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Beitragsservice ermittelt Nicht-Zahler mit Einwohnermelde-Daten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. Mai 2018.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Darum ging es mir aber nicht. ;)
     
  2. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Ja ist klar, auf was du rumreiten willst/wolltest. Aber wenn man es strikt nach Datenschutzgesichtspunkten sieht.... kommt man an die ab 25.5 geltende neue Vorschrift nicht vorbei.

    Wobei gestern auch deren "Auswüchse" vermeldet wurden. Ärzte als Bsp. müssen nun noch zusätzlich zu den schon vorhandenen Aufgaben ihre Patienten bezüglich der Datenerlangung aufklären. Machen sie es nicht, drohen ihnen Strafen. Dies kann für den Bürger negative Auswirkungen haben.
     
  3. jamiro029

    jamiro029 Guest


    Und Dir ist nicht klar! Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich... was für den einen gilt, gilt für Alle .

    Hier geht es um die Erhebung der Daten... ob der Kram nun Pflicht ist und wer das Programm gut findet, ist mir hier total latte!

    Es geht hier allein um das verwalten und abgleichen von Daten mit der Privatwirtschaft!
     
  4. jamiro029

    jamiro029 Guest

    Genau
     
  5. jamiro029

    jamiro029 Guest

    wir werden demnächst sehen ob Sixt und seine Nebenkläger erfolg haben.
     
  6. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    Nun ja, soweit ich den Titel des Threads richtig verstehe, geht es ja um die Datenerhebung des Beitragsservices zur Ermittlung von Beitragsschuldnern.
    Die neue EU-Datenschutzverordnung ist nicht uninteressant. Sie stellt in Paragraph 4 nämlich klar, dass der Schutz der Daten eben kein uneingeschränktes Grundrecht der EU-Bürger ist. In Paragraph 40 regelt sie, wann das Einverständnis des EU-Bürgers zur Datenerhebung nicht erforderlich ist. Nämlich dann, wenn der EU-Bürger in einem Rechtsverhältnis mit daraus resultierenden Verpflichtungen steht und die Datenerhebung der Erfüllung der Rechtspflicht des Bürgers dient.
    Bezogen auf den ÖRR ist hoffentlich die Vertragsbeziehung des Bürgers zur Landesrundfunkanstalt unstrittig, Stichwort öffentliches Recht.
     
    Redheat21 und oasis1 gefällt das.
  7. jamiro029

    jamiro029 Guest


    Nein, nein... du nennst sie Beitrags-Schuldner... diese Leute sind keine Schuldner... sie werden auf Grund dieser illegalen Machenschaften zu Schuldner gemacht und Kriminalisiert.

    Jemand der keinen Fernseher hat und sich gegen ein Unrecht wehrt... ist kein Schuldner und schon mal kein krimineller.

    Hier werden Leute kriminalisiert, sie werden so gar einem Haftrichter vorgeführt und allein deswegen, weil sie es nicht zahlen wollen aus den verschiedensten Gründen.

    Es geht hier ums Fernsehen und das sind Machenschaften wie in China und der DDR.

    Dieser Beitrag darf keine Steuer sein und im Fall einer Erhebung von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, welche gar kein Recht dazu hat, ist unter aller Würde.

    Noch entscheidet die Judikative wer ein Schuldner ist und wer Kriminell und kein Staatsfernsehen und kein privat Wirtschafter.
     
    KL1900 gefällt das.
  8. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Und auch wenn jemand einen Fernseher hat, kann sich daraus doch noch lange nicht schließen lassen, dass man die ÖR konsumiert.
    Nur weil ein Vegetarier isst, heißt das nicht, dass er auch Fleisch isst.
     
  9. Monte

    Monte Talk-König

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    Dann ist das halt so. Der Bürger muss ja auch nicht auf allen Straßen fahren, die der Staat baut.
     
  10. Monte

    Monte Talk-König

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    Das ist aber ausgesprochen kurzsichtig. Wir leben in einer Kommunikationsgesellschaft. Informationen sind ausgesprochen wichtig, um die Welt zu erkennen und zu verstehen. Soll man das alles nur kommerziellen Institutionen überlassen - gerade in diesen Zeiten, wo es offenbar immer schwerer wird, zwischen Wahrheit und Lüge zu unterscheiden?