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Beitragsservice ermittelt Nicht-Zahler mit Einwohnermelde-Daten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. Mai 2018.

  1. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Nein, sehe ich nicht so. Es ist meine Tochter, die angeschrieben wurde. Und die ist seit 2002 genauso angemeldet bei uns.
     
  2. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Genau das!
     
    grummelzack gefällt das.
  3. jamiro029

    jamiro029 Guest

    na dann muss die Tochter nach dem Meldegesetz und der Auskunftspflicht, der Stasi-Behörde mitteilen , dass Du entrichtest oder ggf. deine Frau... im Übrigen mit deiner Teilnahmenummer! Dazu ist sie verpflichtet... denn Jeder ist seit 2013 dazu verpflichtet Auskunft zu teilen.

    Macht sie es nicht oder wirft die Briefe und Auforderungen weg, dann darf sie zwangangemeldet werden... reagiert sie dann nicht oder zahlt nicht, bekommt die GEZ Stasi ohne Probleme beim Gerichtsvollzieher eine Auskunft wo ihre Bank ist oder ihr Konto und dann darf gepfändet werden.

    Es ist besser Auskunft zu erteilen, denn man kommt ja doch nicht herum.
     
  4. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Nein, muss sie nicht. Sie ist seit 2002 gemeldet, das habe ich sogar schriftlich.
    Ich sehe doch nicht ein, das ich den Fehler des Einwohnermeldeamtes ausbügle.
     
    KL1900 und DocMabuse1 gefällt das.
  5. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Es kann auch nicht sein, dass man vom GEZ-Nachfolger pauschal unter Generalverdacht gestellt wird und seine Unschuld bzw. Beitragsfreiheit vor Gericht erstreiten muss, nur weil dieser Verein mit allen möglichen Sonderrechten ausgestattet wurde. Das fängt damit an, dass Beiträge/Gebühren ohne Bescheid fällig werden und sogar ohne Bescheid und ohne jegliche neutrale Prüfung gepfändet werden darf.
     
    KL1900, DocMabuse1 und FilmFan gefällt das.
  6. jamiro029

    jamiro029 Guest

    Sie wird dann eine Zwangsanmeldung bekommen für die Wohnung.

    Wie gesagt, wenn sie vom Rundfunkservice angeschrieben wird, dann muss sie zwangsweise Auskunft erteilen, macht sie es nicht, dann werden die Beiträge rückwirkend in Rechnung gestellt.
    Der Runfunkbeitrag ist so gar im GG geregelt

    Der Beitrags-Service hat lt. § 9 Abs. 1 Satz 1 RBStV ein Auskunftsrecht gegenüber dem Beitragsschuldner hinsichtlich der in § 8 Abs. 4 RBStV genannten Daten zu.

    Alles Andere ist nicht relevant. Keine Reaktion.... dann darf Zwangsanmeldung erfolgen.... Reagiert Sie innerhalb von 14 Tage nicht, ist das eine Anerkenntnis und der Vertrag steht.
     
  7. jamiro029

    jamiro029 Guest


    Naja so nicht richtig...


    Du musst eben reagieren und Auskunft erteilen... tust Du es nicht, darf Zwangsangemeldet werden.... reagierst Du auch nach der Zwangsanmeldung nicht, dann ist nach 14 Tage die Anmeldung gültig!

    Die Anmeldung kann sogar rückwirkend erfolgen bis zum 1.01.2013.... denn dieser Stichtag ist Tag X!
     
  8. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Dafür muss man davon aber erst einmal Kenntnis bekommen.
    Und in "voreilendem Gehorsam" unternimmt man nichts, weil man ja der korrekten Meinung ist, dass keine Beitragspflicht besteht. Ansonsten hätte man ja einen Bescheid bekommen, der übrigens in BaWü nur gültig ist, wenn er auch zugestellt wurde. Das interessiert den GEZ-Nachfolger nur überhaupt nicht und liefert weder eine Kopie des Bescheids, noch eine Zustellbestätigung.
     
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  9. jamiro029

    jamiro029 Guest


    Nö!

    Der Staat hat eine Auskunftspflicht... die ist er nachgekommen in dem er es in den gängigen Medien und Kanäle macht...
    Er ist nicht verpflichtet Dich im einzelnen über Änderungen zu informieren und Dir einen Brief zu schicken.

    Der Rundfunbeitrag ist im Grundgesetz geregelt.... Du hast keine Chance! Entweder Auskunft erteilen und Dich ggf. von der Sozialbehörde befreien lassen... ohne Bestätigung der Behörden nach SGB bist Du verpflichtet zu zahlen...

    Zahlst Du nicht... machen die über das Gericht eine Anfrage bekommen Auskunft! Gibst Du keine Auskunft und es kann nicht gepfändet werden, kann Ordnungshaft angerodet werden .

    Ja, es gab auch schon öfter vollstreckte Haftbefehle deswegen... Und die Person XY wird nicht besser behandelt wie Jeder andere Kriminelle!

    Erste GEZ-Verweigererin sitzt im Gefängnis


    5 Eskalationsstufen: Das passiert, wenn du den Rundfunkbeitrag verweigerst - WELT


     
  10. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Warum?
    Wir sind alle 3 in dieser Wohnung gemeldet!
    Dann müßte die GEZ mal in Ihre Unterlagen schauen und sehen, das für diesen Haushalt der Beitrag für die Pensionkasse der ARD und ZDF stets pünktlich überwiesen wird.
     
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