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Unicable als Favoriten-Variante machbar?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Tank1966, 3. Mai 2018.

  1. Tank1966

    Tank1966 Junior Member

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    Hallo,

    wir haben momentan noch Kabel-TV über Unitymedia, was sich aber ändern soll. Und zwar liebäugle ich schon geraume Zeit mit DVB-S(2) bzw. auch SAT IP (naja, optional). Wir wohnen im eigenen Haus mit 3 Stockwerken (EG, 1. OG und DG), ich kann also machen, was ich will :)

    Nachdem ich mich ein wenig schlauer gemacht habe (denn SAT ist schon nicht so trivial wie schnödes DVB-C), bin ich zum Entschluss gekommen, Unicable zu favorisieren.
    Grund: die vorhandene Antennenverkabelung sollte ok sein (wie prüft man das denn überhaupt?).

    Bevor ich vom Dachgeschoß ins 1. OG hinunter gezogen bin, hatte ich Kabel Internet von KabelBW, die natürlich die gesamte Verkabelung vorher geprüft hatten. Also sollte diese doch ok sein, oder?
    Ich hatte Kabel Internet erst im DG, danach im 1. OG in meinem "Büro".

    Zur Topologie: Im Keller kommt das DVB-C Signal von außen herein. Hier wird später auch das SAT Signal ankommen. Es sind ca. 10-12m von der Schüssel bis in diesen Raum.
    Ein Antennen-Kabel geht vom Keller aus schnurschtracks nach oben ins Wohnzimmer des EG, von da ins Wohnzimmer im 1. OG und von dort ins Wohnzimmer des DG (wohl alles Durchgangsdosen).
    Ein weiteres Kabel geht an der Kellerdecke entlang unter das 2. Fernsehzimmer meiner Mutter (also ein Extra-Anschluss, der an einem DVB-C Splitter hängt) und dieses geht von dort weiter hoch ins 1. OG, welches mein "Büro" ist. In diesem Zimmer hatte ich bis letztes Jahr auch noch Kabel Internet und somit liegt dort, so wie im DG schon eine 3er Dose mit F-Buchse. Muß dann je ein Abschlusswiderstand an der Dose im DG und einer in meinem "Büro" eingesetzt werden?

    Kurz gesagt: es existieren 2 Stränge Antennenkabel. Einer mit 3 Dosen, einer mit 2 Dosen. An beiden Strängen lief Kabel Internet ohne Probleme.

    Sollte doch mit Unicable keine Probleme geben, oder?

    Was für Komponenten brauche ich denn da? Schüssel (klar), natürlich Kabel, welches LNB oder Multischalter? Ich denke, sicherheitshalber eine 8 Teilnehmer-Version sollte reichen. Das DG ist unbewohnt, meine Mutter nimmt nichts auf. Ich wäre der einzige, der evtl. mal was aufnehmen will.

    Mein 55" Samsung von 2014 sollte Unicable tauglich sein. Der 32" Philips meiner Mutter ist von 2015. Auch der sollte eigentlich dafür ok sein.

    Der Roman ist fertig. Ich hoffe, ich habe das so plausibel wie möglich aufgeführt und ich bedanke mich schon mal für evtl. Hilfe.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2018
  2. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Soll denn neben SAT-Unicable weiterhin Kabel-Internet und eventuell auch Kabel-TV nutzbar sein???

    Die für Kabel-Internet/TV verwendeten Anschlussdosen müssen auf jedenfall gegen Unicable-fähige Anschlussdosen ausgetauscht werden, der Verteiler auch. Aber prinzipiell ist dein Vorhaben immer realisierbar, zumindest z.Z. Wenn der Kabelanschlssweiterhin benutzt werden soll, könnte es in Zukunft Probleme geben, weil die KabelTV-Frequenzen dann auch im höheren Frequenzbereich, der auch für die Sat-Verteilung genutzt wird, ausgeweitet werden könnte. Da Kabel-Anschlussanbieter eh nicht die Kombination ihrer Signale mit SAT-Signalen in einer Verteilung haben wollen, sollte man beides getrennt ausführen, wenn es mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

    Nenne bitte die einzelnen Kabellängen zwischen/zu den einzelnen Anschlüssen im Haus (+/- 1m etwa reicht), dann kann man überschlägig einen Signalpegelplan erstellen und sagen, welche Anschlussdosen wo verwendete werden sollten.
     
  3. Tank1966

    Tank1966 Junior Member

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    Hallo und vielen Dank :) super, dann ist das ja vielleicht doch nicht so aufwändig. Und solch eine Hilfestellung habe ich gar nicht erwartet.

    Kabel Internet habe ich schon seit letztem Jahr nicht mehr und Kabel TV wird zukünftig auch nicht mehr benutzt, sprich, gekündigt. Also beides Nein. Die Verkabelung würde ausschließlich für das Sat Signal zur Verfügung stehen. Die 2 Dosen mit F-Stecker von Kabel Internet sind noch vorhanden.

    Ich bin eben mal mit dem Metermaß die Strecken abgelaufen.
    Also grob 15m sind es von der Schüssel/LNB zu der Stelle, wo momentan das DVB-C Signal hereinkommt. Von da gehen auch beide Stränge weg. Die Schüssel hängt noch nicht und ich muss auf jeden Fall nicht auf´s Dach. In Höhe meines Stockwerkes Richtung Süden ist freie Sicht.
    Strang 1 (3 Dosen) vom Keller ins DG sind rund 8m (Keller ist niedriger), Strang 2 (2 Dosen) sind rund 16m (an der Kellerdecke entlang und dann durch das EG bis ins 1. OG). Ich messe 2,7m pro Stockwerk (~3m), also auch max. 3m zwischen den Dosen.

