott

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    Die Meinungsfreiheit hat durchaus auch ihre Grenzen - wie jedes andere Grundrecht auch. Nicht umsonst hagelt es nach solchen Gauland- oder Höcke-Äußerungen regelmäßig Klagen. Hier ist ein schöner Kommentar von Thomas Fischer (Richter am Bundesgerichtshof) zu Gauland und zur Meinungsfreiheit, allerdings mit Fokus auf seine Äußerung in Bezug auf Frau Özuguz.
    AfD-Hetze: Herr Gauland und die Entsorgung - SPIEGEL ONLINE - Politik

    Greets
    Zodac
     
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  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Wen meinst du mit "uns"? Uns, den Linksaussen?
     
  4. heianmo

    heianmo Silber Member

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    "uns" jeder, der keinem Bedarf spürt, dem völkisch-nationalen Flügel der AfD oder noch weiter rechts stehenden Gruppen oder Parteien hinterfrein zu laufen. Konkreter wede ich hier nicht - das kann jeder selbst nachlesen.

    Für die "Gegebstücke" links oder polit-religiös gilt das ebenso. Die haben nur gerade keinen Bedarf, Herrn Gauland zu verteidigen.
     
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  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest



    Zu entscheiden und zu verkünden, wer genehm ist, im ÖRR aufzutreten.
    Wie eben gerade.

    Er wird nicht mehr eingeladen. Explizit und verkündet.
     
  6. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Wahr sind nur Gedanken die sich selbst nicht verstehen.
     
  7. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Ja, diesen Satz habe ich in den letzten Jahren gefühlt eine Million mal gelesen! Ich kann mich aber nicht erinnern, wann Gauland je wegen einem Verstoß verurteilt wurde, obwohl einem Leute wie du diesen Satz immer wieder aufs Neue unter die Nase reiben. Mir scheint, da wird gerne mal die eigene Weltanschauung mit der Gesetzgebung verwechselt!
     
  8. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Aber sicher, habe ich doch alles erläutert.

    Staatliche Stelle ist nicht nötig, siehe Definition.
    ( – in der Regel durch staatliche Stellen –) also nicht zwingend nötig.

    Ganz sicher wird eine unerwünschte Meinung unterdrückt, das wird doch in der Begründung extra erwähnt.
    "Vogelschiss-Satz", "Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus".

    Bei wie vielen wird das explizit verkündet und begründet?

    Das ist der Unterschied. Nicht einladen, kein Problem.
    Aber sich als Moralrichter (beschönigt) hinzustellen? Das hat schon eine ganz andere Qualität.
    Noch dazu als Gesellschafter einer privaten Firma für den Auftraggeber ÖRR sprechen zu wollen... Gschmäckle.
    Oder Größenwahn?
     
    FilmFan gefällt das.
  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Eben nicht. Auch dafür gibt es Artikel 3 GG.

    Der Fernsehmacher ist in dem Fall privater Auftragnehmer des ÖRR. :D