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Einstweilige Verfügung gegen Löschung von Facebook-Kommentar

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. April 2018.

  1. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Das ist leider so. Die vielen Urteile, bei denen einem die Haare zu Berge stehen, beweisen das tagtäglich.
     
    Kai F. Lahmann gefällt das.
  2. Monte

    Monte Talk-König

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    Das ist Unsinn. Es geht um die juristische Bewertung eines Falls. Auch in diesem konkreten Fall kann ja ein späteres Urteil anders ausfallen. Aber das ist noch kein Grund, Richtern so ganz pauschal Ahnungslosigkeit vorzuwerfen.
     
    LucaBrasil gefällt das.
  3. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Wo steht, dass jeder Richter keine Ahnung hat?
     
  4. Wambologe

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    Festzuhalten ist zumindest, dass es kein klassisches Urteil im Sinne von Endentscheidung ist und um genau zu sein: aus rechtlicher Sicht wohl überhaupt gar kein Urteil, sondern (laut der PM des Anwalts) nur ein Beschluss. Es geht hier um eine einstweilige Verfügung, also einen vorläufigen Rechtsschutz. Eine finale Entscheidung ist da in der Erstinstanz überhaupt nicht gefallen.

    Es ist noch nicht mal das Hauptsacheverfahren eröffnet worden. Nachdem der Anwalt die Entscheidung des Gerichts in dem Fall sehr konsequent als Beschluss bezeichnet hat, dürfte das Gericht die Entscheidung sogar gänzlich ohne mündliche Verhandlung getroffen haben. Das macht die Entscheidung per Definition nämlich zum Beschluss, ein Urteil setzt eine Verhandlung voraus.

    Solche einstweiligen Verfügungen werden gerne erlassen, wenn der Kläger durch ein Warten auf eine Verhandlung in seinen Rechten unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Da kann dann eine Abwägung vorgenommen werden nach dem Prinzip: Was ist schlimmer? Dass der Kläger auf sein Recht warten muss oder dass der Beklagte vorerst auf die monierte Handlung verzichtet.

    Im konkreten Fall: Facebook tut es nicht sonderlich weh, wenn es einen gesperrten Nutzer (vorläufig) wieder freischaltet und den Kommentar stehen lässt. Ein Schaden wäre nicht vorhanden. Wenn aber ein (temporäres) Verbannen eines Nutzers tatsächlich die Meinungsfreiheit des Nutzers in gesetzwidriger Weise, ggf. sogar grundgesetzwidriger Weise einschränkt und dieser Zustand über Monate oder gar Jahre bis zu einem Urteil anhalten würde, wäre das schon ein starkes Stück.

    Es liegt jetzt an Facebook zu entscheiden: Sie können ein Hauptsacheverfahren anstrengen und den Sachverhalt erstmalig richtig prüfen zu lassen oder sie tun das, was sie schon bei der Abmahnung vor der einstweiligen Verfügung hätten tun können: Dem Wunsch des Klägers dauerhaft nachkommen.

    Es ist erschreckend, wie schlampig eine einstweilige Verfügung in vielen Medien heute dargestellt worden ist.
     
    timecop und Kai F. Lahmann gefällt das.
  5. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Facebook ist eine private Firma, die selbst entschaden kann, ob und was sie löscht und wen sie als Nutzer aufnimmt.
    Auch in diesem Forum hier werden Beiträge gelöscht.
     
    timecop gefällt das.
  6. Monte

    Monte Talk-König

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    Da hast du natürlich recht - ich wollte mich auch nicht nur auf die Darstellung von digitv verlassen. Es ändert aber nichts daran, dass es recht einfältig ist, wenn man Facebook pauschal als "nicht öffentlich" einordnen möchte und suggeriert wird, dass der "Hausherr" dort alle möglichen Regeln aufstellen kann. Es ist etwas komplexer. Und auf alle Fälle wird es spannend werden zu sehen, wenn dann tatsächliche Urteile gefällt werden. Wenn es nach Facebook ginge, dürfte man wahrscheinlich alle Instanzen durchkämpfen. Ich zweifele aber daran, dass der betroffene Kommentator solange durchhält.
     
  7. Monte

    Monte Talk-König

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    Da war die Diskussion aber schon ein paar Schritte weiter. So einfach ist es nicht, wie du behauptest.
     
  8. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Ich bleibe dabei. Wundere mich nur, dass sich Gerichte mit so einem Mist beschäftigen.
    Sollen diejenigen deren Beitrag hier im Forum gelöscht wurden, auch vor Gericht gehen. Lächerlich.
     
  9. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    Ein interessanter Fall in punkto Hausrecht ist einem Bekannten von mir passiert. Er hatte versehentlich einen Artikel mit einem deutlich günstigeren Preis ausgezeichnet.
    Der Kunde bestand auf den Preis und rief letztlich sogar die Polizei, weil er sich "betrogen" fühlte.
    Die erklärte ihm, dass der Händler Hausrecht hat und ihm eigentlich gar nichts verkaufen muss. Der potentielle Käufer macht dem Händler an der Kasse ein Kaufangebot und dieser oder der oder die KassiererIn kann das Angebot akzeptieren oder nicht.
     
  10. FilmFan

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    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Auch wenn das altbekannt ist, aber demnach müßte es ja eigentlich auch rechtens sein, wenn man selbst das Preisschild ändert und dem Händler an der Kasse ein entsprechendes Kaufangebot macht - er muß es ja nicht akzeptieren. ;)