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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

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    Ich bin jetzt nicht der große Rechtsexperte, aber es besteht die Möglichkeit nach einem erstinstanzlichen Urteil eine Berufung/Revision nicht zuzulassen. Dies wird von Gerichten auch häufig verwendet. Ich hoffe ich verwechsle da jetzt nichts.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. März 2018
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Dafür sorgt doch schon die EU, wenn man ihr Glauben schenken kann.
    Neue EU-Agentur soll Außengrenzen besser sichern
     
  3. straller

    straller Platin Member

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    Du hast recht, nur ist das etwas ganz anderes als für Asylverfahren generell Rechtsmittel nicht zuzulassen. Letzteres ist klar verfassungswidrig.

    In deinem Fall entscheidet ein Gericht ganz konkret für einen Einzelfall, ob die Anrufung der nächsthöheren Instanz zugelassen wird. Dazu muss etwa ein bestimmter Streitwert erreicht sein.

    Auch für Asylverfahren ist die Nichtzulassung der Berufung in meinen Augen - ich bin auch kein Rechtsexperte - im Einzelfall durchaus denkbar. Etwa dann, wenn der Kläger aus einem Land kommt, für das ganz offensichtlich keine Asylgründe vorliegen können (z. B. Albanien).

    Und wer allen Ernstes die Ewigkeitsklausel, die Rechtsstaat und Demokratie schützt, aushebeln will, ist und bleibt ein Verfassungsfeind.
     
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  4. berry

    berry Gold Member

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    Die Außengrenzen der EU sind so groß, dass sie sowieso nicht vollständig gesichert werden können. Das Schlimme ist nur, dass die wirklich hilfsbedürftigen Menschen es nicht schaffen, weil sie alt, krank oder arm sind. In der Regel schaffen es vor allen die Flüchtlinge die kräftig sind und genügend Geld zur Flucht haben.
     
  5. Der Franke

    Der Franke Member

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    Diese "Ewigkeitsklausel" ist erstmal nur ein Kunstwort - der Begriff "1000Jahre" als Alternative schien wohl unpassend.
    Sich darauf zu berufen ähnelt dem bekannten "§1 - Das Grundgesetz hat immer Recht. §2 Sollte einmal nicht, tritt automatisch §1 in Kraft.

    Art.146 Grundgesetz lautet:
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    Dumm jetzt, Deutschland hat keine Verfassung - das Volk wurde bisher nicht gefragt.

    Nach meinem Verständnis könnte Frau Merkel aufgrund ihrer Beliebtheit auf die Idee kommen, sich vom Volke zur Königin demokratisch wählen zu lassen und damit gleichzeitig eine Verfassung bezüglich Monarchie beschliesen. Da würden dann wiederum die 2 Paragraphen reichen.
    Ich gebs ja zu, bei diesem theoretischen Gedankenspiel würde sich jetzt mal gar nichts ändern.

    Jedenfalls halten die wenigsten Dinge 1000Jahre - ewig ist gar nichts!
     
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  6. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Ich will dir jetzt nichts unterstellen.Dieser Satzt erinnerte mich gerade an die Reichsbürger. Sie behaupten: das Grundgesetz sei keine wirksame Verfassung, weil es nicht durch einen Volksentscheid verabschiedet wurde. Nur mal so am Rande;)
     
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  7. straller

    straller Platin Member

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    Dein Beitrag erinnert tatsächlich an Reichsbürgerpolemik und sie ist zudem sachlich falsch.

    Von der Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) geschützt sind nämlich auch die Republik und der Föderalismus.
     
  8. Der Franke

    Der Franke Member

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    An die letzten beiden Beitragsersteller:
    Mit Erstaunen nehme ich die Beiträge zur Kenntnis.
    Mir ist die angesprochene Problematik "Reichsbürger" erst seit Georgensgmünd - das übrigens bei mir um die Ecke liegt - geläufig.
    Ich bitte mich und meine Beiträge damit nicht in Zusammenhang zu bringen.


    Den von mir geschriebene Post damit in Verbindung zu bringen, zeugt von Hysterie und den Versuch der Verunglimpfung nicht genehmer anderer Anschauungen, Meinungen, Tatsachen und Argumente.
    Allerdings kennt man beide Protakonisten und daher weiß sicherlich der aktive Member hier diese Posts richtig einzuschätzen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. März 2018
  9. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    So siehts aus. Aber ohne Nazikeule kann der linke Rand halt nicht!
    Übrigens, das Wort heißt "Protagonist". :)
     
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  10. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Das ist das Beste Beispiel für de Jure und de Facto.
    Das Grundgesetz ist de Jure keine Verfassung, de Facto aber schon.
    Das Grundgesetz ist die größte Errungenschaft in der kürzeren deutschen Geschichte und daran lasse ich nicht rütteln.
    Jeder der dagegen aufbegehrt, sei es von links, von rechts, vom Islam ist mein Gegner.