    Danke im Voraus
     
  4. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Man muss mit allen Antennenteilen und den Kabeln mind. 2 m unter allen Dachkanten bleiben (> Kleiske, Seite 13), um für die Antenne kleine Blitzschutzmaßnahmen treffen zu müssen. Außerdem muss zwischen Antenne bzw. Kabeln und allen leitfähigen Teilen, die in den einschlaggefährdeten Bereich hineinragen (z.B. metallenes Regenfallrohr), ein Trennungsabstand eingehalten werden (Richtwert mind. 50 cm bzw. mind. 10 cm pro Meter Höhe über Erdniveau).

    Die F-Buchsen reiner Multimediadosen sind aber nicht für Sat zu gebrauchen.
     
  5. Millex

    Millex Gold Member

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    "Müssen" hängt davon ab in welchen Bundesland man die Anlage hat, Blitzschutzsysteme sind in der Landesbauordnung festgelegt und die ist in jeden Bundesland etwas anders. Auf welchen Gebäuden müssen Blitzschutzanlagen errichtet werden?
    Sinnvoll ist es sicher, aber eine generelle Vorschrift, wie hier immer wieder angemerkt wird, die für jedes Gebäude gilt, gibt es nicht.
     
  6. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Wenn das vorhandene Koaxkabel ein typisches BK-Kabel für KabelTV ist und kein SAT-Koaxkabel (BK-Kabel hat als Dielektrikum/Innenleiterisolierung einen milchigdurchscheinenden Vollkunststoff und SAT-Kabel einen eher weißen Schaumsoff) ist, rechne bei den SAT-Frequenzen mit ca. 6dB Signaldämpfung je Meter oder bei SAT-Kabeln mit der Hälfte. Dann rechnet man die gesamte Signaldämpfung der Kabellängen-Strecken vom Unicable-LNB bzw. Unicable-Router/Umsetzer bis zu den einzelnen Anschlüssen aus. Je dazwischenliegender Durchgangsdosen kommen noch ca. 1...2dB Signaldämpfung hinzu und ein 2-fach Verteler hat auch noch eine Signaldämpfung von 5...6dB. Die Anschlussdämpfung der Anschlussdosen wählt man dann so abgestuft, dass an jedem Anschluss in etwa der selbe Signalpegel vorhanden ist. Bei Unicable ist das nicht so kritisch zu sehen wie bei KabelTV. Also "Pi mal Daumen" Rechnung reicht da bei Unicable.
     
  7. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) gilt nicht nur bundes-, sondern europaweit und verlangt Blitzschutzmaßnahmen für Antennenanlagen. Nur davon schrieb ich, nicht von der Pflicht, eine Blitzschutzanlage für das gesamte Gebäude zu errichten.


    Moderne Kabel mit geschäumtem Dielektrikum, die man für Sat und BK verwendet, dämpfen doch keine 3 db (= halber Wert) pro Meter, sondern (für ~ 1 mm Innenleiter) je nach Sat-Frequenz 2 .. 3 db pro 10 m.

    Für alte "BK-Kabel", die man schon lange auch nicht mehr für CATV verwendet, können es auch rund 0,5 db pro Meter sein. So werden für das Sytronic 75065 AF (= Innenleiter nur 0,65 mm) und 2050 MHz 48,5 db / 100 m genannt.
     
    DVB-T2 HD gefällt das.
  8. Millex

    Millex Gold Member

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    DIN und auch VDE sind eigentlich nur Richtlinien, Vorschriften stehen in Ordnungen, die beim Baurecht Ländesache sind. Wenn das Europaweit verlangt wird muß es in Deutschland, Bzw. von den Ländern, eine Ordnung geben in der das festgelegt ist, ich kenn die nicht. Wie soll die sich nennen? In der Landesbauordnung Die Landesbauordnungen aller Bundesländer finde ich nichts dazu und andere Vorschriften für Gebäude sind mir nicht bekannt. Nenn bitte die Ordnung in der das stehen soll!
    Wenn keine Blitzschutzanlage für das Gebäude verlangt wird dann auch nicht für eine daran fest angebrachte Antenne, denn diese ist mit dem Gebäude verbunden und gehört damit zum Gebäude.
     
  9. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Auszug aus Wikipedia: Anerkannte Regeln der Technik:

    StGB § 319 Baugefährdung:
    Normen repräsentieren diese anerkannten Regeln der Technik.

    Der Privatmensch kann seine wirtschaftliche Existenz gefährden, weil eine Gebäudeversicherung beim Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik eine Schadensregulierung verweigern kann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Mai 2018
  10. Millex

    Millex Gold Member

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    Du meinst also daß jemand der hier fragt "in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes" Antennenanlagen installiert? Wenn du das machst, und dann auf deinen Kostenvoranschlag oder Rechnung schreibst Aufbau nach VDE und DIN, ist das dir überlassen, oder deine Gewerbeversicherung schreibt dir das vor.
    Wenn ein Hauseigentümer sich im Baumarkt eine Schüssel kauft und die an sein Haus nietet spielt das alles keine Rolle.
    Zu Strafrecht und Baugefährdung solltest du bedenken daß Blitzschlag unter "Höhere Gewalt" fällt.
    Dann muß die Gebäudeversicherung entsprechende Klauseln im Vertag haben die Blitzschutz vorschreiben. Aber auch das wäre dann keine allgemein gültige Vorschrift, sondern nur eine Forderung einer Versicherung.