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Bundesverfassungsgericht verhandelt im Mai über Rundfunkbeitrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. April 2018.

  1. Monte

    Monte Talk-König

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    Kannst du nur behaupten oder auch begründen?
     
  2. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    keiner spricht von einfrieren, es geht um die Zwangsverordnung...
     
  3. Smolle

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    Leider sind hier wieder viele auf dem Holzweg. Es geht nicht darum ob das Rechtens ist sondern ob die näschste Erhöhung kommen kann. Und vielleicht das Eintreibesystem verbessert werden kann damit auch nicht einer durchschlüpft.
     
  4. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Du willst ernsthaft die Verfassung, die zudem schon oft geändert wurde mit einem Rundfunksystem vergleichen, das aus der Zeit gefallen ist und unter den heutigen Gegebenheiten so gar nicht mehr erschaffen werden würde?
     
    FilmFan gefällt das.
  5. Monte

    Monte Talk-König

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    Die Scharia soll ein religiöses Rechtssystem sein. Hexenverbrennungen sind eine Handlung. Das passt schon einmal nicht zusammen. Aber noch interessanter ist die Frage: Was haben diese beiden Dinge mit öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu tun? Das ist eine rhetorische Frage.
     
  6. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Gut, vielleicht habe ich mich was unglücklich ausgedrückt. Gebe ich dir Recht.
     
    samsungv200 gefällt das.
  7. Monte

    Monte Talk-König

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    Das ist deine Interpretation, die nicht einmal in sich stimmig ist. Ich habe nicht das Rundfunksystem mit dem Grundgesetz verglichen - das wäre ein ziemlich sinnfreier Vergleich - sondern die Rundfunkurteile, die du einfach mal als veraltet bezeichnet hast.
     
  8. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Ja, weil in einer anderen Zeit mit anderen Begebenheiten gefällt.
     
  9. Vossi

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    Hier schon mal die (sehr wahrscheinliche) Entscheidung des BverfG vorab:

    1. Steuer oder Abgabe:
    Entscheidung:
    Es ist ein Abgabe, da Verwendungszweck und Abgabenhöhe nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelt wurden. (Zweckgebundenheit)

    2. Gleichheitsgrundsatz:
    Entscheidung:
    Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz wird nicht verletzt, da laut Statistik im über 99% aller Haushalte zumindest ein abgabepflichtiges Gerät (also, Radio, Fernseher, PC mit Internetzugang, Smartphone, Handy mit UKW Empfangsteil) vorhanden ist.
    Der organisatorische Aufwand zur individuellen Ermittlung der Gebührenpflicht ist somit heute, anders als von 30 Jahren, unverhältnismäßig. Für spezielle Gruppen, wie Personen mit Einschränkungen, existieren bereits Ausnahmeregeln bzw. ein reduzierte Abgabensatz.
     
  10. Monte

    Monte Talk-König

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    Die Urteile sind dennoch gültig - sie sind ja auch noch bedeutend für das duale System. Vielleicht solltest du dich erst einmal mit der Materie vertraut machen, bevor du hier einfach so dahin plapperst.

    Ich bin dir sogar behilflich:

    Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts - Grundversorgung 2.0
    Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts - Grundversorgung 2.0
    Auf einen Blick: Die wichtigsten Rundfunk-Urteile - SPIEGEL ONLINE - Kultur

    Mit diesen Infos kannst du dann gern weiter suchen.